Das CB-Lounge Forum

Normale Version: 12 Watt Spitzenleistung bei SSB im CB-Funk
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Hallo Thomas,

willkomen im Forum und Danke für Deinen Beitrag.

Als die 12 Watt auf die Tagesordnung kamen, war die Grundidee der Befürworter, den stärksten Nutzern des CB-Funks, also den Truckern/Fernfahrern bei AM was gutes zu tun.

1 Watt AM war den Befürwortern zu wenig, es sollten - wie in den USA - 4 Watt AM sein. Damit hätte man bis zu 16 Watt PEP machen können, aber technisch ist es offenbar "einfacher" sich auf 12 Watt PEP zu beschränken. Diese 12 Watt PEP gelten natürlich dann auch für SSB. (In Spanien und Polen war das schon so, deshalb hat man es halt übernommen.)

Diese merkwürdige 10 Watt EIRP-Grenze gilt nur in Deutschland und nur bei ortsfestem = stationärem Betrieb (KF-Heimstation).

Die meisten CB-Funker, so hat es ETSI festgetellt, sind aber mobil unterwegs. Die mobilen Funker betrifft es nicht. Auch nicht, wenn sie auf dem Berg stehen.

Wenn die ortsfesten an der KF daheim ihre Leistung herunterdrehen würden, beträfe sie es auch nicht :-)

Ich stimme Dir zu, daß die Materie kompliziert ist und selbst von einem interessierten Funkfreund kaum alleine zu beherrschen, geschweigen denn zu berechnen oder zu messen ist.

Und ich stimme Dir auch zu, daß diese 10 Watt EIRP-Grenze eine Schnaps-Idee ist, die vor Jahren schnell erfunden wurde, damit empfindliche Mitmenschen mit oder ohne Herzschrittmacher keine Angst mehr vor der "Strahlung" haben mussten.

Damals, als diese Grenze "erfunden" wurde, waren noch Herzschrittmacher im Einsatz, die man mit einem C-Netz-Handy-Telefon in der Brusttasche u.U. aus dem Takt bringen konnte. Das C-Netz gibts nicht mehr, es funkte bei 450 MHz. Spätere und heutige Herzschrittmacher sind viel viel besser abgeschirmt!

Es ist eine spannende Frage, wie die BNetzA die neue 12 Watt Regelung in der Praxis umsetzt und welche "Lösung" es für die Antennengenehmigungs/Strahlungsbelastungfrage geben wird.

Da müssen die Hobbyfunker aus allen Gruppen und Bereichen gemeinsam bei der Politik viel Überzeugungsarbeit leisten, daß diese 10 Watt EIRP-Regelung in der Praxis überhaupt nicht umsetzbar ist. Eine sinnvolle Grenze könnte durchaus bei 100 Watt EIRP liegen, wenn es denn unbedingt eine Grenze sein müßte. Die DFA hat in ihrer Stellungnahme zum Frequenznutzungsplan 35 Watt vorgeschlagen, wäre auch noch ok.

Wer vor jeder Änderung des Grenzwertes "Angst" haben könnte, sind unsere lieben Mitmenschen, die sich als "strahlungssensibel" bezeichnen und zum Teil mit dem Handy in der Hand ihre Kumpels anrufen, aber sofort eine Groß-Demo anleiern, wenn am Ort ein Sendemast montiert werden soll. Die Strahlungsgefahr geht nicht vom Sendemasten, sondern vom Handy am eigenen Kopf aus - falls überhaupt.

Ich weiß nicht, ob Du in einem Club, Verein, Verband ist, aber vielleicht schaffen wir es gemeinsam - auch mit den lizensierten Funkamateuren, diese witzlose 10 Watt EIRP-Grenze auf einen praxisnahen Wert anzuheben.

Oder aber die BNetzA definiert einfach, daß die Nutzung von zertifizierten Funkgeräten (früher hätte man Geräte "mit FTZ-Nummer" gesagt) und zertifizifertem Zubehör von Haus aus einfach als "in Ordnung" angesehen wird. Das würde beiden Seiten jede Menge Nachrechnen und Nachmessen ersparen.
Guten Morgen,

wie Ihr ja schon gelesen habt, hat die BNetzA den Vorschlag der DCBO aufgegriffen und umgesetzt.

Damit stehen jetzt 12 Watt im Frequenznutzungsplan drin.

Auf Kanal 41..80 ist weiterhin nur FM zugelassen, in einem nächsten Schritt (ja das dauert immer ein wenig) könnte dann die Einbeziehung von SSB und AM folgen.

Der Vorschlag der DFA mit 35 Watt PEP E(I)RP wäre technisch sinnvoll gewesen, aber dazu müßten ALLE Spieler ins Boot geholt werden, dazu ist unendliche Überzeugungsarbeit notwendig bei ALLEN Funkteilnehmern, CB-Funk, Amateurfunk, Betriebsfunk, Sicherheitsfunk, Mobilfunk ("Handys"Wink und da ist in der Vergangenheit zu wenig (oder eigentlich fast gar nichts) passiert...
Hallo,

erstmalig hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Amtsblattverfügung zur Diskussion und Stellungnahme vorher veröffentlicht!
Der Übersichtlichkeit geht die Diskussion hier weiter:

https://forum.cb.lounge.deviewthread.php...ead_id=536


Hallo Mitleser in diesem Forum,
das Problem mit der Funktechnik stellt sich (leider) auch noch etwas anders dar: Viele haben nur wenig oder keine technische Ahnung. Es wäre vielleicht ratsam, wenn man in dieser Hinsicht Technikkurse anbietet. Ich weiß, das ist mit viel (ehrenamtlicher) Arbeit verbunden, und wahrscheinlich mit noch mehr Benzinkosten für die Personen, die solche Kurse anbieten bzw. durchführen. Sollte aber für die "CB - Zukunft" aber vielleicht die eine oder andere Überlegung wert sein.
Für den Raum bzw. für die Stadt Köln könnte ich kostenlos entsprechende Räumlichkeiten inklusive Strom kostenlos anbieten.


MfG

Marc / 13 EL 501 aus Köln
Smile
Hallo Mitleser und Funkfreunde,
es sollten meiner Meinung nach für jeden Funker (auch CB-Funker) mindestens 50 Watt Ausgangsleistung erlaubt sein- Die technischen Voraussetzungen haben die Geräte und die Antennen doch schon.



Mit freundlichem Gruß



Hans Wurst
Funker aus Köln
:p
und up
Hallo,

50 Watt sind teilweise schon "Realität". Eine Anhebung der EIRP Grenze auf 50 Watt wäre in der Tat sinnvoll. Dann hätte man bei 12 Watt PEP ERP auch keine Probleme von zu Hause aus.

Doch anstatt praxisnahe Vorschriften zu machen, gibt die BNetzA - warum auch immer - einen elektrotechnisch - physikalischen - Grundkurs in Antennentheorie und Freifeldmessung.... Das versteht keiner...
Hallo,

ich tipper gerade an einer Meldung, die indirekt was mit der bescheuerten 10-Watt-EIRP-Regelung zu tun hat:

In Kürze:
Die 10-Watt-EIRP-Regelung steht in der sog. BEMFV. Das ist eine Rechtsverordnung, die sich die Behörde selbst "ausgedacht" hat. Natürlich darf sie sich sowas nicht einfach ausdenken, sondern sie muss durch ein "richtiges" (vom Bundestag verabschiedetes) Gesetz dazu ermächtigt werden.

Dieses Gesetz ist das sog. FTEG (Gesetz über Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen). Da steht drin, dass die Behörde eine Rechtsverordnung zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (die besagte BEMFV) erlassen darf.

Nun sieht es so aus, dass das FTEG bald außer Kraft triit und durch ein neues "Funkanlagengesetz" (FuAG) ersetzt wird. Das Wirtschaftsministerium hat dazu gestern einen Entwurf veröffentlicht.

Auch im neuen Gesetz(entwurf) steht die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zum Personenschutz drin. Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied, und zwar in den Bußgeldvorschriften: Gemäß dem derzeit geltenden FTEG können Verstöße gegen die BEMFV (z.B. Funken ohne Standortbescheinigung) als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Im neuen Gesetz(entwurf) sind Verstöße gegen die BEMFV nicht mehr in den Bußgeldvorschriften enthalten, d.h. sie können nicht mehr als Owi verfolgt werden.

Nun ist es so, dass die BEMFV rechtlich auf ziemlich wackeligen Füßen steht, weil die Rechtgrundlage dazu reichlich unbestimmt formuliert ist. Für manche Anwälte wäre es ein gefundenes Fressen, wenn ein Fall wegen Verstoßes gegen die BEMFV vor Gericht käme und an auf diesem Wege die BMFV gekippt werden könnte. Wenns künftig keine OWi mehr ist, geht das natürlich nicht mehr. Ein Schelm ist, wer Schlechtes dabei denkt :-)

Gruß
Wolf :-)

PS: Der Gesetzentwurf enthält noch andere Leckerbissen. Händler werden begeistert sein. So müssen Hersteller/Importeure und Händler dokumentieren, von wem sie Funkgeräte erhalten bzw. an wen sie welche abgegeben haben (gilt nicht für die Abgabe an Endkunden). Händler müssen künftig u.a. sicherstellen, dass von ihnen angebotene Funkgeräte vom Hersteller ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit einer deutschsprachigen(!) Bedienungsanleitung versehen sind.

Aber das ist ein anderes Thema...
Ich empfinde hier etliche Beiträge als „Thema verfehlt“. Henning hatte eine klare Frage gestellt, während man die passenden Antworten recht mühsam aus einigen Beiträgen herausfiltern muss, bzw. dort gar nicht gegeben wurden. Der Beitrag ist zwar bereits etliche Jahre alt, das Problem aber immer noch aktuell. Ich empfinde diese 12 Watt Regelung für SSB als eine gefährliche Falle. Wer unüberlegt mit den erlaubten 12 Watt arbeitet, läuft Gefahr diese Leistung auch abzustrahlen oder sie durch geeignete Antennen sogar zu überschreiten. Hier wäre die BNetzA dann berechtigt empfindliche Geldbußen zu verhängen. Wie Henning in seinem Betrag richtig anführt, müsste eigentlich jeder Betreiber einer 12 Watt SSB CB-Funkstation eine Standortbescheinigung beantragen, die man ja bekanntlich nicht kostenlos erhält. Warum also diese 12 Watt, wenn doch gesetzlich die Grenze von 10 Watt EIRP als zulässige Strahlungsbelastung festgeschrieben ist. Theoretisch ist die BNetzA nun berechtigt, jeden Käufer/Besitzer einer 12 Watt SSB CB-Funkstation auf die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte zu überprüfen. In der Regel werden solche Kontrollen derzeit zwar nur auf Grund von Anzeigen dritten Personen durchgeführt, dass kann sich aber sehr schnell ändern. Bestrebungen in diese Richtung hat es ja bereits gegeben. In Bezug auf das nicht nur bei CB-Funkern gelegentlich an den Tag gelegte Geprotze mit der Ausgangsleistung, möchte ich hier einmal eines anmerken. Es beweisen täglich viele hunderttausende Anhänger des QRP-Funks, das man auch mit 5 bzw. 10 Watt Sendeleistung erstaunliche Entfernungen überbrücken kann. Für mich persönlich ist ein mitgehörtes QRP-Verbindung doch immer noch etwas „Aufregenderes“ als ein mit knappen 1000 Watt geführtes QSO.

Jürgen DNI 400
Um es einfach und plump zu sagen: Mit 1000 Watt, kann JEDER. Aus dem WENIGEN, was wir dürfen, was rauszuholen, mit legalen 4 Watt an den Polarkreis zu brezeln - DAS is die KUNST und vor allem das wirkliche VERGNÜGEN. - Dachte ich gebe auch mal meinen Senf dazu, nachdems eh schon OT ist....
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