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Normale Version: Der "nicht eingetragene Verein" - das unbekannte Wesen...
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Sehr geehrter Herr Moderator Christian,

Sie schreiben,

Zitat Anfang:
Bitte um mehr Contenance

Meine verehrten Herren Mitdiskutanten


Ich bitte doch bei der Besprechung dieser offensichtlich nicht ganz simplen Frage den Umgangston zu wahren.

Bitte vermeidet Formulierungen wie "bist Du für mich auch nur ein Schwätzer und Bauernfänger.", "Deine Profilneurose zu befriedigen". Sie sind 3-mal UN: UNschön, UNfreundlich und UNnötig.

Ihr könnt ja gerne weiter um des Kaisers Bart diskutieren, aber bitte bleibt sachlich und freundlich.

Vielen Dank!
Christian
DAS601
- Mitmoderator -
Zitat Ende:

Mir ist nicht bekannt ob Sie die Beiträge „Rufzeichen des DAKfCBNF“ und „Der nicht eingetragene Verein, das unbekannte Wesen“ gelesen oder gar verfolgt haben. Hätten Sie die Beiträge aufmerksam gelesen, kämen Sie nicht zu der Schlussfolgerung, dass ich mich unschön, unfreundlich, unnötig, geäußert hätte.

Bitte: wie soll ich einen Menschen nennen, wenn in Erfahrung gebracht wird, dass dieser Mensch, seine Mitmenschen belügt und für dumm verkaufen will.

Jürgen Wieland hatte geschrieben:

Zitat Anfang:
Zu unserem Konto. Wir sind ein nicht e.V. und haben auf diesen nicht e.V. bei unserer Sparkasse ein Konto eröffnet und das schon seit vielen Jahren. Auf diesem Konto befindet sich ein fünfstelliger €-Betrag als Vereinsvermögen. Wir haben eine Satzung, die die internen Dinge regelt. Der Verein besteht nun schon seit über 40 Jahren, es gab noch nie Probleme wegen einer Haftung. Wir schließen Verträge, haben 58 Mitglieder, nehmen neue Mitglieder auf, ziehen Vereinsbeiträge ein und genießen das Vereinsleben. Mit normalen Menschen geht das problemlos!
Zitat Ende:

Es stellt sich noch die Frage: Was meint Herr Wieland, mit fünfstelligen € Betrag.

Meint er fünfstellig: mit oder ohne Komma (100,00 oder 10000)

Darauf hin habe ich, Beweise für seine Behauptungen gefordert, die Herr Wieland nicht erbringen will.
Ich habe bewiesen das dies eine Lüge ist und Herr Wieland will immer noch keine Beweise für seine Aussagen herbei bringen, darauf hin habe ich die, von Ihnen kritisierten Aussagen getätigt.

Es ist an der Zeit, den Herren das Maul zu stopfen, die wissentlich die CB-Funkerinnen und CB-Funker für dumm zu verkaufen und somit immer mehr Unfrieden in der CB-Basis herein bringen.

Meine Meinung ist: Die CB-Basis soll über ihre Rechte aufgeklärt werden, über ihre Rechte aber auch wenn es um Verpflichtungen geht, die nun einmal ein „Nicht e.V. Verein“ mit sich bringt. Im Grunde habe ich nichts gegen einen nicht e.V. Verein, aber wenn ich mich darin arrangieren, muss ich auch wissen worauf ich mich einlassen.

Die besten Zahlen

Dieter: alias Jupiter01AC
Hallo Dieter,

hier geht es freundlich und höflich zur Sache. Begriffe wie "das Maul stopfen" sind nicht unser Stil hier. Das geht auch freundlicher.

Du kannst nicht erwarten, daß irgendwer hier öffentlich eine Kontoverbindung bekannt gibt, Du solltest wissen, welchen "Unsinn" man damit heutzutage machen kann.

Wenn Du der Ansicht bist, nur mit einem e.V. Verein arbeiten zu wollen, ist das Dein gutes Recht.
Nimm aber bitte auch zur Kenntnis, daß es auch ohne eV Verein funktionieren kann.

Der DAKfCBNF ist ein eV-Verein und vertritt wohl unstreitig NICHT die Interessen der meisten CB-Funker in Deutschland.

Viele Aktive und Einzelfunker haben auch ohne eV eine ganze Menge für den CB-Funk erreicht und tun es immer noch, weil sie aktiv funken und damit unser Hobby am Leben erhalten.






Um die Sache hier mal auf einen dementsprechend sachlichen Level zu bringen.

Hier ein bankinternes PDF, wie sich eine Bank beim Private Banking zu verhalten hat.
http://www.wolfsberg-principles.com/pdf/...german.pdf
Unter Punkt 1.2.2. wird der 'Nicht eingetragene Verein' ausdrücklich erwähnt.

Falls die Frage nach der Haftung immer noch unklar sein sollte:
http://www.rkpn.de/media/veroeffentlichu...es_BGB.pdf

Der Rechtsstatus des nicht eingetragenen Vereines und seiner Mitglieder:
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_...ereine.pdf

Wer eine Auflistung/Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen einem eingetragenen Verein und einem nicht eingetragenen Verein haben möchte:
http://www.osb-ev.de/infothek/rechtsdien...igkeit.pdf

Und sollte noch irgendetwas unklar sein:
http://www.gidf.de/

Eine persönliche Anmerkung von mir:
Da diverse Herren der alten Riege hier mitlesen, habe ich diesen Absatz aus reiner Höflichkeit und zu ihrem besseren Verständnis, ihrer Schreibweise angepasst. Die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass auch ein nicht eingetragener Verein voll rechtsfähig ist. Jede anderweitige Aussage in diversen 'Mitspracheforen`zeigt nur, dass die Inanspruchnahme des Rechtes nach Art. 5 GG sich gegebenfalls auch als Dummkopf zu beweisen, voll ausgeschöpft wird. Die Aneinanderreihung populistischer, aber unsinniger Monologe in diesen Foren macht eine Unwahrheit nicht wahr. Sie zeigt nur die innere Verzweiflung der Verfasser.
@ Henning,

Der Herr Wieland kann kein Konto öffentlich bekannt geben, weiles nämlich so ein Konnto nicht gibt. Das ist Fakt.

Gruß Dieter
Zitat:Henning Gajek schrieb:

hier geht es freundlich und höflich zur Sache. Begriffe wie "das Maul stopfen" sind nicht unser Stil hier. Das geht auch freundlicher.

Genau darum ging es mir. Das gehört zur Debattier-Kultur dazu!

Inhaltlich halte ich mich raus.

Gruß
Christian
DAS601
Hallo,

ich hatte es weiter oben schon mal geschrieben: Es gibt keine Rechtsnorm, die es einer Bank oder Sparkasse "verbietet", für einen nicht eingetragenen Verein ein Konto zu eröffnen.

Die Eröffnung eines Girokontos bedeutet nichts andereres, als dass ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen wird. Weil in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, können sich auch die Banken (weitgehend) "aussuchen", mit wem sie Verträge schließen wollen. Wenn manche Banken ein Konto für einen Nicht-e.V. nur auf den Namen eines Vorstandsmitglieds eröffnen wollen, dann hat das nichts mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten eines nicht eingetragenen Vereins zu tun, sondern eher mit konservativer Banker-Mentalität.

Dies geht auch sehr schön aus einem Aufsatz des Rechtsanwalts Malte Jörg Uffeln hervor, einem Anwalt, der sich u.a. auf Vereinsrecht spezialisiert hat. Darin heißt es unter anderem:

Kann der n.e.V. ein Bankkonto eröffnen ?

Ja, in der Praxis haben die Banken und deren Mitarbeiter aber immer wieder Probleme zu verstehen, dass ein n.e.V. gerade keinen Vereinsregisterauszug bei der Kontoeröffnung vorlegen kann. Sehr oft werden kann Bankkonten auf den Namen eines Vorstandsmitglieds angelegt mit einem Zusatz „ für ….- verein“. Liegt so ein Fall vor, dann sollte das handelnde Vorstandsmitglied in jedem Fall zu Gunsten des Vereins hinsichtlich des Kontenguthabens eine“ Verpfändungserklärung“ abgeben, damit der Verein – beispielweise nach dem Tod des handelnden Vorstandsmitgliedes – an „sein“ Vermögen kommt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, gibt es Probleme (bspw. könnten die Erben behaupten, das Kontenvermögen sei ihnen zugefallen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB).

Nach neuerer Rechtsprechung ist daher auch die Eröffnung eines Kontos auf den Verein möglich. Das wissen viele „Bänker“ nicht. Weisen Sie diese darauf hin.


(Fettung von mir, Volltext unter http://tinyurl.com/ksrevp)

Gruß
Wolf :-)
Hallo,

es ist tragisch, dass es Menschen gibt, die sich beharrlich weigern, Realitäten und Veränderungen in Gesellschaft und Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen. Selbst glasklare Entscheidungen, z.B. des Bundesgerichtshofs, werden ignoriert, wenn sie nicht dem eigenen laienhaften Rechtsverständnis entsprechen.

Da zeigt sich sogar die (normalerweise recht schwerfällige) Gesetzgebungsmaschinerie wesentlich flexibler. So ist z.B. das von mir weiter oben genannte Urteil des Bundesgerichtshofs, das besagt, dass ein nicht eingetragener Verein auch aktiv parteifähig ist, jetzt in die Gesetzgebung eingeflossen. Die Zivilprozessordnung (§ 50 Abs. 2) wird entsprechend geändert und damit an die durch das BGH-Urteil vorgegebene Rechtspraxis angepasst.

In der Begründung der Bundesregierung zu der Gesetzesänderung heißt es u.a.:

"(...) Der Bundesgerichtshof hat, nachdem er zunächst nur den in Form von nichtrechtsfähigen Vereinen organisierten Gewerkschaften (...) die aktive Parteifähigkeit zuerkannt hatte, diese Rechtsprechung auf alle nichtrechtsfähigen Vereine ausgedehnt (...). Damit ist er der Literatur gefolgt, die unter Hinweis auf die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zuerkannte Rechtsfähigkeit die Ansicht vertreten hat, dass auch alle nichtrechtsfähigen Vereine bereits nach geltendem Recht aktiv parteifähig seien (...). Mit der Ergänzung, dass nichtrechtsfähige Vereine auch klagen können, wird dies nun auch im Gesetz klargestellt." (Fettung von mir)

Das Änderungsgesetz hat den Bundestag bereits in zweiter und dritter Lesung passiert und muss nur noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Gruß
Wolf :-)
Literatur ist kein Gesetz und Änderungen in der Zukunft haben erst Gültigkeit, wenn sie dann Rechtskraft haben. Wir diskutieren aber über den Istzustand. und nicht was eventuell irgenwann einmal Gesetz werden kann.

für mich ist das Thema durch,

Dieter: alias Jupiter01AC
Zitat:Jupiter01ac schrieb:
Literatur ist kein Gesetz und Änderungen in der Zukunft haben erst Gültigkeit, wenn sie dann Rechtskraft haben. Wir diskutieren aber über den Istzustand. und nicht was eventuell irgenwann einmal Gesetz werden kann.

für mich ist das Thema durch,

Dieter: alias Jupiter01AC

Schade wenn das Gesetz rauskommt..
Bin mal gespannt ob BPH undCO. dann ein anderes Thema finden.

Wenn die Herren sich mal endlich Treffen würden um das zu Verbessern worüber sie die Ganze Zeit rummäckeln, wären wir bestimmt etwas weiter (In sachen CB-Funk).

Naja, vielleicht wird es doch noch was mit dem Bundes CB-Funk DingensB)..

mfg
@Jupiter01ac

Lieber Dieter,

da es ja in dieser Diskussion ja offensichtlich nicht zu einem abschließenden Ergebnis kommt (und auch nicht kommen kann) erwarte ich aber mindestens, dass mein Name richtig interpretiert wird.

Zitat:...die Herr Wieland nicht erbringen will.
Ein Blick in mein Impressum unter http://www.9cb.de hilft!

Wenn hier irgendwer anzweifelt, unserer n.e.V. hätte ein eingetragenes Konte bei einer Sparkasse mit einem fünfstelligen Betrag (> 10.000.- €) dann kann ich ihm nicht helfen und will es auch nicht!

Die ganze Diskussion hier und an anderen Stellen ist mittlerweile schon ad absurdum. Ausgelöst, angestachelt und am Leben erhalten von einigen wenigen Personen die sich offenbar einen Spaß daraus machen wollen weil sie sonst nichts zu tun haben.

Die Frage die sich mir nach wie vor stellt ist, von welchem "Vereinsvermögen" wird denn hier ausgegangen? Die paar Cent, die zzt. bei den verbliebenen Vereinigungen als "Vereinsvermögen" deklariert werden sind es nicht Wert überhaupt Erwähnung zu finden. Recht hin oder her! Hätten wir jetzt noch 500.000 aktive und in Vereinigungen organisierte CB Funker (die Mitgliedsbeiträge bezahlen) könnte ich mich für die geführte Diskussion erwärmen. Aus jetziger Sicht, obsolet! Es wird lediglich krampfhaft versucht Recht zu haben. Es geht schon lange nicht mehr um die Sache sondern nur darum, Öl in´s Feuer zu gießen und andere schlecht zu machen. Wer das nicht sieht ist blind!

Wer von den noch bestehenden Vereinigungen kann denn ein "Vereinsvermögen" vorweisen? Die DFA e.V. oder der DAKfCBNF e.V., die DCBO oder etwa CB-Radio in Luxemburg? Bei den Herren in Luxemburg könnte ich es noch verstehen da man dort ja (gem. Eintrag in das dortige Vereinsregister) einen Radiosender betreibt. So ein Ding ist bestimmt teuer und kann durchaus als Vereinsvermögen angesehen werden. Big Grin

Dortiger Eintrag für CB-Radio (CBR) lautet:

Zitat:Zweck und Ziel von CBR ist die Produktion von Sendebeiträgen und der Betrieb eines Radiosenders, damit im Gebiet an der Mosel einen zur Information der Bevölkerung dienenden Rundfunk gewährleistet werden kann. Das Programm ist überwiegend deutschsprachig und soll gleichfalls als Merkmal der verbesserten Verständigung bei der Bevölkerung in der Grenzregion verstanden sein.

Leider ist mir die Frequenz von CB-Radio nicht bekannt. Würde gern mal hören, was man da so von sich gibt!

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