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Normale Version: Der "nicht eingetragene Verein" - das unbekannte Wesen...
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Hallo,

ich möchte noch mal kurz auf meinen Eingangsbeitrag zurückkommen, weil Dieter ("Jupiter01AC"Wink da vielleicht einiges missverstanden hat.


Lieber Dieter,

Du schreibst u.a.:
Zitat:Ich rede die ganze Zeit vom einem Idealverein und
nicht von Parteien,
nicht von Gewerkschaften,
nicht von religiöse Vereinigungen,
nicht von Sportgemeinschaften, die irgendwann Ende des 17ten Anfang des 18ten Jahrhundert gegründet wurden
und auch nicht von Traditionsgesellschaften, die auch irgendwann im 17ten oder 18tes Jahrhundert gegründet wurden.
Wie kommst Du auf "Parteien" oder "Traditionsgesellschaften" aus grauer Vorzeit? Wir reden hier von den Rechten nicht eingetragener Vereine in der Gegenwart.


Zitat:Du schreibst: Anfang Zitat (Wolf)
Der Vorstand hat beim nicht eingetragenen Verein die Rechtsstellung eines Bevollmächtigten.
Zitat Ende (Wolf)

Diese Behauptung ist schlicht weg falsch.
Nein, das ist ganz normale gängige Rechtpraxis. Um es Dir einfacher zu machen, zitiere ich mal aus einem Kommentar, der Dir selbst vorliegt, nämlich aus Sauter/Schweyer/Waldner, "Der eingetragene Verein", 17. Auflage. Dort heißt es auf Seite 317, Randnr. 492:
"(...) Allerdings kann die Vertretungsmacht des Vorstands, der beim nicht eingetragenen Verein nicht die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters, sondern die eines Bevollmächtigten hat, dahin beschränkt werden, daß die Mitglieder nur mit ihrem Anteil am Vereinsvermögen haften. (...)


Zitat:Sie wäre richtig, wenn der Bevollmächtigte eine von jedem Mitglied erklärte Vollmacht hätte. Das heißt bei 30 Mitglieder müssen 29 Unterschriften unter dieser Vollmacht stehen. Das heißt: Jeder der Unterschrieben hat haftet als Gesamtschuldner.
Nein. Es gibt keine Rechtsnorm, die so etwas fordert. Deshalb haftet derjenige, der ein Rechtsgeschäft für einen nicht eingetragenen Verein vornimmt, ja auch mit seinem Privatvermögen.


Zitat:Du schreibst: Zitat Anfang (Wolf)
Niemand muss bei einem der Postdienstleister eine "Postanschrift beantragen".
(Die "Deutsche Bundespost" gibt's seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr ;-)

Zitat Ende (Wolf)

Versuch Du einmal einen Brief z.B. an den Verein "Der Dummkopf" an irgendeine Anschrift zu schicken wenn der Verein nicht existiert und ihn kein Mensch kennt. Zum Beispiel: An eine Anschrift in einem Hochhaus wo 50 oder noch mehr Familien wohnen. Viel Erfolg!
Hmm, ein Schild am Briefkasten könnte da vielleicht hilfreich sein ;-))

Im Ernst: Ich hatte es schon mal geschrieben - niemand kann in Deutschland bei der Post oder einem anderen Dienstleister eine "Postanschrift beantragen".

Oder meinst Du vielleicht ein Postfach? Die Einrichtung eines Postfachs müsste auch für einen nicht eingetragenen Verein möglich sein. Zumindest hat das unser gemeinsamer Freund Burkhard mit seiner nicht rechtsfähigen AGCB schon in den achtziger Jahren praktiziert:
> AGCB
> Postfach 131017
> 7000 Stuttgart 1

;-))

Zitat:Weiter schreibst Du: Zitat Anfang (Wolf)
Natürlich kann ein nicht eingetragener Verein ein Konto oder einen Kredit beantragen. Ob ein Verein auch Kredit "bekommt", liegt allein im Ermessen der Bank - egal, ob es sich um einen e.V. oder einen "nicht e.V." handelt.
Zitat Ende (Wolf)

Auch hier musst Du schon den nachvollziehbaren Beweis antreten, das ein nicht eingetragener Verein, der nach 1949 gegründet wurde, ein Konto oder einen Kredit bekommen hat. (komme nicht mit Konten oder Kredite wo jemand privat gebürgt hat.)
Auch das ergibt sich einfach aus der Rechtspraxis. Es gibt keine Rechtsnorm, die es einer Bank oder Sparkasse "verbietet", für einen nicht eingetragenen Verein ein Konto zu eröffnen oder ihm Kredit zu gewähren. Das liegt - wie ich bereits oben geschrieben habe - allein im Ermessen der jeweiligen Bank.

Ich habe eben mal spaßeshalber bei der Postbank nachgefragt. Antwort: Kein Problem, bringen Sie uns die Satzung und das Wahlprotokoll, das Konto wird dann auf den Namen des nicht eingetragenen Vereins eröffnet...


Zitat:Du schreibst: Zitat Anfang (Wolf):
Letzteres ist nicht mehr zutreffend. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2007 entschieden, dass auch der nicht eingetragene Verein "aktiv parteifähig" ist.
Zitat Ende (Wolf)

Wo steht das geschrieben, wo ist das entschieden, welches Aktenzeichen hat es. Also weitere heiße Luft.
Lieber Dieter, nur weil etwas über Deinen Wissensstand hinausgeht, muss es nicht "heiße Luft" sein.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshof erging am 2. Juli 2007 und trägt das Aktenzeichen II ZR 111/05. In dem Urteil heißt es klipp und klar: "Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig." Den Volltext findest Du unter Angabe des Aktenzeichens problemlos im Internet.

Ein im Internet vertretener Rechtsanwalt kommentiert das Urteil folgendermaßen:
"Der vorliegende Fall ist hervorzuheben, weil der BGH seine Rechtsprechung geändert hat. Nunmehr gilt, dass ein "nicht rechtsfähiger Verein" nicht nur rechtsfähig ist, wie es bereits einhellig Meinung war, sondern auch parteifähig ist und damit seine Rechte vor Gericht durchsetzen kann."

Eine ausführliche Besprechung des Urteils gibt es auch auf
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_3_64.pdf
Dort heißt es zu den Folgen, die sich aus dem Urteil ergeben, u.a.:
"Als Konsequenz müssen im Prozess nicht sämtliche Mitglieder des Vereins klagen und in der Klageschrift aufgeführt werden, sondern der Verein kann als solcher und vom Wechsel der Mitglieder unabhängig, vertreten durch seinen Vorstand, Klage erheben."


Zitat:Du schreibst: Zitat Anfang (Wolf)
Das heißt: Der nicht eingetragene Verein kann selbst Klage erheben, Mahnbescheide beantragen etc.

Vor Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten konnte der nicht eingetragene Verein auch schon vorher als Kläger auftreten.

(Nebenbei: Der "nicht-e.V." ist auch "insolvenzfähig)

(...) Ein nicht eingetragener Verein konnte gem § 50 Abs. 2 ZPO schon seit jeher verklagt werden.

Zitat Ende (Wolf)

Beweise. Beweise und noch mal Beweise. Aber bitte nachvollziehbar und nicht irgendeine Quacksalberei.
Die Parteifähigkeit von nicht eingetragenen Vereinen in Verwaltungsgerichtsverfahren ergibt sich aus § 61 VwGo.

Die Parteifähigkeit nicht eingetragener Vereine vor Arbeitsgerichten beruht auf § 10 ArbGG und erstreckt sich in erster Linie auf nicht rechtsfähige Vereinigungen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.

Die "Insolvenzfähigkeit" von nicht eingetragenen Vereinen ergibt sich aus § 11 der Insolvenzordnung, der ausdrücklich besagt, dass ein nicht rechtsfähiger Verein bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einer juristischen Person gleichsteht.

Dass ein nicht eingetragener Verein gemäß dem (von mir bereits genannten) § 50 Abs. 2 ZPO verklagt werden kann, ergibt sich logischerweise aus dem Wortlaut des besagten Paragrafen. Dieser lautet: "Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins." Diese Formulierung dürfte wohl klar genug sein.

Lieber Dieter, alles, was ich hier ausgeführt habe, ist gängige Rechtspraxis. Ich hatte es schon mal geschrieben: Es kommt nicht darauf an, was selbsternannte "Rechtsexperten" in Gesetzestexte hineininterpretieren, sondern darauf, wie das bestehende Recht in der täglichen Praxis angewendet wird.

Gruß
Wolf :-)
Hallo Wolf,

Zitat:Es kommt nicht darauf an, was selbsternannte "Rechtsexperten" in Gesetzestexte hineininterpretieren, sondern darauf, wie das bestehende Recht in der täglichen Praxis angewendet wird.

Die Zeiten ändern sich eben nun mal. Die ewig Gestrigen haben damit so ihre Probleme, weil sie nicht auf dem aktuellen Stand sind. Mit so einer Einstellung und so einem Wissensstand kann man heute keinen Blumentopf mehr gewinnen.

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=34&t...9fa4cc557a

Ich selbst leite 2 nicht eingetragene Vereine. Noch nie gab es irgendwelche Probleme. Die Dinge, die im nicht e.V. per Gesetz (z.B. Vereinsrecht) rechtlich nun mal nicht geregelt sind kann man selbst (z.B. per Satzung) regeln. Wir haben Konten, abgeschlossene Pachtverträge, Postanschriften, Vereinsvermögen usw. Man kann sich die Probleme aber auch herbeireden. Ziel dieser ganzen Diskussion, aus Richtung der selbsternannten Rechtsexperten, ist ja auch nicht einen gemeinsamen Konsens zu finden, sondern lediglich destruktiv zu argumentieren. Dazu gab es ja auch schon die Offenbarung der selbsternannten Rechtsexperten, die ich an dieser Stelle kommentiert habe.

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=34&t...9fa4cc557a
Eintrag vom So 31. Mai 2009, 16:49, letztes Zitat. Man hat die wahren Intentionen endlich zugegeben!

55 & 73
Jürgen
Hallo,

wir sollten die Sachdiskussion über den "nicht eingetragenen Verein" streng von unserer Einschätzung der Fundamentalisten vom MangFall tal (FMF) trennen :-)

Ich denke die Frage, ob man einen e.V. braucht stellt sich immer wieder.

Auch bei der Hobbyfunkrunde Bad Dürkheim gab es vor rund 25 Jahren eine Diskussion, ob man einen e.V. gründen sollte.

Dafür hätte gesprochen, daß der Funkverein dann auch Funkbetreuungen, Überwachungen etc. hätte durchführen können, wo das "Risiko" daß irgendetwas "passiert" sicherlich schnell gegeben sein kann.

Dagegen wurde argumentiert, daß fürs Funken allein nicht unbedingt notwendig ein e.V. notwendig ist.

Bei einem - sagen wir - Tennisclub oder Golfclub, mag das anders sein: Der hat einen Spielgelände und ein Clubhaus, da macht ein e.V. sicherlich Sinn, weil es da richtig um viel Geld geht.

Hat der Funkclub eigene exklusiv gegen Geld gemietete Frequenzen? Normalerweise nicht.

Für uralte Hasen: Vor 1975 schon eher, da mußte man einen "Bedarf" nachweisen und den bekannen Funkclub e.V.s viel eher als nicht-e.V.s
Seitdem hat sich einiges geändert.

Alle anderen Argumentationslinien in eigenen Threads.

Hallo zusammen,

schön das es hier weiter geht.

Einmal etwas Grundsächliches von mir.

Es ist nicht mein Gedanke hier irgendjemand anzugreifen, zu definieren oder schlecht zu machen. Ach will ich den nicht eingetragenen Verein verdammen. Auch will ich die Arbeit von der DCBO nicht verteufeln. Mir geht es einfach nur darum, dass eine feste Struktur vorhanden sein muss, um im Leben etwas zu erreichen. Und aus.

Ich habe nie behauptet dass ich ein Rechtsexperte bin. Ich habe für etwa 70 bis 80 Vereine die Satzung für e.V. geändert oder verfasst. Noch nie habe ich eine Satzung vom Registergericht zur Änderung zurückbekommen. Für die damalige Arge NRW (die Satzung war eine von mir geänderte DAKfCBNF Satzung) habe ich auf Anhieb beim Registergericht durch bekommen, was dem DAKfCBNF nicht gelungen war. (die Satzung vom DAK musste etliche male geändert werden bevor sie anerkannt wurde) Dazu könnte ich jetzt einen Ellenlangen Aufsatz schreiben, aber Hennig weiß um das damalige Prozedur, muss nicht neu aufgewärmt werden.

Jürgen schreibt:

Wir haben Konten

Würde mich mal interessieren bei welcher Bank und wer haftet. Der Verein oder eine Privatperson?


Mein lieber Wolfgang;

Deine Ausführungen sind fast alle falsch, weil sie nicht für die Vereine gelten über die wir die ganze Zeit hier diskutieren.

Ich habe mir einmal erlaubt, Deinen Link zu verfolgen und hier den Eingangsatz kopiert und der widerspricht all Deine Ausführungen.

Zitat Ausschnitt:
a) Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines
eingetragenen Vereins
fehlt das Feststellungsinteresse,
von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen
Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt
auch im Vereinsrecht grundsätzlich voraus, dass das klagende
Mitglied dem Verein sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung
als auch dem der Rechtshängigkeit angehört

Zitat Ausschnitt Ende

Der von mir, rot markierte Text sagt alles

Besten Zahlen
Dieter
@Dieter

ich kann die ganze Diskussion um den nicht e.V. wirklich nicht mehr nachvollziehen. Der Einzige den das offensichtlich stört, ist BPH. Alle anderen haben damit überhaupt kein Problem. Ich selbst bin noch nicht mal Mitglied hier bei der DCBO und kann auch mitmachen, ist doch toll, oder? Wenn ich keine Lust mehr dazu habe, höre ich einfach auf.

Henning hat in einem anderen Thread geschrieben, dass man einen e.V. immer noch machen kann wenn notwendig und gefordert. Das sehe ich genau so und solange das nicht so ist (bis auf die Forderung von BPH) sehe ich auch absolut keinen Grund das zu tun! Wofür? Weil BPH es so will? Jetzt kommt aber bitte alle wieder auf den Teppich!

Hier wird ständig von Haftung gesprochen, wer soll denn wofür haften? Tut mir bitte alle einen Gefallen und denkt über diese Dinge selbst mal nach ob und welche Konsequenzen das im Moment wirklich hat. Keine! Da kann BPH schreiben was er will. Er hat im Moment nichts anderes zu schreiben und dann nimmt er eben dieses Thema. Viele Mitläufer springen aus Solidarität zu ihm auf den fahrenden Zug auf ohne zu wissen, warum fahre ich denn jetzt hier überhaupt mit?

Im Moment sind andere Dinge gefragt die eine Gründung eines e.V. evtl. irgendwann mal rechtfertigen könnten. Ich kann die Haltung der DCBO diesbezüglich sehr gut verstehen, wozu so ein Gebilde aufbauen, wenn es im Moment überhaupt nicht notwendig ist? Wir haben doch zwei e.V. die im Moment, auch aufgrund ihrer internen Strukturen, nicht in der Lage sind, sich intern zu reformieren. Der DAKfCBNF kann sich nicht mit Einzelfunkern abgeben, weil die Satzung es verbietet! Die könnten doch eigentlich froh sein, wenn da noch jemand mitmachen würde! Bei der DFA sieht es doch auch nicht viel besser aus. Da ist die interne Struktur so kompliziert, dass man sie selbst nicht mehr richtig interpretieren und anwenden kann. Hallo?

Also, der ganze Käse, der da im Moment verbreitet wird, stammt aus einer Feder und diese Feder findet offensichtlich immer noch blinde Anhänger, die für ihn die Apostel machen.

Ich zitiere mal "Die Ärzte". Bitte mitsummen nach der Melodie von "Lass sie reden!"

Lass die Leute reden und hör einfach nicht hin
Die meisten Leute haben ja gar nichts Böses im Sinn
Es ist ihr eintöniges Leben, was sie quält
Und der Tag wird interessanter, wenn man Märchen erzählt
Und wahrscheinlich ist ihnen das nicht mal peinlich
Es fehlt ihnen jede Einsicht und wieder mal zeigt sich
Sie sind kleinlich und vermeindlich fremdenfeindlich


Zu unserem Konto. Wir sind ein nicht e.V. und haben auf diesen nicht e.V. bei unserer Sparkasse ein Konto eröffnet und das schon seit vielen Jahren. Auf diesem Konto befindet sich ein fünfstelliger €-Betrag als Vereinsvermögen. Wir haben eine Satzung, die die internen Dinge regelt. Der Verein besteht nun schon seit über 40 Jahren, es gab noch nie Probleme wegen einer Haftung. Wir schließen Verträge, haben 58 Mitglieder, nehmen neue Mitglieder auf, ziehen Vereinsbeiträge ein und genießen das Vereinsleben. Mit normalen Menschen geht das problemlos!

55 & 73 Jürgen
Guten Tag,

was macht das für einen Unterschied?
Wenn ich funken will, brauche ich ein Funkgerät, eine Antenne und einen Gesprächspartner. Aber keinen Verein. Punkt.

Schönen Tag.
Hallo Jürgen,

wahrscheinlich wunderst Du Dich dass ich heute noch einmal auf dieses Thema zurück komme aber am, 05.06.2006 schriebst Du folgendes.

Zitat Anfang:
Zu unserem Konto. Wir sind ein nicht e.V. und haben auf diesen nicht e.V. bei unserer Sparkasse ein Konto eröffnet und das schon seit vielen Jahren. Auf diesem Konto befindet sich ein fünfstelliger €-Betrag als Vereinsvermögen. Wir haben eine Satzung, die die internen Dinge regelt. Der Verein besteht nun schon seit über 40 Jahren, es gab noch nie Probleme wegen einer Haftung. Wir schließen Verträge, haben 58 Mitglieder, nehmen neue Mitglieder auf, ziehen Vereinsbeiträge ein und genießen das Vereinsleben. Mit normalen Menschen geht das problemlos!
Zitat Ende:

Dies ist jedoch kein Beweiß, das ist nur Deine Behauptung, nicht mehr und nicht weniger.

Du widersprichst meine Rechtsauffassung, das ein nicht eingetragener Verein, kein Konto bei einer Bank eröffnen kann.

Nachdem Du Deinen Beitrag vom 05.06.2009 eingestellt hast, habe ich bei 14 (vierzehn) verschiedene Geldinstituten versuch ein Konnte für einen nicht eingetragenen Verein zu eröffnen.

[center] Fehlanzeige! [/center]

Keines der von mir aufgesuchten Geldinstitute war bereit einen nicht eingetragenen Verein ein reines Guthabenkonto einzurichten. (ich glaube nicht, das ich Dir erklären muss, was ein reines Guthabenkonto ist. Wenn doch erkläre ich es Dir gerne.)

Der Filialleiter eines Institutes meinte, nachdem ich Ihm Deinen oben im Zitat gemachte Aussage, schriftlich vorgelegt hatte. „Der Verfasser dieser Zeilen spinnt“

Ja lieber Jürgen, jetzt wird es Zeit die Hosen runter zulassen und den von mir geforderten Beweis anzutreten und Konto Nr.: und BLZ zu nennen, um Deine unsinnige Behauptung zu untermauern.

Ansonsten bist Du für mich auch nur ein Schwätzer und Bauernfänger.

Die besten Zahlen,
Dieter, alias Juliter01AC
Lieber Dieter C.

ich wundere mich wirklich, da hast Du Recht!

Zitat:Du widersprichst meine Rechtsauffassung, das ein nicht eingetragener Verein, kein Konto bei einer Bank eröffnen kann.
Wo ist das Problem?

Zitat:Nachdem Du Deinen Beitrag vom 05.06.2009 eingestellt hast, habe ich bei 14 (vierzehn) verschiedene Geldinstituten versuch ein Konnte für einen nicht eingetragenen Verein zu eröffnen.


Fehlanzeige!

Diese Aussage hast Du dir doch schon selbst beantwortet!
Zitat:Dies ist jedoch kein Beweiß, das ist nur Deine Behauptung, nicht mehr und nicht weniger.
Da, bitte!

Zitat:Der Filialleiter eines Institutes meinte, nachdem ich Ihm Deinen oben im Zitat gemachte Aussage, schriftlich vorgelegt hatte. „Der Verfasser dieser Zeilen spinnt“
Wenn er das meint .....

Zitat:Ja lieber Jürgen, jetzt wird es Zeit die Hosen runter zulassen und den von mir geforderten Beweis anzutreten und Konto Nr.: und BLZ zu nennen, um Deine unsinnige Behauptung zu untermauern.
Wo steht, dass ich Dir hier etwas beweisen muss?

Zitat:Ansonsten bist Du für mich auch nur ein Schwätzer und Bauernfänger.
Damit habe ich absolut kein Problem sondern eher Du! Big Grin

Auch von mir die besten Zahlen,
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen und Mitleser,


Das es für Dich kein Problem ist, wenn Du in meinen Ansehen als Schwätzer und Bauernfänger giltst, zeugt davon, das Dich der CB-Funk überhaupt nicht interessiert, sondern es Dir nur darum geht, Deine Profilneurose zu befriedigen. Ansonsten würdest Du den Beweis erbringen oder sagen, „ich habe mich in der Sache mit meiner Aussage geirrt“

Beweisen musst Du mir nichts, aber Du stehst als Lügner da und nicht ich.

Für mich wäre es eine Blamage wenn man mir nachsagen würde, das ich Lügen verbreite. Mein Ansehen wäre so weit zerstört, das ich im Internet nicht mehr schreiben oder auch anderswo nicht mehr blicken lassen würde. Na ja: es geben eben Menschen die schrecken für nichts zurück, auch nicht für Lügen.

Was soll man von Menschen halten, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen??????

Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Dieter, alias Jupiter01AC

PS: die Masche, Schreiben so zu zerlegen, das sie Deinen Vorstellungen entspricht, beherrschst Du fast perfekt. Der Leser merkt aber, dass Du Dich nur raus reden willst und ohne Argumente bist. „reden ist Silber, schweigen ist gold“ vielleicht hast Du schon einmal etwas davon gehört. Also setze weiter die Lüge in der Welt.

„Dein nicht eingetragener Verein hat ein Konto bei einer Bank, mit einem fünfstelligen Guthaben“ und hoffe das die Leser es für wahr annehmen.
Bitte um mehr Contenance

Meine verehrten Herren Mitdiskutanten Smile


Ich bitte doch bei der Besprechung dieser offensichtlich nicht ganz simplen Frage den Umgangston zu wahren.

Bitte vermeidet Formulierungen wie "bist Du für mich auch nur ein Schwätzer und Bauernfänger.", "Deine Profilneurose zu befriedigen". Sie sind 3-mal UN: UNschön, UNfreundlich und UNnötig.

Ihr könnt ja gerne weiter um des Kaisers Bart Wink diskutieren, aber bitte bleibt sachlich und freundlich.

Vielen Dank!
Christian
DAS601
- Mitmoderator -
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