Rufzeichen vom DAKFCBNF
#21

Hallo Jürgen, Hallo Wolf,

ihr stellt im Prinzip beide fest, was ich die ganze Zeit behaupte. Ich habe jedoch den Fehler gemacht, dass ich nicht eingefügt habe. Das diejenigen mit ihrem Gesamtvermögen haften, die, die Verträge geschlossen und unterschreiben haben.

Dann habe ich noch eine Entschuldigung anzubringen. Im Heutigen Beitrag habe ich folgenden Satz geschrieben.

Zitat: Anfang

Zeigt mein Beitrag vom 10.5.2009 doch die Wertlosigkeit der DCBO auf.

Zitat: Ende

Ich entschuldige mich hiermit in aller Öffentlichkeit, für den Begriff „Wertlosigkeit“

Und nehme diese Wortwahl mit bedauern zurück.

Die besten Zahlen

Dieter, alias Jupiter01AC
Zitieren
#22

Hallo Dieter,

die Interpretation von deutschen Gesetzen ist nicht nur schwierig, sondern meistens geprägt von der Tagesform des verhandelnden Richters. Wenn 1 identischer Fall vor 5 verschiedenen Gerichten verhandelt wird, kommen 5 unterschiedliche Urteile bei raus. Insofern, nichts ist so, wie es scheint!

Zum Thema Rufzeichen beim DAKfCBNF e.V. habe ich auf deren Webseite einige Kuriositäten entdeckt und im nachfolgenden Link beschrieben. Herr schmeiß Hirn vom Himmel!

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=34&t...df1d7005f9

55 & 73
Jürgen
Zitieren
#23

Zitat:Jupiter01ac schrieb:
(...) Ich habe jedoch den Fehler gemacht, dass ich nicht eingefügt habe. Das diejenigen mit ihrem Gesamtvermögen haften, die, die Verträge geschlossen und unterschreiben haben.
Na, das klingt ja gleich ganz anders.

Klar, wenn jemand für einen nicht eingetragenen Verein ein Rechtsgeschäft vornimmt, dann haftet derjenige persönlich dafür. Bei mehreren Personen haften diese als Gesamtschuldner. Das ist ja unbestritten.

Es haften aber nur diejenigen, die unmittelbar an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, nicht aber jedes Mitglied mit seinem Privatvermögen, wie es hier zunächst anklang.


Zitat:(...) Ich entschuldige mich hiermit in aller Öffentlichkeit, für den Begriff „Wertlosigkeit“
Und nehme diese Wortwahl mit bedauern zurück. (...)
Das zeugt von Charakter. Respekt!

Gruß
Wolf :-)
Zitieren
#24

Hallo in die Runde,

es gab in der Tat eine "Rufzeichenpflicht" im CB-Funk:

Zum einen ganz am Anfang (vor 1975 in der K-Geräte Zeit) und ab 1975 (Freigabe für Jedermann in den "alten" Bundesländern) für Feststationen "KF"
Da mußte bei der Anmeldung ein "Rufname" angegeben werden. Je nach "Fernmeldeamt" durfte das nur ein Begriff oder Name sein (z.B. "Falke", "Gepard", "Meteor", "Ramona", "Alpha" etc.) teilweise waren auch Zahlen erlaubt ("Mannheim 1149"Wink.

Mit Freigabe der 40 Kanäle (ab 1983) wurde als Rufname "Frei wählbar" eingeführt.

Auf "Vorschlag" des DAKfCBNF gabs dann für den CB-Datenfunk ("Packet-Radio"Wink eine Rufzeichenpflicht, die zunächst Rufzeichen nach dem Muster DCB12345 vorsah.

Weil diese Rufzeichen nicht mit der üblichen Packet-Radio-Software klar kamen, verwendeten viele Anwender "Fantasierufzeichen" wie CB1XYZ, die mit bereits vergebenen Amateurfunk-Rufzeichen verwechselt werden konnten. Einige Funkamateure fanden das - verständlicherweise - nicht so toll.

Daher wurde nach Protesten die Rufzeichen auf das Muster DAA200-DRZ999 umgestellt.

Die Amtsblatt Vfg 250/1996 vom 18.12.1996 Änderungen Frequenznutzungsbedingungen (Datenfunk/Schutzabstände) Neue Datenfunkkanäle, neue Schutzzonen, Sondergenehmigungen Ausgabe 31/1996 Seite 1791 regelte erstmalig ganz offiziell den CB-Datenfunk.

Später folgte die Vfg 288/1997 vom 03.12.1997 "Regeln für die Zuteilung von Rufzeichen im CB-Funk Vergabe, Kriterien" - Amtsblatt 32/1997 Seite 1750.
In Verfügung 289/1989 wurde der Datenfunk im Detail geregelt.

Weil die Proteste nicht verstummen wollten und wiel der DAKfCBNF Chef Ahne die ausführenden Beamten des BAPT (Vorläufer heutige BNetzA) immer für "blöd" ansah und lieber alle Details mit dem damaligen Postministerium aushandelte, hatte sich beim BAPT ziemlich viel Frust aufgestaut, weil sie immer vom Ministerium gesagt bekamen, was sie zu tun und zu lassen hatten.

Dann kamen Proteste von Leuten, die mit dem Service des DAKFCBNF unzufrieden waren (ewige Wartezeiten, keine Antwort auf Anfragen oder schlicht die Weigerung, auf diesen "komischen Verein" , der keine Einzelfunker aufnehmen wollte, hören zu müssen) oder auch Leute, denen es generell nicht passte, daß der CB-Funk "besser" funktionieren sollte, als z.B. der Amateurfunk.

Und schließlich die aktive Packet-Basis, die nie einen richtigen Kontakt zum DAKfCBNF fand, weil der sich lieber einigelte oder die Packet-Basis von sich als "ahnunglos" oder "unmöglich" ausgrenzte oder ignorierte. Die einst mächtige Packet-Organisation "Regio-Net-DL" war sehr straff organisiert und deren Vertreter bevorzugten eine ziemlich "direkte" Ausdrucksweise, damit kamen einige Verbandsvertreter überhaupt nicht klar.

Mit der Auflösung des Postministeriums reichte der angestaute Frust, daß das mächtiger gewordende BAPT die Rufzeichenpflicht im CB-Funk als eines der ersten Amtshandlungen kippen konnte.

Das taten sie mit der Verfügung 49/1998. In Vfg 50/1998 27.05.1998 wurde der Rufzeichenblock für den CB-Datenfunk neu definiert, die Vergabe war nicht mehr klar geregelt ("sollen die CB-Funker selbst machen"Wink. siehe Ausgabe 10/1998 Seite 1383

Die allerletzten Reste von Rufzeichen wurden mit der Verfügung 41/2003 beseitigt.

Schon zu Beginn der Rufzeichenpflicht gab es Forderungen, daß die Rufzeichen von der BAPT/RegTP/BNEtzA vergeben werden müßten, weil die als einzige hoheitliche Rechte besaßen. Das wurde sogar kurz diskutiert, aber das BAPT veranschlagte Kosten von rund 100 DM (ca. 50 Euro) pro Rufzeichen, der DAKfCBNF bot es mit ca. 15 Euro "günstiger" an.

Die Vergabe hoheitlicher Akte (wie die Ausgabe von Rufzeichen) an "private" Vereine ist nichts Neues, das gibts zum Beispiel bei den Sportbootführerscheinen und da regt sich keiner drüber auf.

Die Forderung, daß es Rufzeichen geben soll und daß aus diesen Rufzeichen ein Schutz und eine Betreuung ableitbar sind, halte ich für nachvollziehbar. Hätte der DAKfCBNF - genauer sein Vorsitzender - sich damals nicht so engstirnig verhalten und hätte der Service und die Öffentlichkeitsarbeit besser geklappt, hätten wir vielleicht heute noch Rufzeichen.

In einem Punkt hat Franz Hornauer sicher Recht: Es muß in der verwendeten Software eine Mechanik eingebaut sein, daß Rufzeichen einmal auf User X registriert, von keinem andern User mehr verwendet werden können, daß im Netz eine "Echtheitsprüfung" stattfindet. Das kann man mit einem Passwort machen, das niemals komplett, sondern immer nur in Teilen übertragen werden muß und das sich von Zeit zu Zeit ändert.

Werfen wir einen Blick in die Schweiz:
Da ist CB-Funk generell anmelde- und gebührenpflichtig , mit der Anmeldung bekommt man automatisch ein Rufzeichen und gut ist. Die Zahl der CB-Funker ist längst auf um die 10.000 gesunken, aber deren Organisation steht in regelmäßigen Kontakt mit der Fernmeldeverwaltung und das geht dort alles ohne Streit und Satzung.

Zurück nach Deutschland:
Damals, als der DAKfCBNF die Rufzeichen verkaufte, waren e-mail und Internet noch nicht so weit verbreitet. Sonst hätte man gleich alle gemeldeten Besitzer von Rufzeichen regelmäßig mit einem Newsletter mit Infos versorgen können und das hätte den Leuten sicher gefallen. (Die DCBO macht das seit Anfang an.)

Interessanterweise nutzen bis heute viele Leute ihre damaliges Rufzeichen, selbst Leute, die den DAKfCBNF irgendwann nicht mehr oder noch nie gemocht haben.


73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste