Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Rufzeichen vom DAKFCBNF
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Ich war Mitglied im DCBD da sogar Delegierter aus mein Bereich Hamburg
weil ich Eingetragene Rufzeichen für richtig halte so ist jeder eindeutig zu Identifizieren kaufte ich mir beim DAKFCBNF mein Rufzeichen DDC404
mit den versprechen das es gegen Missbrauch geschützt ist und da zahlte ich gerne mein Obolus
Später wurde mit mein Rufzeichen straf tatenn verübt rufzeichenmißbrauch sogar vonFunkamateurenn die ich noch aus CBFunkk tagen kenne
Morddrohungen gegen mich und meine Familie
Auf meiner beschwerde bei der RegTP erhielt ich die Antwort der nicht Zuständigkeit und Bein DAKFCBNF das es nun doch nicht geschützt ist
auch der DCBD konnte mir nur sagen das es nicht geschützt ist
wieso denn aber die echt hehe Gebühr

Ich hab langsam das Gefühl das sich da einige Herrn
beim DAK die Vereinskasse aufbessern wollten oder doch privat bereichern
Hab mich rechtlich schlau gemacht das Rufzeichen wurde unter falschen vorsetzen verkauft was nach Ansicht meines Rechtsanwalt ein vorsätzlicher betrug ist
Es ist verwunderlich das sie alle gemeckert haben aber keiner rechtlich dagegen vorgegangen ist sogar nicht der DCBD der sich ja rechtlich auskennt ließ da die CB Funker Mitglieder
im Stich und steckte den Kopf in Sand

Ich hab meine Konsequenz gezogen stimmt doch mit den Kriminellen CB Funker hab das Hobby aufgegeben und alles Verkauft
weil mit straf taten will ich lieber nichts zu tun haben
vy ddc404 Big GrinBig GrinBig Grin
Hallo,

eingetragene Rufzeichen waren auch eine gute Idee, nur hat sie der DAKfCBNF völlig diletantisch umgesetzt. Eine Familie mußte ihre Wochenende opfern, um Rufzeichen zu verwalten.

Die Funker mußten warten, hatten Fragen, Antworten kamen keine oder zu spät.

Die Chance die Leute regelmäßig zu informieren, wurde nicht genutzt, damals war e-mail und Internet noch nicht so weit.

Kritiker wurden nicht angehört oder ernst genommen, sondern tot geschwiegen oder als Feinde verunglimpft.

Die Folge: Die Proteste wurden lauter und lauter.

Dann hat der DAKfCBNF genauer Franz Ahne die Leute bei der BAPT (später RegTP, heute BNetzA) immer spüren lassen, daß sie d.... sind und nur mit dem Ministerium geredet.

Als das Ministerium abgeschafft wurde, hat das BAPT "zurückgeschlagen" und die vorliegenden Proteste genutzt und die Rufzeichen"pflicht" ruckzuck abgschafft.

Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, wenn BAPT/RegTP/BNetzA von vorneherein die Rufzeichen selbst vergeben hätte, als hoheitlichen Akt, dann wäre klar gewesen, daß das was offizielles ist.

Viele CB-Funker lieben ihre Freiheit und wollen sich von keinem Verband was vorschreiben lassen.

Viele CB-Funker wollten immer ein Rufzeichen und nutzen es heute noch und sind stolz drauf. Auch CB-Funker, die den DAKfCBNF nie leiden konnten.

Alle diese Chancen sind verschlafen worden. Leider.

Einige meinen, wenn sie sich in Foren beleidigend austoben und alle, die noch was tun als Voll... beschimpfen, täte es einen Zisch und auf einmal wäre alles gut.

Das ist bekanntlich nicht der Fall.

Wenn der letzte CB-Funker sein Gerät ausgemacht hat, wird ihm vielleicht einfallen, wie es hätte laufen müssen.

Meint einer, der schon viel zu lange dabei ist :-)

Hallo DDC404

Du hast geschrieben:

Zitat:Ich hab langsam das Gefühl das sich da einige Herrn beim DAK die Vereinskasse aufbessern wollten oder doch privat bereichern

Nun die Frage nach der rechtmäßigkeit der Gebühr für Rufzeichen durch den DAKfCBNF, wurde in den vergangenen Jahren immer wieder laut.

Es dürften wohl tausendende D-Mark bzw. nun Euros gewesen sein, welche so dem DAKfCBNF in die Vereinskasse geflossen sind.

Wohin diese Gelder genau geflossen sind wird man wohl nie so richtig erfahren. Vermutlich dienten diese mit zur Unkostendeckung für Delegierte und den Besuch von Tagungen (Reisekosten, Spesen und Mitgliedsbeiträge).

Generell sind die vom DAKfCBNF vergebenen Rufzeichen nicht geschützt, genau so wie jedes andere Rufzeichen im CB-Funk.

73 sendet Dir aus Mutterstadt
Guten Morgen,

tja, ich selbst habe auch ein Rufzeichen (DQB658) vom DAKfCBNF seit einigen Jahren. An der "Ausstellungsgebühr" (8.- DM?) habe ich mich eigentlich nie gestört. Wer sich mit so etwas beschäftigt weiß, wieviel Arbeit das macht von den benötigten Materialien mal ganz abgesehen. Nachdenklich stimmt mich allerdings, was aus diesem Rufzeichenpool geworden ist. Wer macht denn heute noch PR und nutzt diese dafür ausgegebenen Rufzeichen? Das ist doch die absolute Minderheit!

Hier greift wieder die von der BNetzA in der Allgemeinzuteilung an die CB Funker "übertragene" Eigenverantwortung. Viele Köche verderben eben den Brei und das wird hier auch wieder deutlich.

Der Generalkritiker aus Luxemburg und sein Gehilfe aus Bruckmühl hatte dazu auch wieder einen geistigen Erguss! Selbst wenn das oder Teile davon stimmt was er da schreibt nutzt das heute keinem CB Funker mehr, es sei denn, aus Schaden wird man klug! Offensichtlich ist es dem guten BPH in der Vergangenheit nicht gelungen (und dem Gehilfe auch nicht!) seine Vorschläge an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Woran das wohl gelegen hat? Wo sind denn die konstruktiven und überzeugenden Vorschläge für die Zukunft Herr BPH?

http://www.funktechnik-hornauer.de/phpbb...3cef1d5e83

55 & 73 Jürgen
Casablanca

PS: Jeder hat natürlich auch das Recht sich ausschließlich durch "Generalkritik" auszuzeichnen und sich dadurch selbst zum Marcel Reich-Ranicki der CB Szene zu krönen! Sollten das etwa bei einzelnen Personen erste Anzeichen von "Altersstarrsinn" sein?

Wer aus der Opposition und Negation nicht herauskommt, und sich nur darin auszeichnet, ist ein ganz untergeordnetes Talent.

Ida Gräfin von Hahn-Hahn, (1805 - 1880), deutsche Schriftstellerin
Auf die grundsätzliche Frage zu Rufzeichen möchte hier ich noch einmal eingehen.

Der CB Funk kennt keine Rufzeichenpflicht. Lediglich ist in der Allgemeinzuteilung erwähnt (Hinweise Punkt 11),

"Fall jedoch, z.B. bei Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Die gilt auch für international vergebene Rufzeichen."

Tja, wie soll der Benutzer das denn sicherstellen? Diese Frage muss mir mal jemand beantworten. Hier ist eine zentrale Stelle gefragt die genau das in die Hand nimmt und regelt. Bei der derzeitigen Situation im Bereich "Datenfunk" eine heute eher zu vernachlässigende Aufgabe.

Daher komme ich noch mal auf den Punkt 9 unter Hinweise:

"Für die Nutzung der zugeteilten Frequenzen gilt weitgehende Eigenverantwortung. Die erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln, die sich die Teilnehmer am CB Funk in Zusammenarbeit ihrer Vereinigungen selbst geben."

Da von Vereinigungen (Plural) gesprochen wird, sind alle Vereinigungen gemeint die in der CB Szene existieren, ohne Ausnahme. Wenn jetzt irgendwer hier der Meinung ist, das besondere rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. e.V.) für die dort geforderte Zusammenarbeit notwendig sind, möge er mir bitte die entsprechende rechtliche Grundlage mitteilen.

Leider bleibt den CB Funkern das Ergebnis dieser eigentlich sinnvollen Formulierung vorenthalten, weil es mit der unter Hinweise Punkt 9 beschriebenen "Eigenverantwortung" nicht so richtig klappen will.

Dazu gehört eben mehr wie sich andauernd auf die eigenen Schultern zu klopfen und heroische Heldentaten aus der Vergangenheit zu zitieren. Mit der Sozialkompetenz ist es bei den Beteiligten in dieser Sachfrage nun auch nicht besonders weit her und deshalb beschränken sich einige Akteure doch lieber auf den Status der Generalkritiker ohne auch nur ansatzweise etwas Brauchbares zur Sache beizutragen. Die Kommunikation hat in der Vergangenheit nicht geklappt und wird es wohl in der Zukunft auch nicht! Hervorragende Zusammenarbeit!

Deshalb, streite dich nie mit Idioten, sie ziehen dich auf ihren Level und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung! Big Grin

55 & 73 Jürgen
Casablanca
Hallo zusammen,

nach langer Zeit muss ich wider einmal zur Tastatur greifen. Weil hier wieder einmal Behauptungen vertreten werden die sooo nicht stimmen.

Schon vor der mysteriösen Einführung der Rufzeichen des DAKfCBNF haben andere und insbesondere ich, darauf hingewiesen, das hier Kasse auf die Dummheit der CB-Funker gemacht werden soll. Dafür habe ich wieder Beschimpfungen geerntet und keiner glaubte meinen Ausführungen. (wie so oft) Aber das bin ich in meiner fast 35 jährigen CB-Funk Zugehörigkeit ja gewohnt. Also klagt heute nicht dass ihr Geld für etwas bezahlt habt, was ihr nicht brauchtet und wertlos ist und war. Ahne hat es gefreut, dass er Dumme gefunden hatte die seine Extratouren finanzierten. Noch heute kann ich über Euch lachen, bei soviel Dummheit.

Jürgen schreibt:

……ob e.V. oder nicht……..

zur Kenntnisnahme: bei einem nicht e.V. gibt es keinen rechtlichen Vertreter. Jedes Xbelibiges Mitglied kann den Verein vertreten. (Beispiel: der Verein hat 30 Mitglieder, so kann es passieren das 30 Meinungen vertreten werden.)

Nachteil beim nicht e.V. jedes Mitglied haftet Gesamtschuldnerisch und das mit seinem Gesamtvermögen.

Alles Gute bei der weiteren Diskussion.

Dieter Alias: Jupiter01AC
Hallo Dieter,

Du schreibst:

Zitat:zur Kenntnisnahme: bei einem nicht e.V. gibt es keinen rechtlichen Vertreter. Jedes Xbelibiges Mitglied kann den Verein vertreten. (Beispiel: der Verein hat 30 Mitglieder, so kann es passieren das 30 Meinungen vertreten werden.)

Das ist ja richtig muss aber nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Der nicht e.V. kann ja aus seinen Reihen jemand bestimmen. Das das schwieriger ist als beim e.V. ist ohne Zweifel so.

Zitat:Nachteil beim nicht e.V. jedes Mitglied haftet Gesamtschuldnerisch und das mit seinem Gesamtvermögen.

Auch darüber sollten sich die "Mitglieder" im klaren sein, weil nicht e.V. keine juristische Person!

Zitat:ob e.V. oder nicht

Diese Aussage bezog sich ja auch nur auf die Tatsache, dass alle Vereinigungen, so wie es in der Allgemeinzuteilung beschrieben ist, an der Ausgestaltung von Regeln mitwirken können und es aus Sicht der BNetzA keine Ausnahmen gibt. Ich finde diese Formulierung richtig, so haben eben alle die Möglichkeit, mitzuwirken.

Leider ist dieser Zustand ja nie eingetreten weil einige Damen und Herren eben der Meinung sind, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Das hier und jetzt und auch in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden steht außer Frage. Nur was nutzt es jetzt darauf rumzureiten? Das ist eben das typische Geplänkel von Menschen die nur darauf bedacht sind, sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Einen wirklichen Nutzen hat keiner von solchen verbalen Auseinandersetzungen, am wenigsten, die CB Funker weil es keine nachvollziehbaren Ergebnisse gibt!

Immer dann wenn geschrieben wird, ".. das habe ich schon immer gesagt", ".. wir hatten schon 1999 darauf hingewiesen", " genau das haben wir immer schon gewusst", usw. wird genau das wieder deutlich. Bei diesen Diskussionen geht es schon lange nicht mehr um die Sache. Hier werden persönliche Grabenkämpfe auf den Rücken der CB Funker ausgetragen, sonst nichts! Es ist nicht zu erkennen, das sich an dieser Situation etwas ändert. So lange das nicht der Fall ist, wird es keine echten Verbesserungen in Sachen CB Funk geben. Die "Öl ins Feuer Gießer" und die "Generalkritiker" tun ihr Übriges dazu! Es fehlt eben an Teamfähigkeit und der echten Bereitschaft ein Ergebnis zu erarbeiten!

Insofern kann ich allen beteiligten Akteuren bestätigen, ihr seit nicht teamfähig! Die Kunst dabei ist eben, auch bei unterschiedlichen Meinungen, ein gemeinsames Ergebnis (kleinster gemeinsamer Nenner mit Kompromissen) zu erreichen. Das ist nie gelungen und daran wird sich wohl auch nichts ändern, schade!

Dazu noch ein Statement von mir:

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=16&t...8c8fbea278

Einen Ansatz (Entwurf) für diese Regelwerke hat es ja mal gegeben, wer hat mitgewirkt?

Von DFA, DAKfCBNF kam keinerlei Reaktion (vermutlich habe ich nicht die richtige interne E-Mailadresse verwendet), bei der in Luxemburg ansässigen und staatlich anerkannten Presseagentur für CB Funker im deutschsprachigen Raum hatte ich wohl aus Unwissenheit auch den falschen Ansprechpartner (Direktor) angeschrieben und der war auch nicht in der Lage, das Papier intern an die richtige Stelle weiter zu leiten. In so großen Organisationen ein natürlich verständlicher Vorgang!

http://www.9cb.de/docs/Empfehlung.pdf

Ein Lichtblick wäre, wenn dieses Papier (Entwurf) kritisch und sachlich diskutiert würde, Änderungen gemeinsam erarbeitet würden und man zu einer gemeinsamen Empfehlung für die CB Funker kommen würde. Ich vermute aber mal, dass man sich darauf konzentriert, diesen Ansatz mit wortgewaltigen Aufsätzen im Keim zu ersticken! Das ist das Problem!

55 & 73 Jürgen

[Nachtrag]

Hatte ich vergessen zu erwähnen:

http://funkbasis.13th286.alfahosting.org...11&t=17112

Fragen und Anmerkungen zu diesem Thema wie;

- Was soll das bringen?
- Das liest doch sowieso keiner!
- Was soll ich damit?
- Warum machen wir das?
- Das bringt doch nichts!
- usw., usw., usw., ...

wurden schon ausführlich behandelt und bestätigen lediglich meine Meinung zur mangelnden Teamfähigkeit! Big Grin
Zitat:Jupiter01ac schrieb u.a.:
(...) Nachteil beim nicht e.V. jedes Mitglied haftet Gesamtschuldnerisch und das mit seinem Gesamtvermögen. (...)

Das ist theoretisch auch richtig. In der Rechtspraxis sieht es bei nicht eingetragenen Idealvereinen allerdings so aus, dass die Haftung i.d.R. nur auf den Anteil des jeweiligen Mitglieds am Vereinsvermögen beschränkt ist - also nicht dessen Privatvermögen umfasst.

In dem beliebten Standardwerk "Der eingetragene Verein" von Sauter heißt es dazu u.a.:

"Allerdings kann die Vertretungsmacht des Vorstands (...) dahin beschränkt werden, daß die Mitglieder nur mit ihrem Anteil am Vereinsvermögen haften. Eine solche Haftungsbeschränkung kann der Vereinssatzung auch ohne ausdrückliche Bestimmung entnommen werden, weil sich eine gefestigte Verkehrsanschauung gebildet hat, daß der Vorstand nur eine in dieser Beziehung beschränkte Vollmacht hat und der Vertragspartner auch nicht mit der persönlichen Haftung der Mitglieder rechnet. Das Haftungsrisiko der Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Idealvereins ist damit praktisch ausgeschlossen."

Märkle/Alber stellen in "Der Verein im Zivil- und Steuerrecht" diese "gefestigte Verkehrsanschauung" anhand eines Beispiels recht plastisch dar:

"Der nichtrechtsfähige Verein haftet wegen fehlender Rechtspersönlichkeit nicht für Schulden des Vereins. Haftung des 'Vereins' bedeutet lediglich Haftung der Mitglieder beschränkt auf das Vereinsvermögen, nicht aber persönliche Haftung der Mitglieder.

Beispiel: Hat der dazu bevollmächtigte Vorstandsvorsitzende von einem Dritten ein Grundstück gekauft, dann haftet für die Bezahlung des Kaufpreises neben dem Vorstandsvorsitzenden (§ 54 Satz 2 BGB) nicht etwa jedes einzelne Mitglied mit seinem privaten Vermögen, sondern - wie beim rechtsfähigen Verein - die Gesamtheit der Mitglieder mit dem Vereinsvermögen, und nur mit diesem."
(Fettungen in den Zitaten von mir.)

Lesenswert zu diesem Thema ist auch der im Internet veröffentlichte Aufsatz "Der Rechtsstatus nicht eingetragener Vereine und ihrer Mitglieder"
-> http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_...ereine.pdf

Gruß
Wolf :-)
Hallo zusammen,

Wolf schreibt:

Zitat Anfang:

"Allerdings kann die Vertretungsmacht des Vorstands (...) dahin beschränkt werden, daß die Mitglieder nur mit ihrem Anteil am Vereinsvermögen haften. Eine solche Haftungsbeschränkung kann der Vereinssatzung auch ohne ausdrückliche Bestimmung entnommen werden, weil sich eine gefestigte Verkehrsanschauung gebildet hat, daß der Vorstand nur eine in dieser Beziehung beschränkte Vollmacht hat und der Vertragspartner auch nicht mit der persönlichen Haftung der Mitglieder rechnet. Das Haftungsrisiko der Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Idealvereins ist damit praktisch ausgeschlossen."

Märkle/Alber stellen in "Der Verein im Zivil- und Steuerrecht" diese "gefestigte Verkehrsanschauung" anhand eines Beispiels recht plastisch dar:

"Der nichtrechtsfähige Verein haftet wegen fehlender Rechtspersönlichkeit nicht für Schulden des Vereins. Haftung des 'Vereins' bedeutet lediglich Haftung der Mitglieder beschränkt auf das Vereinsvermögen, nicht aber persönliche Haftung der Mitglieder.

Beispiel: Hat der dazu bevollmächtigte Vorstandsvorsitzende von einem Dritten ein Grundstück gekauft, dann haftet für die Bezahlung des Kaufpreises neben dem Vorstandsvorsitzenden (§ 54 Satz 2 BGB) nicht etwa jedes einzelne Mitglied mit seinem privaten Vermögen, sondern - wie beim rechtsfähigen Verein - die Gesamtheit der Mitglieder mit dem Vereinsvermögen, und nur mit diesem." (Fettungen in den Zitaten von mir.)

Zitat Ende:



Ich weiß nicht woher Wolf seinen §54 Satz 2 BGB gelesen oder hergeholt hat ich habe einen anderen § 54 BGB

In Sauter/Schweier/Waldner „Der eingetragene Verein“ 17. Auflage erschienen im Verlag H.C. Beck, auf Seite 360 steht folgendes unter §54 BGB g4eschrieben.

Zitat Anfang:

§ 54 (Nichtrechtsfähige Vereine)

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, findet die Vorschrift über die Gesellschaft Anwendung.3 Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Verein einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich: handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

Zitat Ende des Originaltext:



Sind da noch Fragen?

Jürgen beklagt:

Das immer wieder die alten Geschichten aufkeimen. Ja lieber Jürgen, es wäre schön wenn die alten Geschichten nicht immer wieder aufkeimen müssten. Aber wenn man immer wieder etwas vorgibt was sooo nicht stimmt und diejenigen die das schon im Voraus richtig interpretiert haben, und deswegen von den Ahneklan verurteilt und beschimpft wurden, müssen sich heute äußern, um die Idioten, die sie teilweise noch heute sind, zu entlarven. Die Handlanger von Ahne, meinen heute sie könnten das ändern, was sie selbst verbockt haben. Ich versuche immer, (nach Möglichkeit) Namen von Akteuren auszuklammern, weil ich kein Porzellan zerschlagen will. Aber die Akteure die, die Sache verbockt haben, sollen sich bitte draus halten und nicht immer versuchen, Andere eines Besseren zu belehren und heute so tun als ob sie nicht an der Misere, (wie sie heute ist) schuld wären.

Herr Ahne hat den Delegierten doch immer eingeredet: Der DAKfCBNF sei eine habstaatliche Organisation und die Idioten haben dies geglaubt und glauben es anscheinend immer noch. Einige glauben sogar sie hätten alles richtig gemacht und preisen heute noch, obwohl sie den DAKfCBNF verlassen haben (müssen) an den Märschen die sie aufgetischt bekommen haben.

Alle Ahne Getreue, Mitläufer, und Schwätzer sollen sich endlich draus halten, nur so kann etwas Neues entstehen und nur so kann endlich ein Schlussstrich unter das Leidige Thema DAKfCBNF gezogen werden.

Die besten Zahlen,

Dieter alias Jupiter01AC
Lieber Dieter,

um den § 54 BGB geht es hier doch gar nicht. Der regelt lediglich die Haftung derjenigen Personen, die für einen nicht eingetragenen Verein ein Rechtsgeschäft vornehmen (also z.B. ein Vorsitzender oder mehrere Vorstandsmitglieder, die für den Verein einen Vertrag abschließen). Die haften als Vertragspartner persönlich, denn mit einem nicht eingetragenen Verein selbst kann kein Vertrag abgeschlossen werden, weil er keine "juristische Person" darstellt.

Mit einer Haftung ALLER Mitglieder (und um dieses Schreckgespenst ging es hier) hat der § 54 nichts zu tun. Die ergibt sich vielmehr aus § 427 BGB ("Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung"Wink. Und da greift in der Rechtspraxis das, was ich in meinem verherigen Beitrag zitiert habe: Die Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder wird i.d.R. auf deren Anteil am Vereinsvermögen beschränkt.

Dieter, das sind alles Sachen, die nicht auf meinem Mist gewachsen sind, sondern die in der einschlägigen Rechtsliteratur ausführlich beschrieben sind. Es kommt nicht darauf an, wie einzelne Personen das Recht in ihrem Sinne interpretieren, sondern darauf, wie es in der täglichen Praxis tatsächlich angewendet wird.

Gruß
Wolf :-)


PS: Der "Sauter" liegt Dir ja vor - dort ist das praktisch ausgeschlossene Haftungsrisiko der Mitglieder unter Randnummer 492 beschrieben.
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