Rufzeichen vom DAKFCBNF
#11

Hallo Dieter, hallo Wolf,

Zitat:Alle Ahne Getreue, Mitläufer, und Schwätzer sollen sich endlich draus halten, nur so kann etwas Neues entstehen und nur so kann endlich ein Schlussstrich unter das Leidige Thema DAKfCBNF gezogen werden.
Wenn das umgesetzt wird, wird wohl niemand mehr mitmachen dürfen!

Zitat:Es kommt nicht darauf an, wie einzelne Personen das Recht in ihrem Sinne interpretieren, sondern darauf, wie es in der täglichen Praxis tatsächlich angewendet wird.
So ist es! Das erlebe ich jeden Tag! Da kann jeder schreiben und meinen was er will, entscheidend ist das was später und abschließend der Mann mit dem Holzhämmerchen sagt! Big Grin

Ob das, was der DAKfCBNF in der Vergangenheit gemacht hat nun richtig oder falsch war, vermag ich im Detail nicht zu beurteilen. Leider waren die Kommunikationswege in dieser Zeit nicht so ausgeprägt und effektiv wie heute. Es gehört ja auch der Vergangenheit an und die ist, wie bekannt, ja nun nicht zu ändern. Wer daran nun Schuld hatte oder nicht oder wer es angeblich besser wusste ist heute auch völlig egal. Es ist Vergangenheit!

Tatsache ist, dass man heute nur noch auf diesem alten Kram rumreitet und sich gegenseitig versucht in die Pfanne zu hauen. Das kann zwar sehr amüsant (siehe hier: http://www.funktechnik-hornauer.de/phpbb...eb27071c78) sein bringt aber doch absolut nichts.

Die Gräben sind so tief, dass man wohl nicht mehr in der Lage ist sie zuzuschaufeln. Einige Personen sind auch tatkräftig bemüht, die Tiefe weiter auszubauen, weil sie offensichtlich Gefallen daran finden, wenn jemand hineinfällt!

Generalamnestie für alle an diesem Bockmist beteiligten Personen?

55 & 73 Jürgen
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#12

Zum Schmunzeln! (Letzter Absatz)

Mit der Überschrift "Könnte es so gewesen sein?"

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=16&t...6d05215650

Gruß Jürgen
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#13

Hallo zusammen,

Wolf antwortet auf meinen Beitrag vom 6.5.2009 mit folgendem Argument. (siehe oben)

Beitrag: 8.5.2009

Beispiel: Hat der dazu bevollmächtigte Vorstandsvorsitzende von einem Dritten ein Grundstück gekauft, dann haftet für die Bezahlung des Kaufpreises neben dem Vorstandsvorsitzenden (§ 54 Satz 2 BGB) nicht etwa jedes einzelne Mitglied mit seinem privaten Vermögen, sondern - wie beim rechtsfähigen Verein - die Gesamtheit der Mitglieder mit dem Vereinsvermögen, und nur mit diesem." (Fettungen in den Zitaten von mir.)

Hierin widerspricht er meinen Ausführungen vom 6.5.2009

Darauf habe ich mit meinen Beitrag vom 8.5. 2009 geantwortet. (siehe oben)

Daraufhin schrieb Wolf, am mich gerichtet seinen Beitrag vom,

Beitrag: 9.5.2009

um den § 54 BGB geht es hier doch gar nicht. Der regelt lediglich die Haftung derjenigen Personen, die für einen nicht eingetragenen Verein ein Rechtsgeschäft vornehmen (also z.B. ein Vorsitzender oder mehrere Vorstandsmitglieder, die für den Verein einen Vertrag abschließen). Die haften als Vertragspartner persönlich, denn mit einem nicht eingetragenen Verein selbst kann kein Vertrag abgeschlossen werden, weil er keine "juristische Person" darstellt.

Hiermit widerspricht Wolf wieder meinen beiden Beiträge vom 6. und 8.5.2009.

Im Beitrag vom 8.5.2009 schreib Wolf …..Vorstandsvorsitzenden (§ 54 Satz 2 BGB)…
obwohl es keinen Satz 2 in § 54 BGB gibt In seinem Beitrag vom 9.5.2009 behauptet Wolf:

Zitat Anfang:

um den § 54 BGB geht es hier doch gar nicht

Zitat Ende:


So ist das nun mal im CB-Funk.

Da werden sehr oft Äpfel und Birnen in einen Topf geworfen und erwartet das Goulaschsuppe heraus kommt.

Fakt ist:

Ein nicht eingetragener Verein ist keine juristische Person:
Kann deshalb keinen gesetzlichen Vertreter haben.
Kann deshalb keine Postanschrift bei der Deutschen Bundespost beantragen.
Kann deshalb kein Postbevollmächtigen ernennen.
Kann deshalb kein Konto bei einer deutschen Bank beantragen.
Kann deshalb keinen Kredit beantragen oder bekommen.
Kann deshalb keine Verträge schließen.
Kann deshalb keine Eidesstattliche Versicherung abgeben. (Offenbarungseid)
Kann deshalb keinen verklagen also keinen Prozess vor einem Deutschen Gericht führen.
Kann deshalb nicht verklagt werden.

Diese Liste könnte ich noch fortsetzten, aber ich glaube das diese Argumente zählen.

All dies sind Nachteile eines nicht eingetragenen Vereins.

Nach diesen Argumente, bleibt die Frage: Wer kann in einen nicht eingetragenen Verein überhaupt etwas im Namen dieses Verein bewerkstelligen?

Die Antwort ist und bleibt: Keiner

Mit wem soll man Verhandlungen führen? mit Allen ? mit Keinen? Wer gibt die Richtung an? Wer vertritt die Meinung des Vereins? Halten sich alle an der vertretenen Meinung? Ober wird nicht Morgen eine andere Meinung vertreten? Wer garantiert denn dafür dass Meinungen und Abmachungen eingehalten werden?

Die Antwort ist und bleibt: Keiner

Berücksichtigt man alle Kriterien, bleiben nur noch Privatpersonen übrig, die handeln können und dürfen. Aber dies nur als Privatperson. Somit ist jedes Mitglied einfach nur eine Privatperson, handelt und haftet wie eine Privatperson. Da er als Privatperson handelt, haftet er mit seinem Privatvermögen, (Gesamtschuldnerich) wie jeder andere Bürger dieser Republik.

Dieter, alias Jupiter01AC
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#14

@ "Jupiter01ac"

Und was hat diese Diskussion mit den DAKfCBNF Rufzeichen zu tun ???

--
Thomas Karten



+++ Der CB-Funk lebt vom mitmachen + Funk mal wieder +++
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#15

@Thomas

Zitat:Und was hat diese Diskussion mit den DAKfCBNF Rufzeichen zu tun ???
Diese Frage ist berechtigt. Irgendwie habe ich auch den ursprünglichen Post nicht wirklich richtig verstanden. Da beschwert sich jemand, dass er ein Rufzeichen beim DAKfCBNF "gekauft" hat und stellt später fest, dass damit wohl Unfug getrieben wurde. Toll!

Zu Zeiten, wo der DAKfCBNF diese Rufzeichen herausgab stand aber auch schon immer fest, dass es dafür keinen "Rechtsanspruch" geben würde. Es war doch lediglich der, wenn auch laienhafte, Versuch etwas Ordnung in ein sich anbahnendes Rufzeichenchaos zu bringen. Das hat doch auch über weite Strecken ganz gut funktioniert soweit ich mich daran erinnern kann. Ich habe jahrelang PR gemacht und konnte nie feststellen, dass sich hier in der Region irgendjemand mit einem "anderen" Rufzeichen zu Wort gemeldet oder es ernsthafte Schwierigkeiten gegeben hätte. Wir reden hier immer über CB Funk, Jedermannfunk!

An dieser Stelle kann ich immer wieder nur auf die Formulierung (Hinweise Nummer 11, Eigenverantwortung) in der heute gültigen Allgemeinzuteilung verweisen. Ob sich der DAKfCBNF an dieser Aktion nun bereichert hat oder nicht und ob das so im Nachhinein nun alles richtig war oder nicht spielt doch heute absolut keine Rolle mehr. PR hat doch längst nicht mehr den Stellenwert wie vor vielen Jahren wo Sprechfunk kaum noch möglich war weil es auf fast allen Kanälen piepste und pfiff.

Insofern ist diese Diskussion doch heute völlig überflüssig und lebt nur auf, weil es Kommunikationsmedien gibt (Internet, Foren, E-Mail) die das flächendeckend erlauben und ermöglichen! Die Anonymität der Verfasser trägt ihr Übriges dazu bei. Schnell ist mal was geschrieben und irgendwo gepostet. Irgendwas wird schon passieren und irgendwer wird schon antworten. Ich bin im Internet und habe auch mal was geschrieben! Ich bin drin, endlich!

Heute wird nur noch auf den Dingen der Vergangenheit rumgehackt. Dabei war zu dieser Zeit nicht alles schlecht und man könnte heute froh sein, wenn man diese Erfolge wiederholen könnte. Es gab eine, wenn auch mit Fehlern behaftete, Struktur die sich, aus welchen Gründen auch immer, langsam aber sicher auflöste oder mit Absicht aufgelöst wurde. Viele Einzelpersonen haben dazu beigetragen und heute will es keiner mehr gewesen sein. Der Hauptschuldige (F.A.) wurde schnell auserkoren und basta! Viele Akteure der damaligen Zeit versuchen sich heute auf der großen Internetbühne für ihr damaliges Handeln zu rechtfertigen und wissen nur im Nachhinein alles besser. Die Wenigsten sind heute in der Lage wirklich was Brauchbares auf die Beine zu stellen und beschränken sich eben auf lautstarkes, unqualifiziertes und wenig hilfreiches Geschreibsele. Dabei ist festzustellen, dass mit abnehmenden Gehalt eines Post die Schrift immer größer wird um die unqualifizierten Inhalte wenigstens optisch aufzuwerten. Super!

Beispiel: http://www.funktechnik-hornauer.de/phpbb...2a46c8c576

Irgendwoher kenne ich das .......

55 & 73
Jürgen

Nachtrag

DDC404 ist Mitglied hier im Forum seit 23.04.2009. Die Vermutung liegt Nahe, dass es sich hier um einen echten Troll handelt! Könnt ihr noch nachvollziehen, welche IP Adresse der Poster hatte?

http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

PR Rufzeichendatenbank: http://www.regio-net-dl.de/callbook/user/
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#16

Hallo!!!!!! Ich glaube ich bin im falschen Film,

in meinem Beitrag vom 6.5.2009 (siehe oben) habe ich darauf aufmerksam gemacht, das ich immer gegen diesen Handel mit wertlosen Funkrufzeichen gewesen bin. Heute viele Jahre später kommen die Tatsachen ans Tageslicht die ich seinerzeit bemängelt habe. An der Entscheidung für die Zweifelhafte Rufzeichen, waren auch Personen beteilig die heute noch Märschen verkaufen. (wahrscheinlich glauben diese Personen auch noch das was sie der Allgemeinheit auftischen.)

In den angesprochenen Beitrag (6.5.2009) habe ich einen Hinweis auf § 54 BGB gegeben. Dieser Hinweis nahm der User Wolf zum Anlass unrichtigen Meinung zu äußern und Meinungen einzubringen, die mit dem § 54 BGB der eigentlich für das den Veinen nicht zutreffend sind. Er (Wolf) führte Vergleiche an die für andere Gesellschaftsformen jedoch zutreffen sind.

Darauf hin habe ich diese falsche Interpretation von Wolf, mit meinen Beitrag vom 10.5.2009 relativiert und in für jeden Laien verständlich gemacht. Dies passt anscheinend nicht jedem. Insbesondere nicht die Macher der DCBO, die dieses Forum hier leiten bzw. betreiben. Zeigt mein Beitrag vom 10.5.2009 doch die Wertlosigkeit der DCBO auf. Gerade Thomas Karten, der erklärter Hasser von „Formkram“ und, mir gegenüber, nachgewiesener Nichtwisser von Gesetze und Handhabungen, der Beitrag ein Dorn im Auge sein muss, war mir beim verfassen des Beitrag klar.

Was sollte ich denn machen?

Sollte ich die falsche Interpretation meiner Ausführung stehen lassen?

Nein: das habe ich über Jahre zugelassen und ich bin hierzu nicht mehr bereit meine Meinung gegenüber falsche Interpretationen zurück zustellen. Auch wenn das Thema nichts mit dem Rufzeichen des DAKfCBNF zutun hat, muss und darf ich hier meine Rechtsansichten und Meinungen vertreten dürfen. Anderenfalls, wenn hier keine Meinungsfreiheit erlaubt ist, sollte man dies deutlich in der Forenregung bekannt geben.

Ich habe und werde mich in meiner Meinungsfreiheit nicht einschränken, auch nicht einschränken lassen.

In diesem Forum sind 212 User gemeldet. Das wäre doch ein guter Anfang diese 212 User unter einen Hut zubringen und eine Meinung heraus zu kristalesieren und dann eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten, und somit eine starke Gemeinschaft zu haben. Wenn man das ganze dann auch noch unter einem e.V. bringen könnte, wäre das die größte Einzelfunker-Gewerkschaft in Deutschland.

Die besten Zahlen

Dieter, alias Jupiter01AC
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#17

Hallo Dieter

dann wollen wir uns den §54 BGB mal ansehen. Aus meiner Sicht stellt sich die Situation wie folgt dar.

§ 54 BGB, Nicht rechtsfähige Vereine

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.


Also, der nicht e.V. fällt dann unter die Vorschriften der Gesellschaften.

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz subsidiär etwas anderes bestimmt ist.

Zitat:...finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.
Das bedeutet, dass nach diesem Gesetz auf den nicht rechtsfähigen Verein Gesellschaftsrecht Anwendung findet. Nach allgemeiner Auffassung findet aber Vereinsrecht Anwendung, soweit die entsprechenden Regeln nicht Rechtsfähigkeit (juristische Person) voraussetzen.

Es bedeutet nicht, dass eine natürliche Person eines nicht rechtfähigen Vereins keine Rechtsgeschäfte für einen nicht rechtsfähigen Verein tätigen könnte. Diese Person steht dann für dieses Rechtsgeschäft in der alleinigen Haftung. Haben dieses Rechtsgeschäft mehrere Personen getätigt, haften sie gemeinsam. Insofern ist auch beim nicht rechtsfähigen Verein eine "gewisse" Rechtsfähigkeit (nämlich der Handelnden natürlichen Personen) vorhanden!

Zitat:Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird,...
Fazit. Auch nicht rechtsfähige Vereine können Rechtsgeschäfte mit Dritten abschließen. Der Unterschied zum e.V. besteht lediglich in der Haftung. Beim e.V. haftet der e.V. als juristische Person, beim nicht rechtsfähigen Verein haften die Handelnden als natürliche Personen!

Die fehlende Rechtsfähigkeit bezieht sich also lediglich auf die Tatsache, dass der nicht rechtsfähige Verein als "Verein", also als juristische Person, nicht haftbar gemacht werden kann weil er eben keine juristische Person ist. Sonst nichts!

55 & 73
Jürgen
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#18

Und noch der

§ 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.


Also, nur die, die an dem Rechtsgeschäft mitgewirkt haben (Unterschrift) haften auch und das auch nur "im Zweifel als Gesamtschuldner"! Hier steht nichts davon, dass die Personen, die an diesem Rechtsgeschäft nicht beteiligt sind, aus Solidarität auch haften müssen!

Alle hier von mir wiedergegebenen Einschätzungen verstehen sich nicht als Rechtsberatung im Sinne des RDG sondern geben lediglich eine persönliche Einschätzung zu dieser Thematik wieder.

55 & 73
Jürgen
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#19

Rufzeichen vom DAKfCBNF

Wer damals so dusselig war (wie ich auch) mit dem DAKfCBNF e.V. einen Vertrag über die Lieferung von 3 Buchstaben und 3 Zahlen zu schließen, darf sich heute nicht beschweren. Der Vertrag war rechtens und ist mit der Zahlung der "Gebühr" und der Lieferung der 3 Zahlen und der 3 Buchstaben rechtskräftig geworden! Big Grin

Wenn jemand 3 Zahlen und 3 Buchstaben möchte kann er sie bei mir bestellen! Lieferung per E-Mail, einmalige Kosten in Höhe von 49.90 €.

Nordhessische Luft in der Flasche gibt es bei mir für nur 19.90 € zuzüglich Verpackung und Porto in Höhe von 9.90 €.

55 & 73 Jürgen

PS: Es schicket! Sagt der Nordhesse!
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#20

Hallo,

ja, die Diskussion ist hier thematisch etwas aus dem Ruder gelaufen. Auslöser war die Behauptung von Dieter, dass bei einem nicht eingetragenen Verein jedes Mitglied "mit seinem Gesamtvermögen" haftet.

Ich habe versucht, anhand von Kommentaren aus der juristischen Fachliteratur klarzumachen, dass diese Behauptung falsch ist. Die Rechtsauffassung, dass Vereinsmitglieder für Verbindlichkeiten eines nicht eingetragenen Idealvereins grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen haften, zieht sich wie ein roter Faden durch die einschlägige Fachliteratur.

Ich zitiere nur mal kurz einige weitere Kommentare:

Reichert: Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts; Luchterhand 2002
"Die Mitglieder eines nichtwirtschaftlichen. nichtrechtsfähigen Vereins haften für Vereinsschulden grundsätzlich nicht mit ihrem Vermögen."

Soergel: BGB Bd. 1; Kohlhammer 1987
""Für Verbindlichkeiten des nicht eingetragenen Idealvereins haften die Mitglieder nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen."

1979 führte der Bundesgerichtshof zu nicht eingetragenen Idealvereinen folgendes aus:
"Bezeichnet sich eine Personenvereinigung in der Satzung als Verein und tritt sie als solcher im Rechtsverkehr auf, dann kommt eine persönliche Haftung der Mitglieder grundsätzlich nicht in Betracht, weil bei einem Verein die Vertretungsmacht seiner Organe typischerweise auf eine Verpflichtung des Vereinsvermögens beschränkt ist und das im Rechtsverkehr auch so verstanden wird."

Wenn Dieter nun glaubt, dass gestandene Rechtswissenschaftler und der BGB total falsch liegen und er als juristscher Laie im Recht ist, dann sei ihm das unbenommen. ;-)

Gruß
Wolf :-)


PS:
Kleine Anmerkung am Rande:

Dieter schrieb: "(...) Wenn man das ganze dann auch noch unter einem e.V. bringen könnte, wäre das die größte Einzelfunker-Gewerkschaft in Deutschland. (...)"

Lieber Dieter, alle großen Gewerkschaften in Deutschland sind nicht eingetragene Vereine. ;-))
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