Fällt der CB-Funk unter das neue NiS-Gesetz?
#1

Hallo in die Runde,

der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen:


Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können. Es gilt für

1. den Betrieb von Anlagen zur medizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung in der Heil- und Zahnheilkunde und

2. für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung außerhalb der Medizin, soweit die Anlagen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung finden.



Soweit die Definition des Anwendungbereiches.

Wenn ich den Text richtig verstanden habe, findet der CB-Funk findet außerhalb der Medizin statt, also gilt Satz 2 :-)

Dient CB-Funk "gewerblichen Zwecken" ?

In der Regel wohl nicht, eine "Ausnahme" wäre, wenn ein Taxiunternehmer seine Taxis mit CB-Funk koordiniert, der Disponent einer Firma über CB-Funk Fahraufträge vergibt.

Wird CB-Funk im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen angewendet?

Könnte bei Truckern der Fall sein, wenn das CB-Funkgerät vom Chef (der Firma) bezahlt und installiert wird. In vielen Fällen ist das Funkgerät aber privates Eigentum des Fahrers.

Ansonsten trifft es nach meiner (unmaßgeblichen) Meinung die CB-Funker überhaupt nicht. Falls jemand anderer Ansicht ist und das fundiert begründen kann, bitte gerne.

Zur Info: Im Vorfeld gab es neben der AGZ (Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunk) auch von renommierten Institutionen wie dem Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) (siehe http://tinyurl.com/l29dt3 und dem Branchenverband BITKOM (siehe http://www.bitkom.org/files/documents/St...e_NiSG.pdf ) durchaus kritische Stellungnahmen.

Wer das komplette Gesetz nachlesen will, kann das unter http://www.buzer.de/gesetz/8944/a162912.htm tun.

Die Rechtsverordnungen fehlen noch, offenbar hat das Umweltministerium signalisiert, daß alles unter 10 Watt EIRP nicht betroffen sein soll.

Es muß da irgendeine Grenze geben, denn das Umweltministerium würde ja zusammenbrechen, wenn jeder Autoschlüssel, jedes RFID-Funketikett und jede Kranfernsteuerung angemeldet werden müsste.

Aber dennoch: Dieses Beispiel zeigt mal wieder, wie wichtig es ist, daß die CB-Funker sich organisieren und gegenüber der Politik zu Wort melden. Und zwar jetzt und gleich und sofort und nicht mit stunden-, tage- wochenlangen Diskussionen um die vermeintliche Rechtsfähigkeit und Rechtsform. Denn die Politik entscheidet inzwischen ungestört weiter.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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Fällt der CB-Funk unter das neue NiS-Gesetz? - von - 05.08.2009, 21:34
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