Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Fällt der CB-Funk unter das neue NiS-Gesetz?
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Hallo in die Runde,

der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen:


Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können. Es gilt für

1. den Betrieb von Anlagen zur medizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung in der Heil- und Zahnheilkunde und

2. für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung außerhalb der Medizin, soweit die Anlagen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung finden.



Soweit die Definition des Anwendungbereiches.

Wenn ich den Text richtig verstanden habe, findet der CB-Funk findet außerhalb der Medizin statt, also gilt Satz 2 :-)

Dient CB-Funk "gewerblichen Zwecken" ?

In der Regel wohl nicht, eine "Ausnahme" wäre, wenn ein Taxiunternehmer seine Taxis mit CB-Funk koordiniert, der Disponent einer Firma über CB-Funk Fahraufträge vergibt.

Wird CB-Funk im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen angewendet?

Könnte bei Truckern der Fall sein, wenn das CB-Funkgerät vom Chef (der Firma) bezahlt und installiert wird. In vielen Fällen ist das Funkgerät aber privates Eigentum des Fahrers.

Ansonsten trifft es nach meiner (unmaßgeblichen) Meinung die CB-Funker überhaupt nicht. Falls jemand anderer Ansicht ist und das fundiert begründen kann, bitte gerne.

Zur Info: Im Vorfeld gab es neben der AGZ (Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunk) auch von renommierten Institutionen wie dem Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) (siehe http://tinyurl.com/l29dt3 und dem Branchenverband BITKOM (siehe http://www.bitkom.org/files/documents/St...e_NiSG.pdf ) durchaus kritische Stellungnahmen.

Wer das komplette Gesetz nachlesen will, kann das unter http://www.buzer.de/gesetz/8944/a162912.htm tun.

Die Rechtsverordnungen fehlen noch, offenbar hat das Umweltministerium signalisiert, daß alles unter 10 Watt EIRP nicht betroffen sein soll.

Es muß da irgendeine Grenze geben, denn das Umweltministerium würde ja zusammenbrechen, wenn jeder Autoschlüssel, jedes RFID-Funketikett und jede Kranfernsteuerung angemeldet werden müsste.

Aber dennoch: Dieses Beispiel zeigt mal wieder, wie wichtig es ist, daß die CB-Funker sich organisieren und gegenüber der Politik zu Wort melden. Und zwar jetzt und gleich und sofort und nicht mit stunden-, tage- wochenlangen Diskussionen um die vermeintliche Rechtsfähigkeit und Rechtsform. Denn die Politik entscheidet inzwischen ungestört weiter.
Hallo Henning,

das neue "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" enthält im Grunde zwei Gesetze.

Der Artikel 1 enthält ein eigenständiges "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Das ist der Text, den Du zitiert hast. Dieses Gesetz gilt nur für gewerbliche medizinische oder sonstige Anlagen (z.B. Sonnenstudios). Für uns hat es keine Bedeutung.

Für uns ist der Artikel 2 des Gesetzes wichtig. Der Artikel 2 enthält ein "Änderungsgesetz", mit dem das bestehende Bundes-Immissionsschutzgesetz sozusagen "aufgebohrt" wird.

Geändert wird der § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Darin war bisher u.a. geregelt, dass die Betreiber "nicht genehmigungbedürtiger Anlagen" folgende Pflichten erfüllen müssen:

Zitat:Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass

1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,

2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und

3. die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können.
(Der Begriff "nicht genehmigungsbedüftig" bezieht sich hier auf das Umweltrecht - hat nichts mit Funk-"Genehmigungen" zu tun.)

Für nichtgewerbliche Anlagen galt diese Regelung bisher nur dann, wenn die Anlagen "Luftverunreinigungen" oder "Geräusche" erzeugen. Durch die erfolgte Gesetzesänderung gilt die Regelung jetzt auch für "von Funkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlen".

Die Anzeigepflicht für Funkanlagen ist bisher in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt. Zur Zeit gilt diese Rechtsverordnung noch - dem alten Gesetzestext entsprechend - nur für gewerbliche Anlagen. Dass die Anzeigepflicht nach der Gesetzesänderung auch für nichtgewerbliche Funkanlagen gelten soll, hat die Bundesregierung damals in der Begründung zum Gesetzentwurf klar zu verstehen gegeben (das war ja auch der Sinn der Gesetzesänderung). Wahrscheinlich wird es Ausnahmeregelungen für Funkanlagen mit weniger als 10 Watt EIRP geben, aber hundertprozentig sicher ist das halt nicht und wir wissen auch nicht, wie diese im Detail aussehen werden...

Gruß
Wolf :-)


Den vollständigen Gesetzestext (incl. des für uns wichtigen Artikels 2) gibt's unter
http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/nisg.pdf
Hallo Wolf,

danke für die Klarstellung.

In dem Text, den Du und ich verlinkt haben, findet man das so auf Anhieb gar nicht.

Fündig wurde ich am Ende hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0279-09.pdf

Der Artikel 2 ist erst auf Seite 13 des PDF-Dokumentes zu finden.

Wenn die schon zu solchen komplizierten Taschenspielertricks greifen müssen, ist das ja schon ziemlich...

Damit wäre mal wieder bewiesen, daß wir da mit einer Stimme sprechen müssen, denn sonst werden wir nie gehört.

Selbst "mächtigere" Gruppen wie ZVEI, BITKOM, etc. wurden ja offenbar bislang nicht so klar und deutlich gehört, mal schauen, was das Umweltministerium in die Rechtsverordnung reinschreiben wird.

Wie schätzt Du denn die Auswirkungen des NiSG in der Praxis ein?

Wenn ein z.B. ein CB-Funker "ein paar Watt mehr" auflegt, drohen ihm dann noch umweltrechtliche Konsequenzen? Wie könnten die in der Praxis aussehen? Bußgelder?
AGZ im HamRadio 2day 326-2009 zu NISG IN KRAFT GETRETEN

http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgab...9_326.html

73 de Hans!

http://www.funkfreundelandshut.de
Hallo Hans,

und was ist Deine persönliche Meinung dazu?

a) kratzt mich nicht
b) die sind doch verrückt
c) ...

Und die Meinung der anderen Mitleser/innen hier? :-)

Hallo Henning,

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo Hans,

und was ist Deine persönliche Meinung dazu?

ich habe mir abgewöhnt mich ständig über alles und jeden ärgern zu müssen, darum warte ich mal ab, was letztendlich wirklich dabei rauskommt. Wink

73 de Hans!
Hallo,

also eine Mischung aus a, b und c :-)

Gesunde Einstellung.