Das Recht auf Antenne?
#1

Hallo,

viele CB-Funker (wohl die meisten) wohnen irgendwo "zur Miete", sprich, wenn sie eine CB-Funk-Antenne aufbauen wollen, müssen sie ihren Vermieter fragen.
(Oft gibts Regelungen im Mietvertrag dazu, einfach mal rein gucken)

Manche Vermieter sagen erst mal generell nein, weil sie Angst haben. Angst, daß man was kaputt macht. Angst, daß "wenn Müller eine Antenne hat, dann will Maier auch eine..." oder Angst, weil "das doch so furchtbar aussieht"...

Als die Satelliten Schüsseln in Mode kamen, war das auch nicht erlaubt. Da haben einige Leute geklagt und bekamen Recht, weil das Grundgesetz das Recht auf das Besorgen von Informationen höher einstuft, als das Recht des Wohnungsbesitzers, dass sein Eigentum "unbeschädigt" bleibt.

Bei CB-Antennen fehlt so ein Urteil. Warum ist es nicht möglich, ein Gesetz so zu ändern oder ein Gerichtsurteil in Karlsruhe so zu bekommen,daß der CB-Funker GRUNDSÄTZLICH ein Recht auf eine Außenantenne hat, aber natürlich dem Vermieter das sagen muß und sicherstellen muß, daß an der Wohnung nix kaputt geht und die Antenne gegen Schäden (fällt dem Nachbarn auf dem Kopf oder das Dach wird undicht und so weiter) versichert ist.

Hausrat Versicherungen hat heute jeder und wenn man mit dem Versicherungsmenschen redet, nimmt der sicher auch die Antenne rein. Fragen!

Es gibt doch einige Formalkram-Fans da draußen, die alles ganz genau geregelt haben wollen, warum traut sich da keiner dran?

Das wäre was, was die CB-Funker dankbar akzeptieren würden.

Hier sind doch viele Rechtsgelehrte, Anwälte etc. unterwegs. Wer traut sich?

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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Das Recht auf Antenne? - von - 12.07.2009, 11:23
RE: Das Recht auf Antenne? - von - 17.07.2009, 19:39
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