06.04.2009, 11:29
Ein leicht makabrer Aprilscherz...
Vorratsdatenspeicherung umfasst die Verbindungsdaten, nicht die Gesprächsinhalte ("Funkverkehr". Für eine Speicherung des Funkverkehrs - noch dazu durch Privatpersonen - fehlt jede rechtliche Grundlage. Abgesehen davon ist für die Vorratsdatenspeicherung formal nicht das Bundesministerium des Innern (BMI), sondern das Wirtschaftsministerium zuständig.
Gruß
Wolf :-)
Vorratsdatenspeicherung umfasst die Verbindungsdaten, nicht die Gesprächsinhalte ("Funkverkehr". Für eine Speicherung des Funkverkehrs - noch dazu durch Privatpersonen - fehlt jede rechtliche Grundlage. Abgesehen davon ist für die Vorratsdatenspeicherung formal nicht das Bundesministerium des Innern (BMI), sondern das Wirtschaftsministerium zuständig.
Gruß
Wolf :-)