Umweltgesetze - Anmeldepflicht für CB-Funker durch Hintertür?
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Hallo,

das Thema Umwelt"strahlen"schutz wird von den meisten Funkern eher belächelt, verständlich, man möchte Funken und nicht drüber nachdenken, ob und was das sonst bedeuten kann.

Ganz neu ist dieses Thema nicht, wie man hier sehen kann: http://www.deutsche-funk-allianz.de/News...7.03.2009b Falls es vom Umweltminister eine Antwort geben sollte, werden wir sicher dort darüber lesen.

Eins ist jetzt schon klar: Das Umweltministerium muss eine Grenze ziehen, denn jedes schnurloses Telefon, jeder Funk-Baby-Sitter, jedes häusliche WLAN, vielleicht Power-Line/Home-Plug-Netze jedes PMR oder LPD-Funkgerät zu registrieren, bekommen die doch gar nicht auf die Reihe :-)

Übrigens: Mikrowellen-Herde waren schon mal anmeldepflichtig, lang ists her... :-)

Was würde denn passieren, wenn der Anwender "vergisst" sein Gerät zu melden?
Will das Umweltbundesamt neue Arbeitsplätze bei einer EMVU-"Polizei" schaffen, die draußen Tag und Nacht nach nicht gemeldeten Sendeanlagen fahndet?

Daß "hoheitliche" Sender von Polizei, Feuerwehr etc. (=BOS) künftig gelistet werden sollen, das macht ja noch Sinn, bestimmt aber werden die "Bedenkenträger" daran interessiert sein, das "geheim" zu halten, was man auch verstehen kann.... :-)

Jede Wette: Sender, die keiner kennt, machen auch keine Kopfschmerzen.

Ich denke mal, die werden beim Umweltministerium ganz schnell auf die 10 Watt EIRP Grenze zurückkommen und alles, was drunter ist, aus ihrer Datensammlung draussen lassen.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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