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Normale Version: Umweltgesetze - Anmeldepflicht für CB-Funker durch Hintertür?
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Hallo,

wie ihr gelesen habt, soll im neuen Umweltgesetzbuch, bzw. seinem Nachfolger eine Anzeigepflicht für alle stationären Funkanlagen hinein kommen, also quasi die Anmelde-Pflicht für CB-Funk durch die Hintertür.

Viele Fragen tun sich auf:

Welche Folgen hat diese "Anmeldung" ?
Welche Vorteile hat diese "Anmeldung" ?
Was "kostet" diese Anmeldung?

Wie sollte man dafür/dagegen argumentieren?

Wir sehen, es ist wichtig, daß sich die CB-Funker zu Wort melden, sonst passieren Dinge, die uns nicht gleichgültig sein sollten.
Hallo,

vielleicht sollte man klarstellen, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um Telekommunikationsrecht geht, sondern um Umweltrecht. Zuständig ist nicht die Bundesnetzagentur, sondern das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. (bei der späteren Umsetzung) die Umweltbehörden der Bundesländer.

Mit unseren Frequenzzuteilungen und den darin enthaltenen Regelungen hat die Angelegenheit also gar nichts zu tun.

Worum geht es für uns "private Senderbetreiber"? Es geht darum, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz sozusagen "aufgebohrt" werden soll. Bisher gelten die dort definierten Pflichten vorwiegend für die Betreiber gewerblicher Anlagen. Private "nichtgenehmigungspflichtige Anlagen" sind nur betroffen, wenn sie schädliche "Luftverunreinigungen oder Geräusche" erzeugen.

Mit dem neuen geplanten Gesetz sollen auch hoheitliche und private Anlagen hinzukommen, die "nichtionisierende Strahlung" erzeugen. Dazu zählen unter anderem auch private Funkanlagen.

Die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind ziemlich allgemein gehalten. Details (z.B. die Anzeigepflicht) werden in Rechtsverordnungen (Bundesimmissionsschutzverordnungen) geregelt. Davon gibt es mittlerweile 38 Stück. Für uns maßgeblich ist die Verordnung Nr. 26 (Verordnung über elektromagnetische Felder). Wenn das geplante Gesetz tatsächlich in der geplanten Form verwirklicht wird, dann muss auch diese Rechtsverordnung geändert werden.

Ansprechpartner wären also im Vorfelde im Umweltministerium zu suchen bzw. später im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und (weil die Länder beteiligt sind) im Bundesrat. Vor einer Änderung der Rechtsverordnung (durch das Umweltministerium) müssen vorher die sog. "beteiligten Kreise" (u.a. auch die Betroffenen) gehört werden.

Gruß
Wolf :-)
Hallo,

das Thema Umwelt"strahlen"schutz wird von den meisten Funkern eher belächelt, verständlich, man möchte Funken und nicht drüber nachdenken, ob und was das sonst bedeuten kann.

Ganz neu ist dieses Thema nicht, wie man hier sehen kann: http://www.deutsche-funk-allianz.de/News...7.03.2009b Falls es vom Umweltminister eine Antwort geben sollte, werden wir sicher dort darüber lesen.

Eins ist jetzt schon klar: Das Umweltministerium muss eine Grenze ziehen, denn jedes schnurloses Telefon, jeder Funk-Baby-Sitter, jedes häusliche WLAN, vielleicht Power-Line/Home-Plug-Netze jedes PMR oder LPD-Funkgerät zu registrieren, bekommen die doch gar nicht auf die Reihe :-)

Übrigens: Mikrowellen-Herde waren schon mal anmeldepflichtig, lang ists her... :-)

Was würde denn passieren, wenn der Anwender "vergisst" sein Gerät zu melden?
Will das Umweltbundesamt neue Arbeitsplätze bei einer EMVU-"Polizei" schaffen, die draußen Tag und Nacht nach nicht gemeldeten Sendeanlagen fahndet?

Daß "hoheitliche" Sender von Polizei, Feuerwehr etc. (=BOS) künftig gelistet werden sollen, das macht ja noch Sinn, bestimmt aber werden die "Bedenkenträger" daran interessiert sein, das "geheim" zu halten, was man auch verstehen kann.... :-)

Jede Wette: Sender, die keiner kennt, machen auch keine Kopfschmerzen.

Ich denke mal, die werden beim Umweltministerium ganz schnell auf die 10 Watt EIRP Grenze zurückkommen und alles, was drunter ist, aus ihrer Datensammlung draussen lassen.
Hallo...ich möchte bitte mein Funktelefon und mein W-LAN bei Ihnen anmelden..?...Wie...Aufwandsgebühr?....Nee ..liebernich....Big Grin
Hallo,

sind die sich im Klaren, was die lostreten, wenn jeder Funksender, vom Autoschlüssel, über die Garagentor-Öffner, Lichtschalter, Markisen-Steuerung, LPD-Spielzeug, PMR und und und und... gemeldet werden soll? Das ergibt einen gigantischen Datenberg, der schon bei der Anmeldung falsch und veraltet ist. Und was ist mit den Funkern, die sich nicht anmelden? (Weil sie es nicht gewußt haben oder schlicht vergessen haben?) Ist CB-Funk nicht anmelde/gebührenfrei?



Hallo,

nein, die Idee scheint zu sein, wissen zu wollen, wieviele und welche Sender in Kleinkleckersbach betrieben werden, falls die strahlenverseuchte Myriam sich beschwert. Praktisch aber kaum machbar, siehe oben.

Die meisten Funker scheint das kaum zu kratzen, aber ich traue Herrn Gabriel durchaus zu, daß der das versucht durchzuziehen. Die Frage ist, wie sich das in der Praxis auswirkt. Vermutlich nicht so, wie sich das einige wünschen.

Wenn eine Registrierung der CB-Funker einklagbare Rechte der CB-Funker gegenüber BNetzA/BMU etc. bedeuten würde, könnte ich dem sogar was abgewinnen, aber das bedeutet es ja nicht :-(

....Anzeigepflicht für alle Sendemasten mit ablesbarer Feldstärkeanzeige und GAMMAINDIKATOR Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin