12.05.2009, 10:40
Zitat:Jupiter01ac schrieb:Na, das klingt ja gleich ganz anders.
(...) Ich habe jedoch den Fehler gemacht, dass ich nicht eingefügt habe. Das diejenigen mit ihrem Gesamtvermögen haften, die, die Verträge geschlossen und unterschreiben haben.
Klar, wenn jemand für einen nicht eingetragenen Verein ein Rechtsgeschäft vornimmt, dann haftet derjenige persönlich dafür. Bei mehreren Personen haften diese als Gesamtschuldner. Das ist ja unbestritten.
Es haften aber nur diejenigen, die unmittelbar an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, nicht aber jedes Mitglied mit seinem Privatvermögen, wie es hier zunächst anklang.
Zitat:(...) Ich entschuldige mich hiermit in aller Öffentlichkeit, für den Begriff „Wertlosigkeit“Das zeugt von Charakter. Respekt!
Und nehme diese Wortwahl mit bedauern zurück. (...)
Gruß
Wolf :-)