Rufzeichen vom DAKFCBNF
#8

Zitat:Jupiter01ac schrieb u.a.:
(...) Nachteil beim nicht e.V. jedes Mitglied haftet Gesamtschuldnerisch und das mit seinem Gesamtvermögen. (...)

Das ist theoretisch auch richtig. In der Rechtspraxis sieht es bei nicht eingetragenen Idealvereinen allerdings so aus, dass die Haftung i.d.R. nur auf den Anteil des jeweiligen Mitglieds am Vereinsvermögen beschränkt ist - also nicht dessen Privatvermögen umfasst.

In dem beliebten Standardwerk "Der eingetragene Verein" von Sauter heißt es dazu u.a.:

"Allerdings kann die Vertretungsmacht des Vorstands (...) dahin beschränkt werden, daß die Mitglieder nur mit ihrem Anteil am Vereinsvermögen haften. Eine solche Haftungsbeschränkung kann der Vereinssatzung auch ohne ausdrückliche Bestimmung entnommen werden, weil sich eine gefestigte Verkehrsanschauung gebildet hat, daß der Vorstand nur eine in dieser Beziehung beschränkte Vollmacht hat und der Vertragspartner auch nicht mit der persönlichen Haftung der Mitglieder rechnet. Das Haftungsrisiko der Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Idealvereins ist damit praktisch ausgeschlossen."

Märkle/Alber stellen in "Der Verein im Zivil- und Steuerrecht" diese "gefestigte Verkehrsanschauung" anhand eines Beispiels recht plastisch dar:

"Der nichtrechtsfähige Verein haftet wegen fehlender Rechtspersönlichkeit nicht für Schulden des Vereins. Haftung des 'Vereins' bedeutet lediglich Haftung der Mitglieder beschränkt auf das Vereinsvermögen, nicht aber persönliche Haftung der Mitglieder.

Beispiel: Hat der dazu bevollmächtigte Vorstandsvorsitzende von einem Dritten ein Grundstück gekauft, dann haftet für die Bezahlung des Kaufpreises neben dem Vorstandsvorsitzenden (§ 54 Satz 2 BGB) nicht etwa jedes einzelne Mitglied mit seinem privaten Vermögen, sondern - wie beim rechtsfähigen Verein - die Gesamtheit der Mitglieder mit dem Vereinsvermögen, und nur mit diesem."
(Fettungen in den Zitaten von mir.)

Lesenswert zu diesem Thema ist auch der im Internet veröffentlichte Aufsatz "Der Rechtsstatus nicht eingetragener Vereine und ihrer Mitglieder"
-> http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_...ereine.pdf

Gruß
Wolf :-)
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