Funkdienst mit Absicht senden oder zufällig bei einem QSO hört
#1

Frage: Gibt es da einen Unterschied ob man einen Träger stellt in dem man einen anderen Funkdienst mit Absicht überträgt (Amateurfunk ) oder wenn jemand ein QSO führt in dem im Hintergrund ein anderer Funkdienst mitläuft und man den mitbekommt was die sprechen ?
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#2

Hallo,

Amateurfunk darf man auch als nicht lizensierter Mensch abhören. Ob man in ihn absichtlich oder unabsichtlich weiter übertragen darf, wäre ich vorsichtig.

Dauersendungen sind im CB-Funk nicht zulässig. Also wenn jemand Amateurfunk 24h auf CB-Kanal sowieso übertragt, ist das von der Allgemeinzuteilung CB-Funk nicht gedeckt.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#3

Tja Henning, gestern Abend war das Problem auf einem Kanal ( Region Südpfalz ) da haben die sich aufgeregt weil jemand Amateurfunk kurz über CB gesendet hat aber ich habe schon auf einem anderen Kanal mitbekommen das im Hintergrund A-Funk zu hören war und das nicht gerade leise man hörte sogar morsezeichen
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#4

Hallo,

entspannt und locker bleiben. Amateurfunk ist Amateurfunk (mit Lizenz) und CB-Funk ist CB-Funk (anmelde- und gebührenfrei). Viele lizensierte Funkamateure machen auch CB-Funk und viele CB-Funker haben die Amateurfunkprüfung abgelegt. Ist doch ok.

Ich mache CB-Funk seit 1977 und habe ganz bewusst keine Amateurfunkprüfung gemacht, weil es für mich irgendwo eine Grenze gibt. Sonst brauch ich hier noch ein Gerät, dort noch eine Antenne, da noch ein Mikrofon und mein Konto rauscht durch die Decke ...B)

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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