Diskussion zum Entwurf des neuen CB-Amtsblatts
#2

Hallo,

mich wundert da etwas.

Nach wie vor heißt es: Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf Lambda/2 Dipol (ERP)
Nicht mehr da ist: Maximal zulässige Senderausgangsleistung (Trägerleistung).

Alt: Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert von 4 W abweichend von Paragraph 2 Nr. 1 für die der Antenne zugeführte Leistung.

Neu: Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung für die der Antenne zugeführte Leistung.

Vorher war der Grenzwert ja absolut als Antennen-Eingangsleistung angegeben. Nun aber nur noch als ERP. Heisst das, dass nun quasi keine Richtantennen mehr betrieben werden dürfen, sofern man damit auf über 4 (12) W ERP käme?

Für mich sieht die Formulierung so aus. Das wäre doch nicht das, was die ECC-Entscheidung bezweckt?
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Diskussion zum Entwurf des neuen CB-Amtsblatts - von - 15.09.2011, 10:26
RE: Keine Richtantennen mehr? - von - 16.09.2011, 12:00
RE: Diskussion zum Entwurf des neuen CB-Amtsblatts - von - 16.09.2011, 12:19
RE: Diskussion zum Entwurf des neuen CB-Amtsblatts - von - 12.12.2011, 23:10
RE: Diskussion zum Entwurf des neuen CB-Amtsblatts - von - 13.12.2011, 19:49

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