Diskussion zum Entwurf des neuen CB-Amtsblatts
#1

Hallo,

zum ersten Mal in der Geschichte des CB-Funks hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Amtsblattverfügung zur Diskussion und Stellungnahme vorher veröffentlicht!

Um den Entwurf zu verstehen, könnt ihr hier die Infos nachlesen und den Entwurf herunterladen:

Link dazu: http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=304


Das alte noch gültige Amtsblatt für den CB-Funk findet man hier:

http://www.bundesnetzagentur.de/cae/serv...533pdf.pdf


Nun ein Versuch, das zu erklären, damit es auch Leute ohne Funktechnik-Studium halbwegs verstehen:

Kernpunkt der neuen Reglung ist:

Die maximal 12 Watt PEP können ohne Probleme genutzt werden, wenn man "mobil" unterwegs ist. Und zwar komplett legal, sobald die neue CB-Frequenzuteilung gültig ist.

Beim "ortsfesten" Betrieb, also an der KF (Heimstation) mit Antenne auf dem Dach, muß den Grenzwert von 10 Watt EIRP (vergleichbare Leistung gegenüber einer theoretischen "isotropen" Kugelantenne) einhalten.
Dieser Wert wurde vor Jahren aus Gesundheitsschutz-Gründen erfundenen, damit Herzschrittmacher nicht "verrückt" spielen, wenn ein Mensch in der Nähe einer Antenne vorbeiläuft.

Der Funker muß mit der Bescheinigung nachweisen, wie weit andere Leute von seiner Antenne weg bleiben müssen, damit nix passiert.

Hat der Funker ein großes Grundstück oder ein Hohes Haus wo keiner hinkommt, der nicht Bescheid weißt, ist alles klar.

Wohnt der Funker aber eng und zur Miete, wird es ganz schnell kritisch.

Das nächste Problem:

Den EIRP-Wert kann man aber nicht messen, sondern nur (kompliziert) ausrechnen.

CB-Funk ist für Jedermann, es kann also nicht erwartet werden, daß jeder CB-Funker ein Studium der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik erfolgreich absolviert hat.

Im neuen Amtsblatt steht aber dazu nichts brauchbares mehr drin.

Im professionellen Funk wird die Sendeleistung nicht an der Antennenbuchse festgelegt, sondern als vergleichbare (englisch equivalent radiated power) Strahlungsleistung gegenüber einem Dipol herangezogen.

Bisher ging die BNetzA davon aus, daß die Dipolantenne keinen Gewinn hat, sprich, wenn man mit 4 Watt an der Antennenbuchse gemessen da rein geht, kommen nicht mehr als 4 Watt ERP raus.

Bei 12 Watt wären das dann maximal 12 Watt ERP an Spitzenhüllkurvenleistung (englisch PEP).

Die isotrope Kugelantenne ist 2,15 dB "besser" als ein Dipol.

2,15 dB sind Faktor 1,64

Also wären 12 Watt PEP ERP gleich 19,68 Watt EIRP.

Dieser Wert gilt aber nur dann, wenn man ein superkurzes superoptimales Antennenkabel, optimale Stecker und Null Verlust hat. Und das ist in der Praxis niemals der Fall! (Das geht von der Physik her nicht)

Hat man langes Kabel, angerostete Stecker und so weiter, kann die Dämpfung so hoch sein, daß die 10 Watt EIRP gar nicht erreicht werden.

Reicht es nun, zu wissen, daß die 10 Watt nie erreicht werden oder muß man das in jedem Fall nachweisen?

Alle mir bekannten Geräte mit 4 Watt AM oder 12 Watt PEP haben eine schalt- oder regelbare Sendeleistung. Wenn man sein Gerät daheim auf 1 Watt AM und 4 Watt herunter regelt oder schaltet, ist weiterhin alles klar.

Meine Meinung:

Für das EIRP-Gedöns sollte es ein "Mustergutachten" geben, welches die BNetzA ohne genaue Nachmessung im Einzelfall akzeptiert und gut. Irgendeine Standard Konfiguration, lambda Halbe Antenne, 20m Kabel, Stecker bringt grob soviel EIRP macht Schutzabstand soundsoviel und fertig. Das muß super einfach sein, damit es jeder halbwegs allgemein gebildete Mitmensch nachvollziehen kann.

Soweit verständlich?

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#2

Hallo,

mich wundert da etwas.

Nach wie vor heißt es: Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf Lambda/2 Dipol (ERP)
Nicht mehr da ist: Maximal zulässige Senderausgangsleistung (Trägerleistung).

Alt: Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert von 4 W abweichend von Paragraph 2 Nr. 1 für die der Antenne zugeführte Leistung.

Neu: Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung für die der Antenne zugeführte Leistung.

Vorher war der Grenzwert ja absolut als Antennen-Eingangsleistung angegeben. Nun aber nur noch als ERP. Heisst das, dass nun quasi keine Richtantennen mehr betrieben werden dürfen, sofern man damit auf über 4 (12) W ERP käme?

Für mich sieht die Formulierung so aus. Das wäre doch nicht das, was die ECC-Entscheidung bezweckt?
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#3

Hallo Little Rainbow,

Nein, das heißt es nicht.

Der Grenzwert bei Richtantennen gilt für die zur Antenne geführten Leistung. Sprich nicht mehr als 4/12 Watt an 50 Ohm, wenn man am Antennenanschluß messen würde.

Wollte man den Verlust des Antennenkabels ausgleichen, könnte das Funkgerät theoretisch mehr Leistung haben. Praktisch aber doch nicht, weil die Euronorm 300433 die maximale Sendeleistung an 50 Ohm fürs Funkgerät auf 4 bzw. 12 Watt begrenzt.

Etwas klarer dadurch?

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#4

Wie regelt die Euronorm im Original-Ton die Leistung

Die Frage ist ob nicht alles Strengere ein Handelshemmnis wäre, oder sogar die Einhaltung einer weiterreichenden Reglung als 12Watt PEP Antennenbuchse gar nicht von einem OUT-THE-BOX-Funker also Plug and Play User gar nicht erwartet werden darf!
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#5

Zitat:zero schrieb:
Wie regelt die Euronorm im Original-Ton die Leistung
(...)
Hallo zero,

in der "CB-Funk-Norm" EN 300 433 sind nur die Geräteparameter festgelegt; dort heißt es:

"The transmitter power, or the effective radiated power of equipment with an integral antenna, shall not exceed 4 W (carrier power) for angle modulation signals, 4 W (carrier power) for DSB amplitude modulated signals and/or 12 W PEP for SSB amplitude modulated signals."

In der CEPT/ECC-Decision heißt es zur Sendeleistung:

"The European Conference of Postal and Telecommunications Administrations,
(...)
DECIDES
(...)
5. that the maximum radiated power for Citizens’ Band radio stations shall be limited to 4 Watts for angle-modulation, 4 Watts (measured as a root mean square ) for DSB modulation, and 12 Watts (measured as a peak envelope power) for SSB modulation;
(...)"


Gruß
Wolf :-)
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