BNetzA will automatische Stationen kontrollieren
#2

Liebe Leute,

ein Zutrittsrecht von Mitarbeitern der Bundesnetzagentur zu Privatwohnungen wegen anlassloser(!) Prüfungen von Funkanlagen gibt es auch im CB-Funk nicht.

Die einzige gesetzliche Regelung im TK-Bereich, die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt, findet sich in § 14 EMVG. Dort ist u.a. festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur Privatwohnungen betreten dürfen.

Diese Voraussetzungen sind sehr eng gefasst. Es muss eine elektromagnetische Störung vorliegen, die
- "eine Gefahr für Leib oder Leben einer Person oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert" oder
- "eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes"
oder
- "eine Beeinträchtigung eines zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendegerätes" darstellt (§14 Abs. 7 EMVG).

Derartige Störungen dürften mit einer legalen CB-Funkanalge kaum zu bewerkstelligen sein.

Und selbst in solchen Fällen dürfen Durchsuchungen "nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch den verantwortlichen Bediensteten der Bundesnetzagentur" schriftlich(!) angeordnet werden. Außerdem "soll" der Betroffene vorher angehört werden, "es sei denn, die Maßnahme würde dadurch unangemessen verzögert" (§14 Abs. 12 EMVG).

Gruß
Wolf :-)
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BNetzA will automatische Stationen kontrollieren - von - 21.05.2011, 10:39
RE: BNetzA will automatische Stationen kontrollieren - von - 28.05.2011, 07:04
RE: BNetzA will automatische Stationen kontrollieren - von - 28.05.2011, 11:17
RE: BNetzA will automatische Stationen kontrollieren - von - 28.05.2011, 13:07
RE: einfach mal ruhig bleiben - von - 09.07.2011, 18:53
RE: BNetzA will automatische Stationen kontrollieren - von - 10.07.2011, 20:24

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