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Als Händler darf man keine NON-RoHS-Elektronik mehr aus dem "Ausland" für den Gebrauch innerhalb der EU einführen, dafür kann man bis ca 30.000 Teuronen belangt werden, es werden aber weiterhin (auch vom Großhandel) nicht ROHS-konforme Artikel angeboten, weiß jemand , ob das auch für den Privatbereich gilt?
Darf ich privat den günstigen Dollar ausnutzen?
das CBZentrum ist besuchbar auf Anfrage direkt am Stadtplatz in Bad Dürkheim
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2008, 14:21 von
CBZentrum.)
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Hallo Benji,
laut "Elektro- und Elektronikgerätegesetz" ist es ab 1. Juli 2006 verboten, elektrische und elektronische Geräte "in Verkehr zu bringen", die bestimmte Schadstoffe enthalten (die also nicht RoHS-konform sind).
Dieses Verbot ist allgemein gehalten und beschränkt sich nicht auf Hersteller bzw. Importeure. Einziges Kriterium ist der Begriff
"in Verkehr bringen", der im Gesetz nicht näher erläutert ist.
Eine Definition dafür bietet das Umweltministerium: Danach bedeutet der Begriff "in Verkehr bringen"
"die erstmalige Bereitstellung (neuer Geräte) auf dem Gemeinschaftsmarkt mit dem Zweck des Vertriebs".
"Bereitstellung" ist
"die Übergabe des Produzenten von der produzierenden Fabrik an die erste Handelsstufe im Gemeinschaftsmarkt..." bzw. bei einem Importeur die Abfertigung durch den Zoll und der Transport zum ersten Importeur-Lager.
(siehe dazu
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/elekt.../37389.php )
Nach dieser Definition könnte man den Import eines Gerätes für den Privatbedarf von dieser Regelung ausschließen, denn er dient nicht "dem Zweck des Vertriebs".
Gruß
Wolf :-)