25.06.2025, 07:39
Ende letzten Jahres hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) angekündigt, die Regelungen für die "Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten" auf 149 MHz neu zu regeln. Die Idee: Radikal nur noch Handfunkgeräte zu erlauben und jede Chance auf einen attraktiven CB-Funk-Betrieb mit Fest- und Mobilstationen, mit Gateways oder Relaisfunkstellen zu eliminieren. (Siehe https://forum.cb-lounge.de/showthread.php?tid=1870)
Es hatte wohl Proteste gegeben, weil in einigen Regionen alle bisher 6 Kanäle mit bundesweit aktiven Gateways belegt waren. Als Kompromiss war vorgeschlagen worden, nur bestimmte Frequenzen oder Kanäle für Gateways zu erlauben. Es hatte eine "geduldete" Regelung gegeben, das bestimmte Mobilgeräte mit "fest angeschlossener Außenantenne" (am langen Kabel) wie z.B. von Midland (ALAN) und TEAM toleriert wurden. Offiziell fixiert wurde das jedoch wohl nie.
Mit Datum vom 25. Juni 2025 hat die Bundesnetzagentur im Amtsblatt 12/2025 in der Vfg Nr. 45/2025 mit einer
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz-149,11875 MHz für die Sprachkommunikation
mit Handsprechfunkgeräten allen diesen Vorschlägen und Wünschen eine klare Absage erteilt. Die neuen Vorschriften starten am 1.10.2025 und gelten zunächst für 10 Jahre.
Die Nutzungsbestimmungen sind strikt:
"Für die Sprachkommunikation zugelassen sind Handsprechfunkgeräte, welche über eine netzunabhängige Stromversorgung verfügen und so konstruiert sind, dass sie von einer Person transportiert und in einer Hand bedient werden können. Nicht zugelassen sind somit ortsfeste Funkstellen".
Als weiter keine Feststationen.
Weiter im Text:
"Zugelassen sind fest verbaute Antennen oder Wechselantennen am
Antennenanschluss des Handsprechfunkgerätes, die der mobilen
und „einhändigen“ Nutzung nicht entgegenstehen. Das Anbringen
sonstiger externer, beispielsweise über Koaxialkabel angeschlosse-
ner oder an anderen Gegenständen befestigter, Antennen ist nicht
gestattet."
Also Mobilgeräte im Auto - nix da.
VOX und CTCSS ?
"Die Aktivierung und der Rufaufbau mittels VOX-Funktion (Voice Operated Exchange) sind zulässig.
Die Nutzung der CTCSS-Funktion (Continuos Tone-Coded Squelch System) ist zulässig."
Genormt ist hier auch nix, also vorher in die Bedienungsanleitung schauen, ob CTCSS zu CTCSS passt, weil die Sub-Audiotöne unterschiedlich programmiert und numeriert sind.
Immerhin.
Keine Reichweitenverlängerung erlaubt
"Die Handsprechfunkgeräte sind nur im Peer-To-Peer-Modus ("Nutzer zu Nutzer") zu betreiben. Eine Reichweitenverlängerung ist nicht zulässig. Die Handsprechfunkgeräte dürfen daher weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als Repeater oder Relais verwendet werden. Ein Gatewaybetrieb und die damit verbundene Signalkonvertierung in ein anderes Netz/Internet für den automatischen Funkbetrieb mit Handsprechfunkgeräten im o. g. Frequenzbereich für den Kurzstreckenfunk ist nicht gestattet."
Alles, was den Hobbyfunk interessant gemacht hätte - verboten.
"Daueraussendungen sind nicht zulässig. Mit Bezug auf die TX-Abschaltung lt. ETSI EN 303 405 nach 180 Sekunden ist nach dieser Zeit von einer Daueraussendung auszugehen."
Wer also länger als 3 Minuten am Stück quatschen will - ist nicht. (Vielleicht auch sinnvoll)
"Funkaussendungen sind auch unterhalb der Schwelle zu einer Daueraussendung auf die unbedingt notwendige Zeit zu beschränken. Ebenfalls nicht erlaubt sind Aussendungen ohne Nachrichteninhalt sowie Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am Funkverkehr dienen."
Also "Baken", die bisher eine Relaisfunkistelle oder ein Gateway verkündet haben, sind jetzt verboten. Braucht man ja auch nicht mehr.
Sendeleistung?
"Die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet."
Wieder eine Meßmethode, die kein normaler Mensch jemals nachprüfen kann. Diese Werte lassen sich nur im sündhaft teuren Meßlabor ermitteln. Der Nutzer muss darauf vertrauen, dass sein gekauftes Gerät in Ordnung ist.
"Im Rahmen der Nachbarstaatenregelung dürfen keine schädlichen Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den
beanstandeten Frequenzen einzustellen. Hierfür wird kein Ausgleich gewährt."
Die 149 MHz sind eine deutsche Sonderlösung, in den Nachbarländern sind möglicherweise andere Funkdienste dort aktiv. Welche das sind, ob es sie noch gibt, erfährt der Nutzer nicht.
Bekanntmachung und Befristung
"Diese Allgemeinzuteilung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur als bekannt gegeben (§ 210 S. 3 TKG). Sie wird auch auf der Internetseite https://www.bundesnetzagentur.de/allgemeinzuteilungen veröffentlicht.
Die Allgemeinzuteilung gilt ab dem 01.10.2025 und ist bis zum 30.09.2035 befristet.
Also Leute, dann könnt ihr Eure Geräte aussortieren, auf dem Flohmarkt verkaufen oder … bis ein gelbes oder weißes Auto vorfährt.
Wir sind nicht alleine
Die BNetzA weist darauf hin: "Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für
andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder
Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße
Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht
auszuschließen und hinzunehmen."
Ja so ist das.
Wie ist das zu bewerten?
Damit wurde wieder eine Chance auf einen halbwegs attraktiven Jedermanns-Funk vertan. Es besteht weiter der Bedarf nach einem Jedermannsfunk , der keine Technik-Prüfung oder Lizenz erfordert, wo geprüfte und zugelassene Geräte verwendet werden können und wo die Reichweite so groß ist, dass man im Ort, Landkreis oder Stadtteil miteinander entspannt funken kann, wo es aber keine physikalisch bedingten Störungen gibt und wo für die Kommunikation keine oder maximal überschaubare regelmäßigen Kosten (vielleicht Grundgebühren, aber keine Minutenpreise, Datenpreise) gibt. Diesen Funk gibt es weiter nicht.
CB-Funk auf 27 MHz würde das erfüllen, wenn die Physik nicht wäre und Überreichweiten aus aller Welt mögen "toll" sein, für einen attraktiven Nahbereichsfunk sind sie aber Gift, wenn man seinen Nachbarn drei Straßen oder einen Stadtteil weiter nicht erreichen kann. 27 MHz = 11m wer eine Antenne stellen will, fällt auf, braucht Platz und eine Genehmigung, die Vermieter aus "Angst" vor Problemen oder Streitigkeiten (Ist das gefährlich? Sieht doch scheußlich aus) meistens nicht erteilen.
CB-Funk auf 149 MHz wäre möglich gewesen, mit Feststationen und Mobilgeräten, aber es hätte geregelt werden müssen (z.B. Sendeleistung von ca. 5 Watt (an 50 Ohm und kein ERP, EIRP oder ählichen Unsinn) und dazu hat die BNetzA absolut keine Lust.
Neu sind 12 weitere Frequenzen, die aber nur "digital" benutzt werden dürfen. Zu Digital schreib ich gleich noch was.
Welche Frequenzen sind jetzt erlaubt?
Erlaubt bleiben in FM (Frequenzmodulation) die bekannten Frequenzen
149,0250 MHz (1)
149,0375 MHz (2)
149,0500 MHz (3)
149,0875 MHz (4)
149,1000 MHz (5)
149,1125 MHz (6)
Das Kanalraster beträgt 12,5 kHz (wie bisher). Eine offizielle Nummerierung der Kanäle gibt es nicht, aber die meisten Hersteller verwenden die Nummern in Klammern.
Neu kommen 12 weitere Kanäle dazu, mit Kanalraster 6,25 kHz aber nur "digital". Das sind
149,021875
149,028125
149,034375
149.040625
149,046875
149,053125
149,084375
149,090625
149,096875
149,103125
149,109375
149,115625
Eine offizielle Nummerierung dieser Frequenzen / Kanäle gibt es nicht.
Zertifizierte / zugelassene Geräte, die das schon können, sind mir auch nicht bekannt, könnte es aber schon geben, sie müssten vermutlich umprogrammiert werden.
Was ist digital?
Wie "digital" konkret aussieht, wird nicht geregelt. Das ist der Bundesnetzagentur total egal, weil sie "technologieneutral" sein will. Doch das ist ein wesentlicher Stolperstein, weil wieder jeder Hersteller da sein eigenes Süppchen kochen kann und wird. Sicher es gibt auch Normen, aber dafür wollen die Normenerfinder (Patente) viel Geld haben, pro verkauftem Gerät einen Betrag X, das können (oder wollen) sich die kleinen "CB-Hersteller" nicht leisten, weil wir - die Kunden - das nicht bezahlen können oder wollen.
Wie schon bisher auf 446 MHz (PMR 446) wird es wieder so sein, das Geräte des Herstellers X nicht mit Geräten des Herstellers Y funken können. Es kann sogar sein, das Modell X1 vom "Hersteller X" nicht zum Modell X2 vom "gleichen" Hersteller (Importeur, Großhändler) passend sein könnte. Es kann aber auch sein, dass Modell X3 vom Hersteller X mit dem Modell Y1 vom Hersteller Y "zufällig" kompatibel ist, weil sie beim gleichen Original-Hersteller gekauft haben, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Gruppen die miteinander funken wollen, müssten also gemeinsam auf einen Schlag alle Geräte (gleiches Modell) vom Hersteller X einkaufen. Wenn das Modell X1 ausverkauft ist oder später Nachschub gebraucht wird, haben diese Gruppen dann Pech gehabt oder müssten eine noch größere Menge vom neuesten Modell frisch kaufen? Oder lassen sie es dann bleiben. Nachhaltig ist das bestimmt nicht.
Proteste wurden zur Kenntnis genommen und abgeschmettert
Die Lage: Die Proteste von Nutzergruppen waren vereinzelt, aber nicht koordiniert, der Runde Tisch CB-Funk (RTCB) sofern es ihn noch gibt, hat genauso versagt, wie alle noch bekannten oder unbekannten Organisationen.
Proteste, pardon Stellungnahmen der Hersteller / Industrie wurde nicht bekannt oder veröffentlicht.
Klar, CB-Funk-Verbände sind lästig, Vereinsmeiereien will keiner und die Politik ist mit anderen Dingen beschäftigt. CB-Funk wozu brauchen wir das noch, ihr habt doch die neue "N" Amateurfunk-Lizenz und nun gebt doch endlich Ruhe. Wirklich?
Was wird passieren?
Relais-Systeme und Gateways werden von 149 MHz allmählich verschwinden, wenn die Betreiber die neue Rechtslage (gültig ab 1.10.2025) realisiert haben. Hier und da könnte es auch sein, dass auf einmal der ansonsten gut ausgelastete Funkmessdienst vorfährt, weil konkurrierende Personen oder Gruppen sie darauf "aufmerksam" gemacht haben oder weil sie es selbst "gemessen" haben.
Mobilgeräte und Feststationen werden von "Aktivisten" auf 149 MHz weiter betrieben, oft mit Leistungen zwischen 10 und 50 Watt, weil man ordentlich Reichweite haben will, weil die nächsten Gesprächspartner halt doch ne Ecke weg sind. Geraten diese Anwender in eine (seltene) Kontrolle oder werden von "Neidern" angeschwärzt, sind sie ihre Geräte zunächst auch mal los und sie zahlen ein Bußgeld, was den "Hardcore"-Fan kaum von seinem Tun abbringen dürfte.
Was bleibt?
Auf 27 MHz gibt es aktuell DX (Überreichweiten) kreuz und quer durch Europa und bis nach Südamerika, den USA oder manchmal noch weiter weg, leider nur kurzzeitig und außer für ein kurzes Hallo, einen Rapport (QSL-Karte???) zu nix zu gebrauchen :-( Funken im Nahbereich bleibt eine Quälerei, an Wochenenden geht es auf die Berge.
Auf PMR 446 gibt es spielende Kinder, Firmen und dann die intensiven Nutzer, die mehr Reichweite haben möchten. Es gibt analog FM und es gibt vielleicht ein wenig digital und digital, wo keiner keinen verstehen kann.
Was fehlt?
Es fehlt ein starker Verband aus Anwendern und Herstellern, der politisch Druck machen kann, damit Wirtschafts- und Digitalministerium der BNetzA klare Vorgaben machen. Diesen Verband hat es mal gegeben. Weil aber die Umsätze in der Branche zu gering sind und die Kommunikation zwischen Nutzern und Herstellern irgendwann "unterbrochen" wurde, weil die handelnden Personen im Verband die Zeichen der Zeit (Offenheit, Klarheit, Information, Internet, social media) aus Angst übersehen hatten und die Hersteller die Wünsche der Nutzer nicht mehr erfüllen konnten oder wollten, ging das alles unter.
Also doch Handy?
Viele greifen weiter zu ihrem Handy. Ja, dort werden die Netze immer besser, was braucht es da noch den CB-Funk?
Es gibt doch Team Speak, Zello und so weiter.
Wirklich?
Übrigens:
Gegen diese Allgemeinzuteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizi tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden
Zuständig ist das Referat 225-8
Wer traut sich?
Es hatte wohl Proteste gegeben, weil in einigen Regionen alle bisher 6 Kanäle mit bundesweit aktiven Gateways belegt waren. Als Kompromiss war vorgeschlagen worden, nur bestimmte Frequenzen oder Kanäle für Gateways zu erlauben. Es hatte eine "geduldete" Regelung gegeben, das bestimmte Mobilgeräte mit "fest angeschlossener Außenantenne" (am langen Kabel) wie z.B. von Midland (ALAN) und TEAM toleriert wurden. Offiziell fixiert wurde das jedoch wohl nie.
Mit Datum vom 25. Juni 2025 hat die Bundesnetzagentur im Amtsblatt 12/2025 in der Vfg Nr. 45/2025 mit einer
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz-149,11875 MHz für die Sprachkommunikation
mit Handsprechfunkgeräten allen diesen Vorschlägen und Wünschen eine klare Absage erteilt. Die neuen Vorschriften starten am 1.10.2025 und gelten zunächst für 10 Jahre.
Die Nutzungsbestimmungen sind strikt:
"Für die Sprachkommunikation zugelassen sind Handsprechfunkgeräte, welche über eine netzunabhängige Stromversorgung verfügen und so konstruiert sind, dass sie von einer Person transportiert und in einer Hand bedient werden können. Nicht zugelassen sind somit ortsfeste Funkstellen".
Als weiter keine Feststationen.
Weiter im Text:
"Zugelassen sind fest verbaute Antennen oder Wechselantennen am
Antennenanschluss des Handsprechfunkgerätes, die der mobilen
und „einhändigen“ Nutzung nicht entgegenstehen. Das Anbringen
sonstiger externer, beispielsweise über Koaxialkabel angeschlosse-
ner oder an anderen Gegenständen befestigter, Antennen ist nicht
gestattet."
Also Mobilgeräte im Auto - nix da.
VOX und CTCSS ?
"Die Aktivierung und der Rufaufbau mittels VOX-Funktion (Voice Operated Exchange) sind zulässig.
Die Nutzung der CTCSS-Funktion (Continuos Tone-Coded Squelch System) ist zulässig."
Genormt ist hier auch nix, also vorher in die Bedienungsanleitung schauen, ob CTCSS zu CTCSS passt, weil die Sub-Audiotöne unterschiedlich programmiert und numeriert sind.
Immerhin.
Keine Reichweitenverlängerung erlaubt
"Die Handsprechfunkgeräte sind nur im Peer-To-Peer-Modus ("Nutzer zu Nutzer") zu betreiben. Eine Reichweitenverlängerung ist nicht zulässig. Die Handsprechfunkgeräte dürfen daher weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als Repeater oder Relais verwendet werden. Ein Gatewaybetrieb und die damit verbundene Signalkonvertierung in ein anderes Netz/Internet für den automatischen Funkbetrieb mit Handsprechfunkgeräten im o. g. Frequenzbereich für den Kurzstreckenfunk ist nicht gestattet."
Alles, was den Hobbyfunk interessant gemacht hätte - verboten.
"Daueraussendungen sind nicht zulässig. Mit Bezug auf die TX-Abschaltung lt. ETSI EN 303 405 nach 180 Sekunden ist nach dieser Zeit von einer Daueraussendung auszugehen."
Wer also länger als 3 Minuten am Stück quatschen will - ist nicht. (Vielleicht auch sinnvoll)
"Funkaussendungen sind auch unterhalb der Schwelle zu einer Daueraussendung auf die unbedingt notwendige Zeit zu beschränken. Ebenfalls nicht erlaubt sind Aussendungen ohne Nachrichteninhalt sowie Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am Funkverkehr dienen."
Also "Baken", die bisher eine Relaisfunkistelle oder ein Gateway verkündet haben, sind jetzt verboten. Braucht man ja auch nicht mehr.
Sendeleistung?
"Die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet."
Wieder eine Meßmethode, die kein normaler Mensch jemals nachprüfen kann. Diese Werte lassen sich nur im sündhaft teuren Meßlabor ermitteln. Der Nutzer muss darauf vertrauen, dass sein gekauftes Gerät in Ordnung ist.
"Im Rahmen der Nachbarstaatenregelung dürfen keine schädlichen Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den
beanstandeten Frequenzen einzustellen. Hierfür wird kein Ausgleich gewährt."
Die 149 MHz sind eine deutsche Sonderlösung, in den Nachbarländern sind möglicherweise andere Funkdienste dort aktiv. Welche das sind, ob es sie noch gibt, erfährt der Nutzer nicht.
Bekanntmachung und Befristung
"Diese Allgemeinzuteilung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur als bekannt gegeben (§ 210 S. 3 TKG). Sie wird auch auf der Internetseite https://www.bundesnetzagentur.de/allgemeinzuteilungen veröffentlicht.
Die Allgemeinzuteilung gilt ab dem 01.10.2025 und ist bis zum 30.09.2035 befristet.
Also Leute, dann könnt ihr Eure Geräte aussortieren, auf dem Flohmarkt verkaufen oder … bis ein gelbes oder weißes Auto vorfährt.
Wir sind nicht alleine
Die BNetzA weist darauf hin: "Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für
andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder
Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße
Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht
auszuschließen und hinzunehmen."
Ja so ist das.
Wie ist das zu bewerten?
Damit wurde wieder eine Chance auf einen halbwegs attraktiven Jedermanns-Funk vertan. Es besteht weiter der Bedarf nach einem Jedermannsfunk , der keine Technik-Prüfung oder Lizenz erfordert, wo geprüfte und zugelassene Geräte verwendet werden können und wo die Reichweite so groß ist, dass man im Ort, Landkreis oder Stadtteil miteinander entspannt funken kann, wo es aber keine physikalisch bedingten Störungen gibt und wo für die Kommunikation keine oder maximal überschaubare regelmäßigen Kosten (vielleicht Grundgebühren, aber keine Minutenpreise, Datenpreise) gibt. Diesen Funk gibt es weiter nicht.
CB-Funk auf 27 MHz würde das erfüllen, wenn die Physik nicht wäre und Überreichweiten aus aller Welt mögen "toll" sein, für einen attraktiven Nahbereichsfunk sind sie aber Gift, wenn man seinen Nachbarn drei Straßen oder einen Stadtteil weiter nicht erreichen kann. 27 MHz = 11m wer eine Antenne stellen will, fällt auf, braucht Platz und eine Genehmigung, die Vermieter aus "Angst" vor Problemen oder Streitigkeiten (Ist das gefährlich? Sieht doch scheußlich aus) meistens nicht erteilen.
CB-Funk auf 149 MHz wäre möglich gewesen, mit Feststationen und Mobilgeräten, aber es hätte geregelt werden müssen (z.B. Sendeleistung von ca. 5 Watt (an 50 Ohm und kein ERP, EIRP oder ählichen Unsinn) und dazu hat die BNetzA absolut keine Lust.
Neu sind 12 weitere Frequenzen, die aber nur "digital" benutzt werden dürfen. Zu Digital schreib ich gleich noch was.
Welche Frequenzen sind jetzt erlaubt?
Erlaubt bleiben in FM (Frequenzmodulation) die bekannten Frequenzen
149,0250 MHz (1)
149,0375 MHz (2)
149,0500 MHz (3)
149,0875 MHz (4)
149,1000 MHz (5)
149,1125 MHz (6)
Das Kanalraster beträgt 12,5 kHz (wie bisher). Eine offizielle Nummerierung der Kanäle gibt es nicht, aber die meisten Hersteller verwenden die Nummern in Klammern.
Neu kommen 12 weitere Kanäle dazu, mit Kanalraster 6,25 kHz aber nur "digital". Das sind
149,021875
149,028125
149,034375
149.040625
149,046875
149,053125
149,084375
149,090625
149,096875
149,103125
149,109375
149,115625
Eine offizielle Nummerierung dieser Frequenzen / Kanäle gibt es nicht.
Zertifizierte / zugelassene Geräte, die das schon können, sind mir auch nicht bekannt, könnte es aber schon geben, sie müssten vermutlich umprogrammiert werden.
Was ist digital?
Wie "digital" konkret aussieht, wird nicht geregelt. Das ist der Bundesnetzagentur total egal, weil sie "technologieneutral" sein will. Doch das ist ein wesentlicher Stolperstein, weil wieder jeder Hersteller da sein eigenes Süppchen kochen kann und wird. Sicher es gibt auch Normen, aber dafür wollen die Normenerfinder (Patente) viel Geld haben, pro verkauftem Gerät einen Betrag X, das können (oder wollen) sich die kleinen "CB-Hersteller" nicht leisten, weil wir - die Kunden - das nicht bezahlen können oder wollen.
Wie schon bisher auf 446 MHz (PMR 446) wird es wieder so sein, das Geräte des Herstellers X nicht mit Geräten des Herstellers Y funken können. Es kann sogar sein, das Modell X1 vom "Hersteller X" nicht zum Modell X2 vom "gleichen" Hersteller (Importeur, Großhändler) passend sein könnte. Es kann aber auch sein, dass Modell X3 vom Hersteller X mit dem Modell Y1 vom Hersteller Y "zufällig" kompatibel ist, weil sie beim gleichen Original-Hersteller gekauft haben, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Gruppen die miteinander funken wollen, müssten also gemeinsam auf einen Schlag alle Geräte (gleiches Modell) vom Hersteller X einkaufen. Wenn das Modell X1 ausverkauft ist oder später Nachschub gebraucht wird, haben diese Gruppen dann Pech gehabt oder müssten eine noch größere Menge vom neuesten Modell frisch kaufen? Oder lassen sie es dann bleiben. Nachhaltig ist das bestimmt nicht.
Proteste wurden zur Kenntnis genommen und abgeschmettert
Die Lage: Die Proteste von Nutzergruppen waren vereinzelt, aber nicht koordiniert, der Runde Tisch CB-Funk (RTCB) sofern es ihn noch gibt, hat genauso versagt, wie alle noch bekannten oder unbekannten Organisationen.
Proteste, pardon Stellungnahmen der Hersteller / Industrie wurde nicht bekannt oder veröffentlicht.
Klar, CB-Funk-Verbände sind lästig, Vereinsmeiereien will keiner und die Politik ist mit anderen Dingen beschäftigt. CB-Funk wozu brauchen wir das noch, ihr habt doch die neue "N" Amateurfunk-Lizenz und nun gebt doch endlich Ruhe. Wirklich?
Was wird passieren?
Relais-Systeme und Gateways werden von 149 MHz allmählich verschwinden, wenn die Betreiber die neue Rechtslage (gültig ab 1.10.2025) realisiert haben. Hier und da könnte es auch sein, dass auf einmal der ansonsten gut ausgelastete Funkmessdienst vorfährt, weil konkurrierende Personen oder Gruppen sie darauf "aufmerksam" gemacht haben oder weil sie es selbst "gemessen" haben.
Mobilgeräte und Feststationen werden von "Aktivisten" auf 149 MHz weiter betrieben, oft mit Leistungen zwischen 10 und 50 Watt, weil man ordentlich Reichweite haben will, weil die nächsten Gesprächspartner halt doch ne Ecke weg sind. Geraten diese Anwender in eine (seltene) Kontrolle oder werden von "Neidern" angeschwärzt, sind sie ihre Geräte zunächst auch mal los und sie zahlen ein Bußgeld, was den "Hardcore"-Fan kaum von seinem Tun abbringen dürfte.
Was bleibt?
Auf 27 MHz gibt es aktuell DX (Überreichweiten) kreuz und quer durch Europa und bis nach Südamerika, den USA oder manchmal noch weiter weg, leider nur kurzzeitig und außer für ein kurzes Hallo, einen Rapport (QSL-Karte???) zu nix zu gebrauchen :-( Funken im Nahbereich bleibt eine Quälerei, an Wochenenden geht es auf die Berge.
Auf PMR 446 gibt es spielende Kinder, Firmen und dann die intensiven Nutzer, die mehr Reichweite haben möchten. Es gibt analog FM und es gibt vielleicht ein wenig digital und digital, wo keiner keinen verstehen kann.
Was fehlt?
Es fehlt ein starker Verband aus Anwendern und Herstellern, der politisch Druck machen kann, damit Wirtschafts- und Digitalministerium der BNetzA klare Vorgaben machen. Diesen Verband hat es mal gegeben. Weil aber die Umsätze in der Branche zu gering sind und die Kommunikation zwischen Nutzern und Herstellern irgendwann "unterbrochen" wurde, weil die handelnden Personen im Verband die Zeichen der Zeit (Offenheit, Klarheit, Information, Internet, social media) aus Angst übersehen hatten und die Hersteller die Wünsche der Nutzer nicht mehr erfüllen konnten oder wollten, ging das alles unter.
Also doch Handy?
Viele greifen weiter zu ihrem Handy. Ja, dort werden die Netze immer besser, was braucht es da noch den CB-Funk?
Es gibt doch Team Speak, Zello und so weiter.
Wirklich?
Übrigens:
Gegen diese Allgemeinzuteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizi tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden
Zuständig ist das Referat 225-8
Wer traut sich?
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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