Babysitter auf 27 Mhz - könnten verschwinden
#1

Hallo,

vor etwa 20-30 Jahren hatte das deutsche Postministerium die Idee, auf CB-Frequenzen (Kanäle 4..15) auch Babysitter zu erlauben :-(

Es führte dazu, dass CB-Funker (ungewollt) das Privatleben ihrer Nachbarn "live" mitbekamen.

Ich war damals mit Franz Ahne beim Postministerium (Herrn Werkhausen) und machte den Vorschlag, die Babysitter - wenn es unbedingt 27 MHz sein müsste - auf die Rasterkanäle 3A, 7A, 11A, 15A, 19A zu beschränken. Ein Jahr später (!) kam es dann tatsächlich dazu.

Nun habe ich im Amtsblatt 15/2023 entdeckt, dass die Bundesnetzagentur plant, die Vorschriften für Babysitter auf 27 MHz ersatzlos auslaufen zu lassen. Das bedeutet dann wohl, dass ab dem 31.12.2023 der Betrieb dieser Geräte dann "illegal" wäre und bei der Haltbarkeit von Haushaltselektronik die allermeisten Geräte irgendwo auf dem Wertstoffhof landen dürften.

Oder einfacher gesagt: CB-Funk (27 MHz) würde ein klitzekleinwenig "störungsfreier" Big Grin

Hier ein Auszug aus dem Amtsblatt 15/2023 der Bundesnetzagentur:

Mitteilung Nr. 136/2023 

Anhörung zur Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen 

Im Amtsblatt Nr. 5/2013 vom 20.03.2013 hat die Bundesnetzagentur auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Verfügung 4/2013 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen“ veröffentlicht. 

Diese Verfügung enthält Regelungen zur Anwendung des Frequenzbereiches 26,995–27,195 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen zur akustischen Überwachung von Personen (Babyüberwachungsanlagen). Diese Regelungen ermöglichen die Nutzung von Lücken im Frequenzbereich des CB-Funkes, nach ECC/DEC/(11)03 mit maximal 10kHz Bandbreite und 50mW ERP bis zum 31.12.2023. 

Frequenznutzungsparameter: 
Mittenfrequenz in kHz Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) in mW Kanalbreite in kHz 
(Kanal "3A/A")  26 995 - 50 - 10
(Kanal "7A/B")  27 045 - 50 - 10 
(Kanal "11A") 27 095 - 50 - 10
(Kanal "15A/C") 27 145 - 50 - 10 
(Kanal "19A/D") 27 195 - 50 - 10 

Die aktuelle Allgemeinzuteilung finden Sie online unter www.bnetza.de/allgemeinzuteilungen

Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen am Markt ist die Bundesnetzagentur der Auffassung, dass die Verfügung 4/2013 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen“ nicht mehr benötigt wird und beabsichtigt daher, diese über den 31.12.2023 hinaus nicht zu verlängern. 

Die interessierten Kreise haben die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind in deutscher Sprache bis zum 22.09.2023 vorrangig elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an 225-anhoerung@bnetza.de zu senden. 

Schriftliche Stellungnahmen können an Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz geschickt werden.


Das bedeutet wohl, dass langfristig die Babysitter von den Rasterkanälen 3A, 7A, 11A , 15A und 19A verschwinden werden.
Das bedeutet auch, dass der CB-Funk ein bisschen störungsfreier werden kann.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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