Bundesausschuss CB-Funk - Brauchen wir das wirklich?
#1

Hallo,

Burkhard P. Heid hat der DFA einen Mustervorschlag für eine Vereinbarung/Abkommen über die Schaffung vom "BundesAusschuß CB-Funk" vorgelegt.

Nachfolgend der Entwurf im Wortlaut:

Präambel

Im Bewusstsein umzusetzender Gemeinsamkeiten in Handeln und Rechtsanwendung haben sich die anschließend zu diesem Abkommen durch die rechtsgültigen Unterschriften der jeweils gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Organisationen in freier Selbstbestimmung erklärt und verpflichtet, diesem übergreifenden Kontrakt mit der Maßgabe beizutreten, dass

- den Anwendern und Betreibern von CB-Funk Kraft der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland eine pluralistisch zusammengesetzte Vertretung im Rahmen vertretungsrechtlicher Einflußnahme ermöglicht und geboten wird,

- die Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 9/2274) vom 15. Dezember 1982 hierdurch erstmalig und gesichert seine mittelbare und unmittelbare Erfüllung findet und dadurch

- jeweils der politischen, verwaltungsgemäßen und wirtschaftlichen Ebene eine durch Mitwirkung aller fachspezifischen Gruppierungen garantierte, Rechts gebundene Vertretungskompetenz seitens der CB-Funk-Verbraucher, -Nutzer und -Anwender zur Anerkennung entgegen gebracht wird.

Art. 1 (Name der Gemeinschaft)
Als Name des paritätisch zusammengesetzten Greminums ist anerkannt:
"BundesAusschuß CB-Funk" (BACB)

Art. 2 (Vollendung der Gemeinschaft)
Unter der Schutzgewährung der verbleibenden Eigen- und Selbstständigkeit treten die Vertreter der am Runden Tisch versammelten Organisationen mit dem Ziel sachgerechter Kooperation durch Unterschrift und Anerkennung in ihre Verpflichtung zur Gemeinsamkeit ein.

Art. 3 (Gleiche Anteile)
Den teilnehmenden Organisationen werden gleiche Anteile nach dem Maßstab ihrer Größe zugestanden, wobei jeder Teilnehmer zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstandes befugt ist. Das Nähere regelt die protokollierte Beschlussfassung der Gründungsversammlung hinsichtlich des Stimmenanteils nach Bruchteilen sowie Kostenaufteilung nach Art. 6..

Art. 4 (Verwaltung und Vertretungsmacht)
Entsprechend der Stimmenmehrheit steht den Teilnehmenden die Berufung einer Geschäftsführung zu. Die Geschäftsführung besitzt die Aufgabe, zu den Konferenzveranstaltungen einzuladen und die Tagungen zu leiten, unter den Teilnehmenden zu vermitteln, zu informieren, zu Kompromissen anzuregen; ferner den BACB bei allen Gelegenheiten zu repräsentieren und rechtswirksam nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Mehrheitsentscheidungen zu vertreten. Die Berufung gilt bis auf Widerruf durch die Mehrheit der Teilnehmenden und ist an keine fixierte Frist gebunden. Eine Geschäftsstelle kann eingerichtet werden.

Art. 5 (Verfügungsgewalt)
Jeder Teilnehmende kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen können die Teilnehmenden nur gemeinschaftlich verfügen und beschliessen.

Art. 6 (Lasten- und Kostentragung)
Jeder Teilnehmende ist den anderen Teilnehmenden gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstandes sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und der gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Eigene Aufwendungen werden selbst übernommen.

Art. 7 (Beitrittsgewährung)
Weitere Beitritte zum BACB werde nach Maßgabe einer von der Gemeinschaft mehrheitlich zu beschließenden Anwendungsverfügung geregelt und ermöglicht.

Art. 8 (Aufhebungsanspruch)
Jeder Teilnehmende kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Bei Mehrheitsentscheid zur Weiterführung der Gemeinschaft gilt der Antrag stellende Teilnehmer als ausgeschlossen.

Art. 9 (Ausschluss)
Bei grob widrigen Verhalten (z.B. Verletzung der Mitteilungspflicht gegenüber anderen Teilnehmern oder Geschäftsführung bei beabsichtigten Maßnahmen oder bei Verletzung der Zahlungsverpflichtung) kann der jeweilige Teilnehmende aus der Gemeinschaft durch Mehrheitsentscheid ausgeschlossen werden. Der Ausschluss bewirkt nicht die Aufhebung der bestehenden Verpflichtungen. Ansprüche gegenüber dem BACB sind ausgeschlossen.

Art. 10 (Entscheidungsfindung)
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des zur Vertretung berechtigten Geschäftsführers, der allgemein die namentliche Stellung "Präsident" einnimmt, jedoch in sonstigen Prozessen der Beschlussfassungen kein Stimmrecht, sondern nur Beratungsrecht besitzt.

Art. 11 (Garantievoraussetzung)
Jedem Teilnehmenden wird neben dem uneingeschränkten Mitwirkungs- und Selbstregelungsrecht ein Widerspruchsrecht zugebilligt. Im Falle des Widerspruchs (Veto) muss die in Beabsichtigung stehende Maßnahme unterbleiben.

Art. 12 (Kontrollrecht)
Jeder Teilnehmende kann und darf (auch wenn dieser nicht der Geschäftsführung angehört) sich von den Angelegenheiten der Gemeinschaft persönlich unterrichten, die Geschäftsbücher und sämtlich Unterlagen einsehen und sich aus diesen eine Übersicht über den Stand anfertigen.

Art. 13 (Haftung und Bewusstsein zur Verantwortung)
Ein Teilnehmender hat bei der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Bei allen darüber hinausgehenden Angelegenheiten der BACB haften die Teilnehmenden entsprechend ihres Anteils jeweils gemeinschaftlich. Die vorhandene Verantwortung, ausschließlich Mitglieder und keine Gebiete zu vertreten, macht ein Bewusstsein erforderlich, dass dem gemeinsamen Zweck der BACB und somit allen CB-Funkern auswirkend zu dienen hat.

Unter Beachtung dieser Vereinbarung schließen sich verbindlich der BACB an:

(Es folgt eine Liste, in die sich die teilnehmenden Organisationen eintragen können)


Soweit der Entwurf.
Und nun die Frage aller Fragen: Brauchen wir soetwas?
Meinungen?

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#2

@All

Zitat:Und nun die Frage aller Fragen: Brauchen wir soetwas?

Nein! Smile Wir wollen es doch nicht komplizierter machen als es ohnehin schon ist, oder?

Den Entwurf in allen Ehren, aber das ist wohl eher was für Juristen oder Menschen wie ich, die im juristischen Bereich arbeiten. CB Funk ist aber etwas für die breite Masse, die muss es verstehen!

55 & 73
Gruß Jürgen
http:/&/www.9cb.de
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#3

Naja, der Text des "Mustervorschlags" ist nicht neu - der wurde bereits im Juni 2005 von unserem Freund Burkhard Heid im Internet veröffentlicht. Damals wollte Burkhard einen "Runden Tisch CB-Funk" mit der Bezeichnung "Vereinigte Gemeinschaft deutscher CB-Funker (VGdCB )" schaffen. Das Projekt gescheiterte, weil sich kaum jemand dafür interessiert hatte.

In dem jetzt veröffentlichten Text ist lediglich die alte Bezeichnung "VGdCB" durch "BACB" ("Bundesausschuss CB-Funk" ) ersetzt worden.

Wenn man den Bombast und die auf ein solches Abkommen nicht anwendbaren BGB-Bestimmungen zur Bruchteilsgemeinschaft (Nutzung eines - hier nicht vorhandenen - "gemeinschaftlichen Gegenstandes" ) rausnimmt, bleibt wenig Substanz übrig. Handlungsrahmen und Zielsetzung sind nicht klar erkennbar, sondern werden allenfalls mit diffusen Floskeln umschrieben.

Klar definiert ist dagegen das zu schaffende Amt eines "Präsidenten", der mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist, den "Bundesausschuss" repräsentiert sowie rechtswirksam vertritt und bei Patt-Entscheidungen als "Zünglein an der Waage" tätig wird.

Ein Schelm ist, wer Schlechtes dabei denkt B)

Gruß
Wolf Smile
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#4

Hallo in die Runde,

die Diskussion wird inzwischen auch im CB-Packet-Radio und in anderen Foren geführt und das ist gut so.

Ich will nicht den Vorschlag der DFA / von Burkhard Heid von sich aus schlecht machen, sondern finde folgende Punkte wichtig:

Alle Beteiligten sollen ihre Konkurrenten als Menschen mit anderen Meinungen ansehen und nicht als Volltr... Tolpatsche oder was auch immer, egal wie verrückt oder "falsch" ihre Meinung auch sein mag.

Alle Beteiligten sollen verstehen, daß es verschiedene Arten gibt, am "CB-Funk" teilzunehmen. Die einen per VoIP-Gateway oder nur Internet, die andern per CB-Packet-Radio (Datenfunk) und die andern miteinem Funkgerät mit Mikrofon und Antenne.

Wenn alle diese Gruppen wissen, daß es sie gibt, können deren Vertreter und Macher sich auch mal locker und ohne Zwang und Formalkram gegenseitig kennen lernen, z.B. bei einem Treffen. Meinungen und Ideen austauschen und merken, daß der Andere/die Andere vielleicht gar nicht so falsch liegt oder verstehen, was gemeint ist.

Erst wenn das halbwegs funktioniert, kann man sich überlegen, ob man eine Organisation braucht, damit die Politik einen "offiziellen" Ansprechpartner hat. Diese Organisation soll aber so einfach wie möglich sein, damit das Thema CB-Funk im Vordergrund bleibt.

Wir müssen eine Grundsatzdiskussion führen, was CB-Funk ist, was er sein soll. Da gibts zig verschiedene Meinungen.

Da gibt es Leute, die verlangen von der BNetzA eine Rundumbetreuung bei Störungen, Trägerstellern, Beleidigungen und so weiter. Gibts nicht.

Da gibt es Leute, die möchten, daß sich die BNetzA total aus allem raushält, nur ein paar Eckpunkte (80 Kanäle 4 W, AM, FM, SSB, Datenfunk, Vernetzung fertig) festlegt und die Funker alles andere untereinander regeln sollen. Gibts im Moment auch nicht wirklich.

Da gibts Leute, die möchten nur Sprachfunk erlauben, andere nur Gatewayfunk und vielleicht auch welche, die sagen, wir wollen nur Datenfunk.

Da wurde ein Kompromiss gefunden, die BNetzA hat Kanäle festgelegt.

Kompromisse müssen gefunden werden, ohne, daß der Andere immer erst als Dussel dargestellt wird, um die eigene Position ins richtige Licht zu rücken.

Das brauchen wir nicht!

Die Probleme sind nicht Satzungen und Vereinbarungen, sondern fehlendes Wissen über den Funk und seine Möglichkeiten.

Ein Sprachfunker hört auf seinem Kanal Tschirp Tschirp und empfindet das als "Störung", weil ihm nie jemand gesagt hat, daß das Datenfunk ist. Die Datenfunker bleiben unter sich. Falsch! Sie müssen bei den Sprachfunker-Treffen vorbeischauen und Datenfunk erklären. Die Sprachfunker müssen bei den Datenfunker-Treffen vorbeikommen, damit die wissen, wo welcher Sprachfunker zu erreichen ist, falls mal was geklärt werden muß.

Ein FM-Sprachfunker Funker hört Wroap Wroap und empfindet das als Störung. Keiner hat ihm gesagt, daß das SSB ist. Dafür braucht man ein spezielles Funkgerät.

Eine CB-Organisation ist dazu da, zwischen Funkern Informationen zu vermitteln. Was gibt es? Was ist möglich? Wer funkt wann und wo? Wer trifft sich wann und wo? Wo gibts Probleme? Die DCBO *versucht* das, ob ihr das gelingt, müßt ihr entscheiden, vielleicht durch aktives Mitmachen?

Ich habe nichts gegen Personen. Mich "nervt" es nur, wenn einige wie die Wilden auf andere Personen "eindreschen", weil sie meinen, daß die anderen nicht Recht haben und "SuperBöse" dargestellt werden.

P.S. Weiterleitung meines Beitrages in Datennetze/Mailboxen etc. ist gestattet, wenn der Beitrag unverändert und unter Verweis auf die Herkunft (www.cb-lounge.de) übernommen wird. Für Fragen bin ich unter [mail]henning.gajek@cb-lounge.de[/mail] oder hier auf http://www.cb-lounge.de erreichbar.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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#5

Guten Tag,

ich stimme Euch zu. Ich möchte funken und mich informieren, was für das Funken wichtig ist. Ich brauche aber nicht 25 Dachverbände, Ober- Bundes, Neben, Außenverbände dazu. Ein vernünftiger reicht mir.


--
73 & 55 und die besten Zahlen
Der Funker
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#6

Ich brauche auch keinen Bundesausschuss, der wie andere nur vertritt was er will und kein Parlament, das niemand gewählt hat und keine Allianz der vergreisten Verirrten ohne Ahne...äh Ahnung :o

das CBZentrum ist besuchbar auf Anfrage direkt am Stadtplatz in Bad Dürkheim
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#7

Ein Ausschuß macht eben NUR AUSSCHUSS, und der wird normal ENTSORGT ,wenn er nicht wiederverwertet werden kann

das CBZentrum ist besuchbar auf Anfrage direkt am Stadtplatz in Bad Dürkheim
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#8

lol...ein paar persönliche Anmerkungen & Fragen zur "aktuellen Lage" 25.05.08...

Gedankenanregung zur montaglichen Er-Heid-Ehrung...

Schon längst vor den Iden des März auserkoren sollen mal wieder die CB-Cäsaren-Lorbeeren bis nach Luxemburg geworfen werden?...alles " Barbari " besonder wir ???....

Kann jemand, der nachweislich noch in einer Monarchie lebt, rechtsgültiger Vetrteter eines heutigen deutschen CB-Volkes werden?

Bekommt das CB-Volk die Wahl zwischen einem Heid (-en Krach) und oder einem Heid (-en Ärger) ? ? ?

.....einen anderen hier und jetzt unpersonifizierten TOLL Big Grin - PatschSad spricht das ganze wohl noch nicht so schnell an...

Nach dem Toll-Ausruf der vor-selektierten FAN-Gemeinde kommt unweigerlich das Patsch-Aufschlagsgeräusch, wenn die Glocken der eigeniniziierten Selbstfeiern mit Heid(i)Heid(o)Heid(a)-Rufen verklungen sind... dann schlägt man auch nicht so hart auf den Boden der Tatsachen bei dem CB- VOLK oder in Berlin, wo man doch hin will aber wohl bitte nicht bei diesen Spritpreisen zu Eigenkosten...

Weder EU-Vertreter noch "Berlin" kommt aber nach Luxemburg oder woanders hin... oder sogar eingeladen zum LEGITIMEN DAKCBNF...erst recht nicht zum CB-Parlament oder zu einem Ausschuss,so bleiben diese Ziele wie vorher Wunschtraum, interpretiert in eine "veralteten Gesetzespassage von 1982" weil noch gültiges Recht mit damaliger anderer Substanz, die beim PARLAMENTSVERSUCH schon veraltet war!

Nach dem deutschen Alleingang eines wohl nicht EU-fähigen für-wen-machen-wir-das- "PARLAMENT" mit soo Toll-er Bezeichnung und dem Motto " dem CB-Volk " im LOGO soll jetzt als HILFS-ANKER ein nicht EU-fähiger warum-wir-überhaupt-noch-da-sind "Ausschuß" mit soo Toll-er Bezeichnung geworfen werden , den nur wieder diejenigen Leute wählen dürfen, die mal wieder (nur demokratisch zustandegekommen und durch Ihre Unterschrift legitimiert)

NICHT DIE INTERESSEN DER FUNKER-Mehrheit vertreten können weil diese das
NOCH NIE GEWOLLT HAT...

... in unserer heutigen Zeit bestimmt mit den falschen "Funkvertretern" das falsche Zeichen am falschen Ort...

Aber vor einem Ausschuß kommt bekanntlich ja auch erst der Einschuß.....mit einem Heid (-en Knall)...haben wir denn wirklich nichts aus dem letzten Jahrhundert des letzten Jahrtausend gelernt?

Fällt also jedwede verbliebenes legitimierte Funk-Engagement endgültig unter die Heid(-en)... frei nach dem Motto ..lieber mehr-HEID-lich auf der luxemburger Heid(i) als alleine im Teutoburger Wald?

...genug gefrotzelt...Wink

Ich mache es ja auch nicht besser...Big Grin

das CBZentrum ist besuchbar auf Anfrage direkt am Stadtplatz in Bad Dürkheim
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#9

Hallo in die Runde,

welche Folgen hätte dieser Bundesausschuß?

Machen wir eine ganz einfache Überlegung, die hoffentlich jeder verstehen kann:

Wenn der Bundesausschuß gebildet würde und sagen wir DAKfCBNF, DFA und DCBO und weitere Gruppen würden daran teilnehmen.

Dann ist doch klar, daß der Ausschuß dann der direkte Ansprechpartner zur Bundesnetzagentur (sprich Verwaltung) und Politik wäre. Richtig?

Das bedeutet, daß weder DAKfCBNF noch DFA noch sonstwer, sonder nur noch der Bundesaussschuß mit Berlin, Bonn, Mainz verhandeln darf. Richtig?

Das bedeutet, daß der "Präsident" dieses Ausschusses die wichtigste Person im deutschen CB-Funk wäre. Richtig?

Wer wählt diesen Präsidenten? Eine Handvoll Vereinsfunktionäre. Der Funker an der Basis wird dabei nicht gefragt?

Bis dieser Präsident ausgewählt ist, wird es eine Riesendiskussion geben, welche Person dafür geeignet ist. Und solange bleibt jede Arbeit für den CB-Funk "liegen".

Wollen die CB-Funker an der Basis das wirklich?


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Henning Gajek
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#10

Guten Tag,

Ich habe den Entwurf gelesen.

Jeder Gruppe wird nach Anzahl ihrer Mitglieder Stimmberechtigung bekommen. Schön.
Wer prüft die Mitgliederzahlen?
Wieviele "Mitglieder" hat der DAKfCBNF?
Wieviel die DFA? Vereine, Personen?

Gut für die DCBO, die hat - wenn ich es richtig verstanden habe - ungefähr 300 Mitglieder, vielleicht mehr als alle anderen? :-)
Oder zählen auch die Mitglieder ihrer Mitglieder?

Es wird eine Geschäftsführung auf unbestimmte Zeit gewählt, sprich, wenn die mal gewählt ist, bleibt sie auf Lebenszeit?

Der Geschäftsführer ist zugleich der Präsident und damit der Chef? Toll.

Wenn einem Mitglied was nicht passt, kann es das mit Veto blockieren. Schön.

Wisst Ihr was das wird? Entweder eine endlose Streit und Quasselbude oder der Chef macht alles allein und alle Gruppen sind dann abgemeldet und überflüssig.

Ich habe gelesen, daß ein Herr Heid sich für dieses Amt interessiert. Ist das der gleiche, der als BPH in einem Funktechnik-Forum immerwährend und andauernd auf Andersdenke als Tollp... oder Volltr.. eindrischt?

Kann nur Chef werden, wer möglichst laut auf seine Gegner einhaut?

Ich kann nur hoffen, daß die DCBO bei diesem Mummenschanz nicht mit macht.

--
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Der Funker
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