29.06.2021, 08:41
Hallo,
unter dem Aktenzeichen VM4-3851-3/5 vom 24.06.2021 hat das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien über eine Ausnahmegenehmigung für Freisprecheinrichtungen bei Funkgeräten informiert.
Paragraph 46 Abs. 2 StVO wird bis zum 30.6.2022 verlängert.
Das heißt, es kann (in Baden-Württemberg) ein Mikrofon während der Fahrt weiter genutzt werden, aber geht damit sorgfältig um...
Das Berliner Verkehrsministerium hat laut dem Schreiben des Stuttgarter Ministeriums mitgeteilt, dass 2022 eine Neuregelung (Novelle) kommen soll, worin Funkgeräte vom Par. 23 Abs. 1a dauerhaft ausgenommen werden sollen. Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Bis dahin, Funkgerät während der Fahrt anlassen, gut zu hören und nur (kurz) senden, wenn es wirklich notwendig ist.
Guten schrottfreien Flug.
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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