09.09.2020, 09:09
Hallo in die Runde,
das Thema "Mögliches Mikrofonverbot" aufgrund von Paragraph 23 der StVO bewegt die Gemüter.
Die aktuelle Lage ist verworren, die betroffenen Anwender sind frustriert und diskutieren in verschiedene Richtungen.
Eine elektronische Petition wird voraussichtlich die notwendigen 50.000 Stimmen nicht erreichen, weil das Thema/Problem kompliziert und in der nicht funkenden Öffentlichkeit nicht realisiert oder verstanden wird.
Der Runde Tisch CB-Funk (RTCB) ist schon länger mit verschiedenen Gruppen in Kontakt, als da wären CB-Industrie (Hersteller, Handel), Profi-Funkanwender (z.B. Hersteller des Autobahn-Warnsystems, PMReV, BGL - Güterfernverkehr/Logistik/Entsorgung) und dem RTA (Runder Tisch Amateurfunk)
Es gibt zwei interessante Neuigkeiten:
Aufgrund juristischer Formfehler sind möglicherweise alle Änderungen der StVO der letzten Jahre nicht gültig, möglicherweise gilt aktuell nur die StVO Stand 2007, worin viele Dinge (wie e-Bikes, e-Roller, Handynutzung am Steuer) so konkret gar nicht drin sind.
Siehe https://www.spiegel.de/auto/strassenverk...6c334b48fc
Man darf aber davon ausgehen, dass die Politik mit Höchstgeschwindigkeit versuchen wird, den Fehler zu "reparieren".
Die zweite Neuigkeit ist auch interessant:
Wie uns der Vorsitzende des RTA und des DARC e.V. soeben mitteilte, hat der DARC jetzt eine wissenschaftliche Universitäts-Studie über die Aufnahme eines Handmikrofons in Auftrag gegeben.
Ein Universitäts-Lehrstuhl für Ingenieur- und Verkehrspsychologie wird dazu mit Testpersonen im Fahrsimulator oder auf abgesperrten Teststrecken wissenschaftlich fundiert untersuchen, ob und inwieweit das Halten eines Mikrofons die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen dann auch dem Runden Tisch CB-Funk zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Studie soll bereits Ende Oktober 2020 zur Verfügung stehen, so dass der Deutsche Verkehrsgerichtstag auf seiner Sitzung im Januar darüber beraten kann. Die Entscheidungen des Verkehrsgerichtstages haben in der Verkehrspolitik einen hohen Stellenwert. Danach müssen diese noch juristisch kompatibel in eine künftige Fassung der StVO eingebaut werden. Das kann dauern.
Was der Verkehrsgerichtstag entscheiden wird und was das dann in der Praxis bedeutet wird, kann heute noch nicht sicher vorhergesagt werden.
Es zeigt aber, wo ein Wille ist, ist auch ein (Aus-)weg.
Alle Mitleser/innen sind eingeladen, ihre Vorstellungen einer praxisgerechten und verkehrssicheren Regelung für das Funken im Auto hier einzubringen.
das Thema "Mögliches Mikrofonverbot" aufgrund von Paragraph 23 der StVO bewegt die Gemüter.
Die aktuelle Lage ist verworren, die betroffenen Anwender sind frustriert und diskutieren in verschiedene Richtungen.
Eine elektronische Petition wird voraussichtlich die notwendigen 50.000 Stimmen nicht erreichen, weil das Thema/Problem kompliziert und in der nicht funkenden Öffentlichkeit nicht realisiert oder verstanden wird.
Der Runde Tisch CB-Funk (RTCB) ist schon länger mit verschiedenen Gruppen in Kontakt, als da wären CB-Industrie (Hersteller, Handel), Profi-Funkanwender (z.B. Hersteller des Autobahn-Warnsystems, PMReV, BGL - Güterfernverkehr/Logistik/Entsorgung) und dem RTA (Runder Tisch Amateurfunk)
Es gibt zwei interessante Neuigkeiten:
Aufgrund juristischer Formfehler sind möglicherweise alle Änderungen der StVO der letzten Jahre nicht gültig, möglicherweise gilt aktuell nur die StVO Stand 2007, worin viele Dinge (wie e-Bikes, e-Roller, Handynutzung am Steuer) so konkret gar nicht drin sind.
Siehe https://www.spiegel.de/auto/strassenverk...6c334b48fc
Man darf aber davon ausgehen, dass die Politik mit Höchstgeschwindigkeit versuchen wird, den Fehler zu "reparieren".
Die zweite Neuigkeit ist auch interessant:
Wie uns der Vorsitzende des RTA und des DARC e.V. soeben mitteilte, hat der DARC jetzt eine wissenschaftliche Universitäts-Studie über die Aufnahme eines Handmikrofons in Auftrag gegeben.
Ein Universitäts-Lehrstuhl für Ingenieur- und Verkehrspsychologie wird dazu mit Testpersonen im Fahrsimulator oder auf abgesperrten Teststrecken wissenschaftlich fundiert untersuchen, ob und inwieweit das Halten eines Mikrofons die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen dann auch dem Runden Tisch CB-Funk zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Studie soll bereits Ende Oktober 2020 zur Verfügung stehen, so dass der Deutsche Verkehrsgerichtstag auf seiner Sitzung im Januar darüber beraten kann. Die Entscheidungen des Verkehrsgerichtstages haben in der Verkehrspolitik einen hohen Stellenwert. Danach müssen diese noch juristisch kompatibel in eine künftige Fassung der StVO eingebaut werden. Das kann dauern.
Was der Verkehrsgerichtstag entscheiden wird und was das dann in der Praxis bedeutet wird, kann heute noch nicht sicher vorhergesagt werden.
Es zeigt aber, wo ein Wille ist, ist auch ein (Aus-)weg.
Alle Mitleser/innen sind eingeladen, ihre Vorstellungen einer praxisgerechten und verkehrssicheren Regelung für das Funken im Auto hier einzubringen.
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977