StVO-Änderung: Mikrofonverbot am Steuer (Online-Petition HNDX, Aktivitäten RTCB)
#31

Hallo,

es gibt eine Antwort vom Verkehrsministerium in Baden-Württemberg:

== Schnittkante ==

Sehr geehrter xxx,

das Staatsministerium hat Ihre E-Mail zuständigkeitshalber dem Verkehrsministerium zugeleitet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen folgende Antwort übermitteln.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Länder gebeten, von den Möglichkeiten der Anwendungen des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und bis einschließlich 31.01.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräte für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach §23 Absatz 1a StVO abzusehen. Da diese Vorgehensweise versicherungsrechtliche Schwierigkeiten mit sich bringt, ist die Anwendung des Opportunitätsprinzips aus Sicht des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg nicht zielführend.

Derzeit befinden sich die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Geräte noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase und es gibt aktuell keine praxistauglichen Lösungen für Funk-Freisprecheinrichtungen, die eine uneingeschränkte Kommunikation zwischen einzelnen Fahrzeugen ermöglichen. Auf Grund der Corona-Krise verzögert sich die Herstellung und der Einbau entsprechender Applikation in den betroffenen Fahrzeugen.

Seitens des Verkehrsministeriums wurde daher für das Bundesland Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung erteilt. Diese gilt bis zum 30. Juni 2021.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Bürgerreferentin

== Schnittkante ==

Das ist doch mal eine pragmatische Regelung.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#32

Und hier eine offizielle Antwort aus dem Verkehrsministerium:

Lieber Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema. Gerne geben wir Ihnen hierzu folgende Sachinformationen:

• Wer ein Fahrzeug führt, darf gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, grundsätzlich nicht benutzen. Hierunter fallen auch CB-Funkgeräte. Gemäß § 52 Absatz 4 StVO ist das Verbot nach § 23 Absatz 1a StVO im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 01.07.2020 anzuwenden. Die vorgenannten Vorschriften wurden durch die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017 (BGBl. I S. 3549) in Kraft gesetzt.

• Insbesondere aufgrund der auch durch die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verzögerten Herstellung von Funkgeräten hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Länder mit Schreiben vom 19.06.2020 darum gebeten, von den Möglichkeiten der Anwendung des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und bis einschließlich 31.01.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräte für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach § 23 Absatz 1a StVO abzusehen.

• Grundsätzlich gilt: Die Durchführung der StVO und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) fällt wegen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Landesbehörden.

• Diese entscheiden auf der Grundlage der StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens und unter Abwägung der Gegebenheiten vor Ort, welche Anordnung getroffen wird. Dies hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hier hat der Bund im konkreten Einzelfall weder fachaufsichtsrechtliche Eingriffs- noch Weisungsrechte gegenüber den Ländern.

• Das bedeutet: Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung des BMVI liegt bei den Ländern.


Mit freundlichen Grüßen

xxx
Sprecherin
_________________________________________________

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

==

Das bedeutet: Je nach Bundesland gelten ab sofort unterschiedliche Vorschriften für das Halten eines Mikrofones während der Fahrt.

Wir sind zurück im Mittelalter :-(

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#33

Hallo,

Es gibt weitere Neuigkeiten:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bestätigt die Aussetzung der Anwendung von § 23 Abs. 1a StVO (Handyverbot) bis zum 31. Januar 2021.

Seit dem 1. Juli ist auch für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich. Der RTA hat deshalb u.a. wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie den Verkehrsausschuss des deutschen Bundesrates auch auf Initiative des Vorstands des DARC e.V. nochmals gebeten, eine Verlängerung der Übergangsfrist zumindest bis zum 30. Juni 2021 in die StVO aufzunehmen. Diese Bitte hatte Bayern als erstes Bundesland bereits positiv unterstützt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun in einem Schreiben vom 19. Juni 2020 alle Bundesländer darum gebeten, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des seit 1. Juli 2020 geltenden Verbots abzusehen. Die Polizeihoheit liegt bei den einzelnen Bundesländern. In wie weit es dort Kontrollen und Bußgelder geben wird, hängt also von jedem Bundesland ab.

Unter Bezugnahme auf das Schreiben des RTA vom 14. Juni 2020 und des BMVI teilte als erstes Bundesland Hessen über Herrn Staatsminister Al-Wazir, dem RTA Vorsitzenden, Christian Entsfellner u.a. folgendes mit: „In Hessen liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des vorgenannten Verbots beim hessischen Innenministerium. Das hessische Innenministerium hat am 22.06.2020 einen entsprechenden Erlass an die nachgeordneten Kontrollbehörden herausgegeben“. In Hessen wird danach bis einschließlich 31. Januar 2021 von einer Kontrolle des Verbotes in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten abgesehen.

Aus anderen Bundesländern liegt dem RTA bisher noch keine Meldung vor. Sobald der RTA hier mehr Informationen hat, erfolgt weiter Information.

Ausdrücklich weist der RTA darauf hin, dass (dem RTA bekannt) eine derart klare Aussetzung von Kontrollen des geltenden Verbots bis dato nur für Hessen ausgesprochen wurde. „Wir bleiben am Ball“, erklärte Christian Entsfellner, DL3MBG, für den RTA. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, bitten wir betroffene Mitglieder sich beim RTA bzw. DARC zu melden.

Quelle: DARC



Besten Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#34

Deutschland versinkt im tiefsten Mittelalter, Baron Söder (Bayern) sagt was anderes als König Woidtke (Brandenburg) und Herzog Müller (Berlin) quakt wieder
anderes Zeug. Igitt ist das ein Scheißhaufen und kein Staat. Mit Blut und Eisen wurde Deutschland einst gewaltsam vereint um im Chaos der Förderation
zu versinken. Nun egal, mühsam und funktionstüchtig befindet sich eine Freisprecheinrichtung in meinem Auto, Probleme könnte nur noch der PTT-Taster am
Lenkrad machen obwohl er weder Airbag noch mich stört. Die Qualität eines O- bzw. Powermikes wird zwar nicht erreicht, jedoch kann ich auf der Autobahn auf
AM-Kanal 9 ohne Blick zum PTT-Taster eine Warnung o.a. senden ohne abgelenkt zu sein. Das Funkgerät wird ja von mir vor Antritt der Fahrt eingestellt und
während der Fahrt nicht mehr angetastet. Was will man mehr - trotzdem ist ein Mikrofonverbot das Dümmste was sich gelangweilte Politiker ausdenken konnten-
statt sich weitaus wichtigeren Dingen zuzuwenden und davon gibt es mehr als genug.
Fakt ist, wenn sich dieser Trend mit der Bevormundung von uns Funkern fortsetzt baue ich alles aus dem Auto aus, liquidiere meine Feldfunkstation im Eiskeller
und schmeiße das ganze Gerümpel in den Müll.

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#35

Hallo Funkfreunde,

Hier der aktuelle Bericht zum Thema aus dem "Funkamateur":

Link: https://www.funkamateur.de/nachrichtende...nlage.html

Freisprechanlage für Funkgeräte im Auto: Übergangsfrist verlängert

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. hat eine Verlängerung der Duldung der Funkgerätenutzung im Auto ohne Freisprechanlage erreicht:

"Der Einsatz des BGL hat sich gelohnt: Wie bekannt greift ab 1.7.20 auch für den CB-Funk das Verbot, während der Fahrt das Handmikro aufzunehmen (Hand-held-Verbot). Nach Intervention des BGL beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird der Vollzug des Verbots / die Ahndung aufgrund fehlender Alternativlösungen am Markt jetzt bis 31.01.2021 ausgesetzt."
Mitteilung des BGL

Grund für den Vorstoß des Verbands der LKW-Fahrer: Das nötige Zubehör zum Umbau der Funkgeräte auf die Verwendung mit Freisprechanlage oder Bluetooth-Headsets ist infolge der Corona-Krise bislang nicht verfügbar.

Das Gute: Diese Anordnung gilt nicht nur für CB-Funk und LKW-Fahrer, sondern in allen Automobilen und für alle Funkgeräte, wie der FUNKAMATEUR auf Nachfrage erfuhr:

"Das Bundesministerium für Verkehr und digitale infrastruktur (BMVI) hat die Länder mit Schreiben vom 19.6.2020 darum gebten, [...] bis einschließlich 31.1.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach §23 Absatz 1a STVO abzusehen."
Schreiben des BMVI an den BGL

Allerdings liegt die Durchführung der StVO in der Hoheit der Länder - sie sind somit nicht verpflichtet, die Empfehlung des BMVI umsetzen, werden es im Normalfall jedoch tun.

DL2MCD, tnx Info DL1YBL


Es bewegt sich nun einiges zu diesem Thema.


Besten Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#36

Hallo,

Lesestoff

https://www.teltarif.de/stvo-verkehrssic...81167.html

Darf weiterverbreitet werden.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#37

An den tollen Klugscheißer in Gummersbach: Antwort zu Deinem Kommentar vom 08. Juni 2020: Sollte es Dir noch nicht aufgefallen sein, war der RTCB schon immer ein billiger Abklatsch von anderen Institutionen. Wie ich zu dieser Meinung komme? Ganz einfach: Bereits 2008 hatte Henning Gajek und Co es versucht, das Mikrofonverbot zu verhindern. Damals scheiterte er anhand von vielfachem Widerstand. Siehe dazu auch ein Urteil vom Amtsgericht Gummersbach, das  sowohl Henning (sofern er ein eigenes Archiv hat) als auch anderen Mitstreitern bestens bekannt ist.
Und nicht nur die FFGC sagt damals wie heute ganz eindeutig: Hände gehören während der Fahrt ans Lenkrad und NICHT ans Mikrofen!!! Cool
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#38

Hände weg vom Mikrofon. Ja, dann auch Hände weg vom Knie der Frau neben dem Fahrer. Hände weg von Zigaretten und CO. u.a.m. was man alles im
Auto anfassen kann. Man kann es auch übertreiben ....

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#39

Hallo,

Unter folgendem Link, informiert der DARC/RTA über den aktuellen Stand der Dinge zum Thema Mikrofonverbot:

https://www.darc.de/home/

Einene bundeseinheitliche Lösung ist noch nicht in Sicht.



Besten Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#40

Hallo in die Runde,

die Lage ist verzwickt.

Die Verwaltung/Politik möchte im Paragraphen 21 der StVO möglichst alles "erschlagen", was nach "Ablenkung" vom Straßenverkehr aussieht und mit Technik zu tun hat. Und das geht einfach schief, das muss schief gehen.

Wenn sich jetzt jemand mit dem Mikrofon in der Hand ganz bewusst "erwischen" ließe und dann versuchen würde, sich bis Karlsruhe durchzuklagen, ist die ganz große Frage, ob das juristisch klappt oder ob das irgendwo in einer unteren Instanz bei einem Amts- oder Landgericht "abgewürgt" werden wird (Stichwort "geringer Streitwert"). Außerdem muss mit 5-10 Jahren Prozessdauer gerechnet werden. Bis dahin interessiert das keinen mehr.

Die Petition wäre eine Möglichkeit, aber es fängt schon damit an, dass man sich für jede Form von Online-Petition anmelden (registrieren) muss und das alleine schreckt schon viele ab. Verständlich.

An die Politik ranzugehen ist möglich, aber wie vermittelt man der Politik, dass sie hier ein "Problem" haben und was tun müssen und wie vermittelt man, das CB-Funk (Amateurfunk etc.) was "Gutes" ist?

Und wie soll der Paragraph 21 der StVO künftig formuliert werden?
Ketzerisch gesagt, bräuchte man ihn gar nicht, Par. 1, Satz 2 sagt schon, dass man sich umsichtig verhalten muss und alles sein lassen soll, was stören könnte. Doch das ist ja zu einfach formuliert.

Wörtlich: (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Die Politik wird nie den Unterschied zwischen einem "einfachen Mikrofon" oder mit Up/Down-Tasten oder Digitalanzeige oder Zifferntastatur erklärt bekommen wollen, das ist denen zu speziell. Also Sackgasse.

Protest - Wunsch nach Veränderung
Welche Zielgruppen kann man ansprechen?

Die CB-Funker sind frustriert und verfahren nach dem Motto "Lasst uns einfach in Ruhe", wir machen eh was wir wollen.

Die Amateurfunker sind frustriert und die Verbindung CB-Funk - Amateurfunk ist historisch "nicht einfach".

Die Profi-Funker setzen auf Technik und früher oder später gibt's für deren Geräte was "freisprechmäßiges", weil es auch was kosten darf, schließlich wird es ja beruflich (professionell) genutzt.

Die Sicherheitsdienste (Polizei, Feuerwehr, DRK/BRK etc.) sind im Ernstfall eh außen vor...

Die CB-Industrie (=Hersteller, Importeure, Handel) setzen in den Verkauf von "Freisprecheinrichtungen", fallen also als Mitstreiter (fürchte ich) auch auf die Dauer aus.

Nur: Was es da bereits gibt, ist unter Umständen nicht funktionsfähig (weil es trotz 6poliger Mikrofonbuchse, längst zig Belegungen gibt, die nicht mehr zueinander passen, GDCH R.I.P.) und außerdem fehlen für diese "Freisprecheinrichtungen", die ich bislang gesehen habe jegliche TÜV oder KBA Gutachten, d.h. im Streitfall ist das Zeug nix Wert. Im Gegenteil. Das kann dann noch teurer werden.

Wie bringt man das Thema "Mikrofonverbot" einer größeren Menge Leute plausibel bei?

Ich weiß es nicht.

Dann ist da noch die Angst, wenn Gruppe A oder B am Ende Erfolg hätte und sich als "wichtig" fühlen würde, das darf nicht sein.
Also lieber versauern, als jemand den Erfolg zu gönnen. Schade drum.

CB-Funk als Alternative zum Autotelefon wird immer weniger nutzbar. Es ist kaum noch jemand tagsüber on the road QRV. Also bleibt die Kiste halt aus oder ganz draußen.

Bergfunk ist toll, wenn man zwei drei Stunden auf dem Berg funken kann und danach ist das Hobby erst mal wieder für Tage/Wochen/Monate vergessen. Schade eigentlich.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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