StVO-Änderung: Mikrofonverbot am Steuer (Online-Petition HNDX, Aktivitäten RTCB)
#1

Hallo Funkfreunde,

die Hotel November DX Group und der "Runde Tisch CB Funk" haben nun eine Online Petition gestartet, um das Mikrofonverbot während der Fahrt zu verhindern/aufzuheben.

Bitte unterstützt unsere Petition mit eurer Unterschrift und verteilt diese Information in euren sozialen Netzwerken.
Nur gemeinsam können wir etwas erreichen und bewegen.


Hier unsere Forderung mit der Begründung:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Drucksache 556-17 hat der Bundesrat eine Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) erwirkt, die sich negativ auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirkt.

Im Paragraf 23 wurde festgelegt, dass auch Mikrofone von Funksprechgeräten während der Fahrt nicht mehr genutzt werden dürfen, was die Sicherheitskommunikation und auch die berufliche Kommunikation von Mitarbeitern im Service, im Sicherheits- oder Speditionsbereich nahezu unmöglich macht, wenn mit Sprechfunkgeräten gearbeitet wird, weil Mobiltelefone ("Handys"Wink während der Fahrt ja nicht genutzt werden dürfen.

Auf Initiative von betroffenen Interessenverbänden wurde bei der letzten Änderung im Bundesrat im Paragraf 52 (StVO) eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche die Nutzung von direkt mit dem Funkgerät verbundenen Mikrofonen bis zum 30.6.2020 erlaubt hat. Danach so nahm man an, sollten Freisprecheinrichtungen für Funk nachgerüstet werden. Zum einem ist dies nach unserer Kenntnis im Bereich der LKW´s schwierig und nicht geschehen, zum anderen ist im Kurzwellenfunk, dazu gehört der CB-Funk dies auch technisch in allen anderen Fahrzeugen schwierig. Von daher war es vom Gesetzgeber weise die Funkmikrofone vorerst befristet von dem Nutzungsverbot auszunehmen.

Diese Lösung hat sich bewährt und muss daher unbefristet verlängert werden.

Viele LKW-Fahrer und sozial engagierte Zivil-Personen haben CB-Funk oder Amateurfunk im Auto.

Nur ein einfaches Beispiel: Die Straßenmeistereien warnen seit Jahren erfolgreich die LKW Fahrer automatisch per CB-Funk vor Gefahrenstellen durch Baustellen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Dadurch wurden nachweislich viele Unfälle vermieden. Wenn die LKW-Fahrer in Zukunft keinen CB-Funk, auch nicht mehr passiv nutzen, weil sie während der Fahrt nicht aktiv funken dürfen, verpuffen diese Warnungen. Dadurch steigt das Unfallrisiko wieder, anstatt dass es sinkt. Wollen Sie das wirklich?

Wir lehnen Paragraf 23 der STVO in der aktuellen Form nach wie vor ab, weil er die Sicherheit im Straßenverkehr nicht verbessert, sondern verschlechtert.

Die Sicherheit im Auto ist wichtig. Sicherheit entsteht aber nur durch Verständnis und Überzeugung und nicht durch Verbote, die in der Praxis kaum zu kontrollieren sind. Unsere Polizei ist schon heute stark überlastet. Wollen Sie es verantworten, dass Einbrüche und andere Verbrechen unaufgeklärt bleiben, nur weil die Polizei gerade schauen muss, ob ein Berufs- oder Hobbyfunker ein Mikrofon in der Hand hält?

In unser teilweise mehr als 30 jährige praktischen Erfahrung als CB-Funker oder lizenzierter Funkamateur, sind uns keinerlei schwerwiegenden Unfälle bekannt geworden, die durch CB-Funker oder Funkamateure verursacht wurden, weil sie ein Funkgerät während der Fahrt bedient haben.
Auch Ihnen wird ein CB-Funker oder Funkamateur, der im Fahrzeug ein Funkgerät hat, bei einer Panne oder Unfall gerne helfen, bitte bedenken Sie das.

Der/die Funkkollege/in vor Ort, wird unmittelbar per Funk Kontakt mit einen anderen Funkkollegen/in aufnehmen, welche/r wiederum Rettungskräfte über die 112 alarmiert.
CB-Funk und Amateurfunk können dezentral arbeiten, das heißt dies Techniken arbeiten auch dort wo es mit Mobilfunktelefonen keinen Empfang gibt oder auch, wenn das Mobilfunknetz aus welchen Gründen auch immer ausgefallen ist.

Durch die aktuelle Gesetzeslage wird die mobile Nutzung des Funkgerätes quasi verhindert oder unmöglich gemacht. Die Industrie bietet teilweise "Freisprecheinrichtungen" an, die nur über komplexe Zusatz-Verkabelungen nutzbar sind oder mit dem Geräuschpegel in einem LKW nicht klar kommen.

Unser Vorschlag ist relativ einfach und hat keinerlei Folgekosten für Staat und Politik: Nehmen Sie das Halten eines Funk-Mikrofons aus dem Paragraphen 23 heraus oder behalten Sie den Ausnahmetatbestand im Paragraphen 52 und streichen sie darin die Frist 30. Juni 2020 und verlängern sie diese dauerhaft oder auch nur für weiter 5 Jahre um zu evaluieren, ob dadurch Unfälle verursacht werden oder eben nicht.

Wir danke Ihnen.

Die Hotel November DX Group vertreten durch Michael Sloboda
und der „Runde Tisch CB Funk“ (RTCB) vertreten durch Henning Gajek


Weitere Infos auch auf unserer Facebookseite "Hotel November DX Group"


Hier der Link zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/onl...-der-fahrt


Die besten Zahlen

Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#2

Hallo Michael
Tolle Petition sowas ist lobenswert, habe sie natürlich
unterschrieben.
73&55 Peter
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#3

Ja, das habe ich auch getan ! Natürlich in der Hoffnung auf Erfolg. Smile

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#4

Hallo,

es wird noch eine weitere (gleichlautende) Petition auf dem epetitions-Portal des Bundestages geben, die brauchen aber etwas länger. Näheres in Kürze.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#5

Guten Abend,
ich für meinen Teil werde diese Petition NICHT unterstützen! Grund: Sicherheit am Lenkrad geht vor! Und wer beim Fahren Funken will, soll sich gefälligst ein Headset besorgen!!!
Oder ist es den Mitlesern wichtiger, von einem abgelenkten Fahrzeugführer an- oder überfahren zu werden, nur weil das Hobby angeblich wichtiger ist?



55 & 73



HansWurstFunker
Köln (Rheinland / NRW)
:o
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#6

Hallo,

Ich funke schon seit Mitte der 80er mobil im Kfz.

Warum sollte das bedienen des Mirkofones, während der Fahrt, zu gefährlichen Situationen führen?

Die Bedienung der heute installierten Multimediaanlagenmit grossem bunten Display ( für Radio, Klima, Lüftung, usw... ) im Kfz, lenken den Fahrer mehr ab, als das drücken der PTT Taste.

Warum also sollte das bedienen der PTT Taste des Mikrofones, mit dem bedienen eines Handys gleichgestellt werden?

Sind Statistiken bekannt, in denen das bedienen des CB Funkgerätes zu schweren Unfällen geführt hat?

Dieses Verbot betrifft auch Fahrschulen, Taxifunk, ÖPVN Funk, Baustellenfunk.

Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#7

Keine Frage, Verkehrssicherheit geht vor allen Befindlichkeiten ! Doch beim Mikrofonverbot wird außer acht gelassen, daß nicht nur CB- bzw. Amateufunker (Hobby ?) sondern auch andere mit davon betroffen sind, die beruflich auf Funkkommunikation angewiesen sind. Wären die technischen Voraussetzungen gegeben (vernüftig funktionierende Freisprecheinrichtungen), würde das Mikrofonverbot gerechtfertigt sein. Mal ehrlich, beim Auto fahren wird geraucht, am Navi bzw. Radio rumgespielt bzw. Zeitung gelesen (selbst mehrfach auf der Autobahn bei Brummifahrer gesehen). Das alles lenkt tatsächlich wie auch beim Handy tippen ab. Hier macht das Verbot Sinn.
Auch ich habe mir (nicht wegen dem Verbot) aus Sicherheitsgründen für mein Funkgerät eine Freisprecheinrichtung zugelegt. Fazit: Fehlkauf = Schrott ! Also bitte immer vorher die technischen
Voraussetzungen schaffen, dann die Verbote und nicht umgekehrt. Wink

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#8

Zitat:HansWurstFunker schrieb:
Guten Abend,
ich für meinen Teil werde diese Petition NICHT unterstützen! Grund: Sicherheit am Lenkrad geht vor! Und wer beim Fahren Funken will, soll sich gefälligst ein Headset Bla Bla Bla usw.
55 & 73
HansWurstFunker
Köln (Rheinland / NRW)
:o

Ach ja und immer wieder Sonntags ...
Vielleicht solltest du wirklich nur 446, 149, 433/434 Mhz
Stümmelchen Antennen Funk nutzen, weißt du warum weil sich da keiner den Unsinn hört oder nur ein Paar Meter.
Hatte dir eben schon gesagt nehme dochl ein andres Bier.

Mir oder uns währe es mal Recht das du uns belegst, wie du zu diesen Schlussfolgerungen kommst, Bei mit ist es ja auch so, das ich begründe
warum ich 446 149 433/434 MHz so scheiße finde wie es geregelt ist.
Du Meckerst nur aber keiner weiß warum.
73&55 Peter
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#9

Guten Morgen Wolfgang in Berlin,
Voraussetzungen sind bereits gegeben: die neuere Busse von "WSW mobil" in Wuppertal besitzen Schwanenhalsmikrofone am Betriebsfunkgerät. Die Fahrer brauchen am Lenkrad nur einen entsprechenden Knopf drücken und können direkt mit der Leitstelle sprechen. Gleiches gilt für Taxi- und Mietwagen- bzw. Flughafentransfer - Firmen. Dort gibt es auch schon Funkgeräte mit Schwanenhalsmikrofonen und können entsprechend bedient werden.
Und natürlich hast Du recht, wenn Fahrer während der Fahrt Zeitung lesen, sich die Fußnägel schneiden oder etwas anderes machen. Dieses Phänomen tritt aber nicht nur bei Lkw-Fahrern. In den letzten Jahren konnte ich solche Umstände auch bei Pkw- und Wohnmobilfahrern beobachten. Wenn Du also zu Recht meckerst, dann nimm bitte auch alle Fahrer aufs Korn, und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.
Ich für meinen Teil werde auch weiterhin die StVO-Änderung begrüßen, da ich selbst viel und oft am Lenkrad sitze (dabei auch sehr oft Personen befördere).
Das Du mit Deiner Freisprecheinrichtung ein solches Pech hattest, ist natürlich schlimm. Dazu sollte man aber den Herstellern mal kräftig auf die Finger klopfen und sie dazu auffordern, eine bessere Qualität in diesem Bereich zu bieten

Ich werden aber gleich beim allsonntaglichen FFGC - Frühschoppen das Thema noch einmal anschneiden. Bin selbst mal gespannt, was dabei rumkommt. Zu einem spätere Zeitpunkt werde ich dann gerade etwas schreiben.



55 & 73



HansWurstFunker
Köln (Rheinland / NRW)
Smile
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#10

Sad:oAngry >>> Wenn das hier ausartet, meide ich künftig dieses Forum.

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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