StVO-Änderung: Mikrofonverbot am Steuer (Online-Petition HNDX, Aktivitäten RTCB)
#21

Der DARC e.V. informiert

Verlängerung der StVO-Übergangsfrist beantragt

Am 15.6.2020 hat sich der RTA-Vorsitzende, Christian Entsfellner, DL3MBG, noch einmal an den Verkehrsausschuss des Bundesrates und an alle Verkehrsminister der Bundesländer gewandt, um die zum 1.7.2020 auslaufende Übergangsfrist bis 30.6.2021 insbesondere auch COVID-19-bedingt verlängert zu bekommen.

Christian Entsfellner, DL3MBG, schreibt: "Positive Rückmeldungen liegen uns aktuell auf Bundesebene aus dem Büro von Herrn Bundesminister Chef des Kanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Prof. Dr. Helge Braun, MdB sowie aus dem für Bayern zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor. Der Bundesminister nimmt die Vorschläge des RTA gerne zur Kenntnis und aus Bayern wird uns per E-Mail ebenfalls bereits konkrete Unterstützung und Beobachtung des Fortgangs durch das hier zuständige Staatsministerium für Verkehr zugesagt.

Ein erneuter Versuch einer Fristverlängerung wurde jetzt vor allem pandemiebedingt und deshalb nochmals unternommen, weil uns zwischenzeitlich bekannt wurde, dass auch der Deutschen Verkehrsgerichtstag die Neuregelungen in § 23 StVO aufgrund vieler kritischer Stimmen aus den gesamten juristischen Fachkreisen wohl nochmals erörtern möchte. Auch deshalb erscheint es als nicht haltbar anzusehen, dass nur für wenige Monate Funkdienste und damit der Amateurfunk von einer Vorschrift betroffen werden, die ohnehin unter den Fachleuten in der Justiz bereits infrage steht.

Nichtsdestotrotz wird, sofern sich nichts anderes ergibt, die Regelung am 1.7.2020 erst einmal in Kraft treten und ist zu beachten. Wir berichten zeitnah, wenn und sobald sich etwas Neues ergibt."
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#22

Hallo Delta Mike 3,

Danke für spannenden Nachrichten.

Dann hat "unsere" Petition ja doch was "bewegt" :-)

Auch der Verband der "Kranfahrer" (im Umfeld des BGL = Bundesverband Güterfernverkehr und Logistik) hatte eine Initiative in dies Richtung gestartet.

Wobei eine Verlängerung bis 30.6.2021 schön ist, aber das Problem nicht löst.

Viele Funk-Anwender sind einfach "sauer", dass alles in diesem Lande geregelt werden muss.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#23

Und hier noch ein Beitrag von mir, den ich auch im "funkbasis" Forum gepostet habe.

Erstens freue ich mich, das "Wolf" wieder online ist. Willkommen zurück!

Zweitens:

Diese Petition war auch von mir initiiert, weil andere Petitionen gegen die neue StVO teilweise 100.000 Unterschriften bekamen, da gings aber nicht um Mikrofone.

Mag sein, dass diese Petition nicht optimal formuliert war. Sie hat aber ihren Zweck erfüllt, denn: Das Thema ist wieder im Gespräch und die Politik bekommt aus verschiedenen Kanälen die "Message" übermittelt, dass sie hier ein "Problem" haben.

Ich denke, wir alle hier sind in Mehrheit der Ansicht, dass die ganze Regelungswut nur für Frust in der Bevölkerung sorgt. Den wirklich sinnvollen Zweck dieser Regelungen, den Verkehr sicherer zu machen, erfüllt sie leider nicht. Schaut mal, wie viele Leute heute noch mit dem Handy am Ohr Auto fahren.

Die aktuell angebotenen Freisprecheinrichtungen (für Funker) sind für meinen Geschmack viel zu kompliziert in der Montage und Benutzung.
Funkgeräte mit serienmäßig integriertem Bluetooth Modul gibt's so gut wie kaum im Handel.
Passende Bluetooth Dongles sind selten oder passen nur an ganz wenige Geräte.

Funkgeräte mit Vox-Schaltung gibt es inzwischen einige, aber wie kommt die Stimme zum Mikrofon und wie "laut" ist das am Ende? Wie ist das mit Nebengeräuschen, z.B. im LKW?

Die Idee, den Ausnahmetatbestand "Mikrofon" einfach auf unbestimmt verlängern (und meinetwegen regelmäßig die Unfallstatistik zu beobachten, falls die Zahl der Unfälle steigen würde), stammt u.a. von mir. Das wäre schlicht und einfach zu machen gewesen und alle wären glücklich.

Der Bundesverband der Kranführer (gleiche Adresse wie der Bundesverband Güterfernverkehr BGL) hat Aktivitäten entwickelt, die in die ähnliche Richtung laufen und bekam "signalisiert", dass eine Änderung / Verlängerung kommen könnte. Ich hatte damals Kontakt mit dem BGL, kann sein, dass das Schreiben inzwischen weitergeleitet wurde. Keine Ahnung. Aber sie haben sich nach Berlin gewendet und offenbar Erfolg.

Der DARC, mit dem ich einige Zeit in Kontakt stand (aber leider ist der Kontakt abgerissen) hat Aktivitäten entfaltet und jetzt auch eine positive Rückmeldung bekommen. Das find ich gut.

Schlussendlich sollten wir um Jeden froh sein, der noch Lust hat, sich für das Hobby einzusetzen. Wer findet, dass die Aktivitäten nicht gut sind (ist sein gutes Recht) , dann macht mit oder macht es selbst besser.

Ich könnte mich ja auch am 1. Juli mich entschließen, mein Funkgerät auszubauen und nicht mehr zu funken. Würde wahrscheinlich kaum auffallen :-)

Der CB-Funk (und auch der Amateurfunk) hat nur Zukunft, wenn er einen Sinn hat. Als es noch kaum Autotelefone gab (weil sie teuer waren oder nicht funktioniert haben) hatte CB-Funk seine Blüte Zeit. Auf der Autobahn ist der CB-Funk zig mal schneller als jeder Verkehrsfunk.
Nur wenn mobil keiner mehr funken will oder darf, gibt's halt keine Infos mehr. Leuchtet das ein?

Soviel von dieser Stelle.
73 & 55 (Gruss) Henning
CB: Bravo Delta 23 ("Bad Dürkheim 23")
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monatliche Funkertreffen: http://www.hobbyfunkduew.de

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#24

Hallo Funkfreunde,

es gibt Neuigkeiten zu dem Mikrofonverbot am Steuer:

https://www.verkehrsrundschau.de/nachric...34725.html

Hannover.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in einem Schreiben vom 19. Juni 2020 die Länder darum gebeten, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots abzusehen. Das hat die VerkehrsRundschau auf Nachfrage beim Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) erfahren. Der Verband hatte sich in einem Schreiben an das BMVI gewandt, in dem er um die Aussetzung des Vollzugs des Verbots der Straßenverkehrs-Ordnung für CB-Funkgeräte bis zum 1. Juli 2021 bat. Aktuell liegt laut BMVI die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung bei den Ländern, da diese die Aufgabe nach dem Grundgesetz als „eigene Angelegenheiten“ wahrnehmen.
Geplant ist, dass ab 1. Juli 2020 für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die gleichen Regeln wie für alle elektronischen Geräte gelten sollen. Die Benutzung erfordert dann eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset. Dies sei laut BMVI derzeitige aufgrund der Corona-Krise schwierig, da die Herstellung solcher Geräte verzögert sei.
Mehrere große Transportverbände, darunter der BGL, haben sich bereits in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist in einem ersten Schritt zu verlängern. In dem gemeinsamen Schreiben werden zudem Lösungsvorschläge genannt.

Was würde Inkrafttreten der Änderung für CB-Funkgeräte bedeuten?

Wer ein Fahrzeug führt, darf künftig „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird muss und entweder
  • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
  • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Dies erfordert in der Regel eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset.

Besten Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#25

Hallo,

es gibt weitere gute Neuigkeiten zum Thema Mikrofonverbot am Steuer:

 https://www.facebook.com/bundesverbandgu...ftverkehr/
 
Der Einsatz des BGL hat sich gelohnt: Wie bekannt greift ab 1.7.20 auch für den CB-Funk das Verbot, während der Fahrt das Handmikro aufzunehmen (Hand-held-Verbot).

Nach Intervention des BGL beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund fehlender Alternativlösungen am Markt wird der Vollzug des Verbots / die Ahndung bis 31.01.2021 jetzt ausgesetzt.

Ein schöner Erfolg für Politik mit Augenmaß und für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer.

Besten Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#26

Hallo in die Runde,

das bereits erwähnte Schreiben des Verkehrsministeriums gibt es tatsächlich.

Mir liegt eine Fotokopie eines Schreibens des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vor, was ich einfach mal abgetippt habe, inklusive Layout und etwaigen Rechtschreibfehlern des Originals. Erklärungen dazu weiter unten.

== Schnittkante ==

Briefkopf Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Betreff: Kontrolle des Verbotes der Nutzung von Funkgeräten
Bezug: Ihre E-Mail vom 8. Juni 2020

Aktenzeichen StV12/7332.2/23
Datum: Berlin, 22.06.2020


Sehr geehrter xxx

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 08.06.2020, in dem Sie um die
Aussetzung des Vollzugs des Verbotes §23 Absatz 1a der Straßen-
verkehrs-Ordnung (StVO) für CB-Funkgeräte bis zum 01.07.2021 bitten.

Elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Orga-
nisation dienen oder zu dienen bestimmt sind, dürfen gemäß §23 Ab-
sagt 1a StVO grundsätzlich nicht benutzt werden. Gemäß §52 Absatz
4 STVO ist dieses Verbot im Falle der Verwendung von Funkgeräten
erst ab dem 01.07.2020 anzuwenden.

Im Lichte des bevorstehenden Ablaufs dieser Frist hat der Bund-
Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung/-
Ordnungswidrigkeiten (BLFA-StVO) bereits am 28.04.2020 beschlos-
sen, dass im Bereich der Großraum- und Schwertransporte die Nut-
zung von Funkgeräten zur Kommunikation des Fahrers mit Begleit-
fahrzeugen und Polizei auch nach dem 30.06.2020 weiterhin uneinge-
schränkt möglich bleiben soll.

Insbesondere aufgrund der auch durch die Verbreitung des Coronavi-
rus SARS-CoV-2 verzögerten Herstellung dieser Geräte hat das Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die
Länder mit Schreiben vom 19.06.2020 darum gebeten, von den Mög-
lichkeiten der Anwendungen des Opportunitäsprinzips Gebrauch zu
machen und bis einschließlich 31.01.2021 in Bezug auf die Nutzung
von Funkgeräte für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots
nach §23 Absatz 1a StVO abzusehen.

Die Durchführung der StVO und der Allgemeinen Verwaltungsvor-
schrift zu StVO (VwV-StVO) fällt wegen der im Grundgesetz veran-
kerten Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Landesbehörden,
die diese Aufgabe als "eigene Angelegenheit" wahrnehmen (Artikel
83, 84 des Grundgesetzes) Diese entscheiden auf der Grundlage der
StVO und der dazugehörenden Verwaltungsvorschriften im Rahmen des
ihnen zustehenden Ermessens und unter Abwägung der Gegebenhei-
ten vor Ort, welche Anordnung getroffen wird. Dies hängt immer vom
konkreten Einzelfall ab. Hier hat der Bund im konkreten Einzelfall
weder fachaufsichtsrechtliche Eingriffs- noch Weisungsrechte gegen-
über den Ländern.

Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung des BMVI
wird daher bei den Ländern liegen.

= Ende des Schreibens ==

Also:

Das "Mikrofonverbot" gilt ab dem 1.7.2020.
Wenn jemand damit erwischt wird, kann er Glück haben, im richtigen Bundesland erwischt zu werden, wo man der Bitte des Ministeriums Folge leisten möchte ... oder auch nicht.
Sprich: Jedes Bundesland und dort die entsprechenden Behörden können frei entscheiden, wie sie verfahren wollen.
Da das in der Länderhoheit liegt, muss man wohl Land für Land mühsam davon überzeugen, dass sie es irgendwo völlig übertrieben haben.

Wie ich anderswo schon schrieb: Verkehrsjuristen haben von Technik keine Ahnung. Eine neue Vorschrift, worin genau die Art der Mikrofone beschrieben wird, die erlaubt bleiben sollen (wie es im Funkbasis-Forum vorgeschlagen wird), halte ich für absolut illusorisch, auf solche Details werden die sich niemals einlassen.

Die einzige schnelle pragmatische Lösung, die ich sehe, wäre die Verlängerung von §52, Absatz 4 auf unbestimmte Zeit, meinetwegen verbunden mit einer Statistik, falls die Unfallzahlen durch Funkgeräte extrem ansteigen sollten. (Was ich nicht glaube)


Alles andere wäre ein grundsätzliche Diskussion, die Jahrzehnte dauern kann.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#27

Mir geht langsam aber sicher dieser Länderfurz auf die Nerven. Keine Einigkeit bei der Corona-Pandemie, kein bundeseinheitliches Polizeigesetz (zur Freude der Gauner)
und nun Regelung des Mikrofonverbotes durch die Bundesländer. Wenn ich von Berlin nach Rostock fahre (ca. 220 km) werden von mir die Bundeländer BERLIN, dann
BRANDENBURG und schließlich MECKLENBURG VORPOMMERN durchfahren. So könnte es passieren, das ich unbescholten in Berlin losfahre, in Brandenburg angeschissen und in Mecklenburg Vorpommern in Ruhe gelassen werde. Die Förderation ist der größte Dünnschiß aller Zeiten ! Die StVO ist auch ein bundeseinheitliches
Gesetz und somit könnte man das o.g. Problem genauso lösen.

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#28

[quote pid='10240' dateline='1593516260']

Das "Mikrofonverbot" gilt ab dem 1.7.2020.
Wenn jemand damit erwischt wird, kann er Glück haben, im richtigen Bundesland erwischt zu werden, wo man der Bitte des Ministeriums Folge leisten möchte ... oder auch nicht.
Sprich: Jedes Bundesland und dort die entsprechenden Behörden können frei entscheiden, wie sie verfahren wollen.
Da das in der Länderhoheit liegt, muss man wohl Land für Land mühsam davon überzeugen, dass sie es irgendwo völlig übertrieben haben.
[/quote]

Es wäre nun doch wünschenswert wenn man sich an die entsprechende Verwaltung in jedem Bundesland einmal wendet um dort offiziell nachzufragen, wie die Handhabung dort gegenüber dem Sprechfunker vorgesehen ist.

Gibt es hierzu bereits erste Aktivitäten, falls ja, für welches Bundesland wurde bereits eine solche Anfrage versendet ?
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#29

Elster03 schrieb:Wenn ich von Berlin nach Rostock fahre (ca. 220 km) werden von mir die Bundeländer BERLIN, dann
BRANDENBURG und schließlich MECKLENBURG VORPOMMERN durchfahren.
Naja, wenn man hier von Ludwigshafen nach Miltenberg fährt, durchquert man auf 90km die BunTesländer RLP, BW, Hessen und Bayern ;-)
Wie Henning schon sagte, lang lebe der Föderlalismus.
Ich habe am UKW-Gerät ein BT-Headset am Ohr und die BT-PTT am rechten Zeigefinger, habe ich dann auch schon ein "Kommunikationsmittel" mit dem "Finger-an-der-Hand" aufgenommen und gegen die Verordnung verstossen?

Es gab tatsächlich Zeiten, wenn die Polizei in Ludwigshafen jemanden von Mannheim kontrollieren wollte (oder umgekehrt), war das nicht so reibungslos möglich.
Die beiden Städte haben zwar eine gemeinsame Telefonvorwahl, aber unterschiedliche Bundesländer....

73 Achim (13HN465)
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#30

Ja, Du liegst da vollkommen richtig. Sogar bei unserer (Un-)Bildung in Deutschland sieht es beschissen aus, denke da an die Anerkennung von ABI-, Berufs-,
bzw. Studienabschlüssen. Das alles innerhalb eines Staates ! Blöd auch bei der Polizei, wobei es in Berlin auf Grund von Vereinbarungen mit dem Land noch geht,
auch umgekehrt. Ansonsten: verfolge Ganoven in einem Bundeland, willst Du ins nächste Bundesland weiter verfolgen, enden an der Ländergrenze deine Befugnisse
und mußt um Amtshilfe bitten. Alles Mist. Bin in der DDR aufgewachsen, will hier aber keine Nostalgie betreiben. Eines war damals klar: Mein Dienstausweis, ausgestellt
von der Polizei in Berlin wurde nicht umgetauscht als ich 2 Jahre in Potsdam, danach 2 Jahre in Halle und später 1 Jahr in Weimar tätig wurde. Zugehörig
blieb ich die ganze Zeit in Berlin, die auswärtige Tätigkeit war planmäßig auf eine bestimmte Zeit festgelegt. Zeigt Dir ein Polizist aus Rostock seinen Dienstausweis, kannst Du ihn lächelnd stehen lassen, denn er muß ja dann selbst die örtliche Polizei rufen. Genauso lächerlich unsere Wachpolizei in Berlin. Tragen Polizeiuniform und Waffe, auf dem Ärmelabzeichen steht auch POLIZEI drauf, doch sie sind keine Polizei - wegen fehlender entsprechender Befugnisse. Auch die müssen nach Festnahmen die
POLIZEI rufen. Könnte weiteren Unfug aufzählen der unsere staatlichen Stellen mehr behindert als hilft, lasse es aber sein - denn kotzen ist nicht schön.

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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