06.11.2019, 10:03
Hallo,
Hier meine Antwort auf die Frage in der Funkbasis, warum die CB Funker keine Gebühren bezahlen:
Hier nur mal die genauen Bezeichnungen der Amateurfunker und der CB Funker nach dem geltenden Frequenzplan der BNetzA:
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß § 2 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.
Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern "CB-Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.
Diese Definition der BNetzA, stellt klar, warum die Amateurfunker diese Gebühren bezahlen dürfen und die CB-Funker eben nicht.
Wer, wann, welche Funkgeräte zum Funken auf den CB Frequenzen benutzt, ist daher völlig unerheblich.
Solange keinerlei Störungen durch die Benutzung von Amateurfunkgeräten auf den CB Frequenzen verursacht werden, sieht sich die BNetzA nicht in der Pflicht zu handeln.
( Aussage der BNetzA auf meine Anfrage )
Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist.
Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).
Besten Gruß
Michael
Hier meine Antwort auf die Frage in der Funkbasis, warum die CB Funker keine Gebühren bezahlen:
Hier nur mal die genauen Bezeichnungen der Amateurfunker und der CB Funker nach dem geltenden Frequenzplan der BNetzA:
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß § 2 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.
Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern "CB-Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.
Diese Definition der BNetzA, stellt klar, warum die Amateurfunker diese Gebühren bezahlen dürfen und die CB-Funker eben nicht.
Wer, wann, welche Funkgeräte zum Funken auf den CB Frequenzen benutzt, ist daher völlig unerheblich.
Solange keinerlei Störungen durch die Benutzung von Amateurfunkgeräten auf den CB Frequenzen verursacht werden, sieht sich die BNetzA nicht in der Pflicht zu handeln.
( Aussage der BNetzA auf meine Anfrage )
Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist.
Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).
Besten Gruß
Michael
13HN357
Leiter der Hotel November DX Group