Droht das Ende des CB- und Amateurfunks?
#31

Hallo,

nun ist die Sache auch in Europa angekommen (in englischer Sprache)

http://www.ecbf.eu


73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#32

Tja Peter, wenn mich die WUT packt . Ich habe schon 4 Politiker angeschrieben aber noch keine Antwort . ich versuche noch Kirchen-Beistand zu holen Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin
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#33

Hallo,

die Diskussion in den Fachkreisen läuft auf hohen Touren, Ergebnisse sind leider erst ab dem 21.6. zu erwarten. Aber die Gelegenheit ist günstig, wieder mal zu funken und allen Freunden und Bekannten davon zu erzählen.

Am Wochenende findet der RAD (Radio Activity Day) statt. Da kann Jeder mitfunken, auch wenn er nicht "angemeldet" ist, wichtig ist, dass gefunkt wird.


73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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#34

Hallo,

die Politik stellt sich vor, dass das Funkgerät im Auto bedient werden kann, wenn das Mikrofon in der Halterung hängen bleibt und die Sendetaste gedrückt wird. Dass man damit keine vernünftige Verständigung hinbekommt, hat sich bis Berlin noch nicht herumgesprochen. Seit 100 Jahren fahren die Leute Auto, seit 60 Jahren mit Funk an Board, seit 10 Jahren gibt es Smartphones und die sind während der Fahrt oft "unbedienbar"...

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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#35

Hallo,

so langsam kommt Bewegung in die Geschichte.

Verschiedene Funkfreunde haben sich an ihre Abgeordneten gewandt und Antworten erhalten.

Am interessantesten ist die Pressemitteilung der SPD in Niedersachsen, welche auf http://www.spdfraktion.de/presse/pressem...smartphone im Original nachzulesen ist.

Im Wortlaut: Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat den Weg frei gemacht für eine Modernisierung des Handyverbots am Steuer. Zudem wurde ein Antrag Niedersachsens angenommen, der eine wichtige Übergangsfrist für den CB-Funk in LKW vorsieht. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Verbot der Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln während der Fahrt soll für CB-Funkgeräte erst in drei Jahren gelten.

Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juli dem ebenfalls zustimmt, können die neuen Regeln noch in diesem Sommer in Kraft treten.
„Ablenkung am Steuer kann tödlich sein. Die neue Verordnung, das erweiterte „Handy-Verbot“, ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit. Niemand kann sich gleichzeitig auf diverse technische Geräte und den Straßenverkehr konzentrieren.

Die Fristverlängerung für den CB-Funk der Lkw-Fahrenden war aber ebenso notwendig. CB-Funk ist im Lkw ein wichtiges Arbeitsmittel. Auch Sicherheitsdurchsagen der Verkehrsbehörden werden auf diesem Weg weitergegeben. Mit dem einfachen Telefonieren mit dem Smartphone hat das nichts zu tun. Dennoch, zum Sprechen müssen die Fahrenden noch immer das Mikrofon in die Hand nehmen. Ohne die Übergangsfrist wäre auch das in Kürze von dem Verbot untersagt.
Deshalb müssen jetzt Freisprecheinrichtungen für CB-Funk entwickelt werden, die den professionellen Ansprüchen genügen. Bisher gibt es diese so mit der notwendigen Funktionalität noch nicht. Stehen solche Geräte zur Verfügung, müssen die Fahrzeuge entsprechend umgerüstet werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Maßnahme über die De-Minimis-Förderung unterstützt wird.“


Soweit der SPD-Pressetext.

Im Klartext hieße das wohl, das CB-Funk übergangsweise noch 3 Jahre erlaubt bleibt, ist Amateurfunk auch CB-Funk ? :-)

Es zeigt, dass es sich lohnt, für seine Interessen sich zu Wort zu melden. Wer den Ausschlag für den Antrag Niedersachsens im Endeffekt gegeben hat, können wir nur vermuten.

Noch ist die Kuh nicht vom Eis, jetzt muss der gesamte Bundesrat der geänderten Verordnung am 7. Juli zustimmen oder es komplett ablehnen. (Nochmalige Änderungen wird es da wohl nicht mehr geben.)

Nach der Bundestagswahl muss eine neue Regierung sich das Thema nochmal gründlich vornehmen.


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Henning Gajek
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#36

Hallo Henning,

wir kennen uns ja schon länger Wink .

Eigentliche brauchen wir uns CB- und Amateurfunker nicht wundern, wenn die Menschen sich nicht an bestehenden Regelungen und Gesetze halten, wenn es dann überhand nimmt, wird die Sache vom Gesetzgeber so reguliert, das ganze dann abgewürgt wird.
Wir können uns bei allen Dep... bedanken, die immer noch zu faul sind, ihre Freisprecheinrichtung zu benutzen. Es war vorhersehbar ... und als Autofahrer begrüße ich es auch .... Auto fahren bedeutet erstmal Hände an den Lenker und Augen auf die Straße und das Hirn sich mit der Straße beschäftigen lassen und nicht dabei telefonieren.

Den die Folgen sind jetzt, das nicht nur das Telefonieren dann RICHTIG verboten wird, sondern auch alle anderen Aktivitäten, die nicht mit dem Autofahren direkt zu tun haben. Und ist auch richtig, aber nicht in der Form, das CB-Funker und Funkamateure ( ohne dessen Erfindungen, es das Problem nicht gäbe ) so bestraft werden, DENN ich glaube kaum das die Nutzung von CB-Funk und Amateurfunk die Unfallstatistiken so hochtreiben, das dies einen Verbot der Nutzung durch den Fahrzeugführer rechtfertigen würde.

Und was werde ich tun, falls diese Regelung tatsächlich so kommt :

Nun, Sprachsteuerung ( VOX ) macht im Auto und gerade bei Relaisbetrieb keinen SINN , also Funkknopf am Lenkrad zur Steuerung der PTT und irgendwo in Mundnähe ein Mikrofon. In der Hoffnung das mich beim Unfall das Mikrofon nicht umbringt.

Auf jeden Fall darf es nicht passieren, das wir "Funker" wegen den Telefonierenden mit leiden müssen, denn es kommt einem Betriebsverbot gleich. Aber moment !stimmt das darf ich ja alles nicht machen, weil ohne E-Nummer ich nix im Auto betreiben kann .... so ein mist , also bleibt nur Handgurke mit Einmachgummis an den Kopf schauben .

Grüße
Andreas
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#37

Die Funkgeräte-Hersteller sollen drei Jahre Zeit bekommen, sich technische Lösungen einfallen zu lassen, bei denen das Mike nicht in die Hand genommen werden muss (z.B. Headsets, separat installierbare PTT-Tasten o.ä.).

Es kann natürlich auch sein, dass sich nach der Bundestagswahl am 24. September die personelle Besetzung im Verkehrsministerium ändert und sich ein neuer Minister dafür einsetzt, dass die Regelung wieder aufgehoben wird.

Gruß
Wolf :-)
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#38

Hallo,

es gibt einen ersten echten Teilerfolg:

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates, hat eine Änderung des Verordnungsentwurfes beschlossen.

Zitat: „Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a (§ 23 Absatz 1a Satz 5a - neu - StVO
In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a ist § 23 Absatz 1a folgender Satz anzufügen:
"Diese Vorgaben gelten für im Fahrzeug fest verbaute CB-Funkgeräte erst nach dem 30. Juni 2020."

Begründung:
Die Nutzung von Freisprecheinrichtungen, die dem hand-held-Verbot Rechnung tragen, ist bei den CB-Funkgeräten noch nicht so ausgeprägt und qualitativ verbesserungswürdig. Es ist daher eine Übergangsfrist erforderlich, um die Entwicklung von Freisprecheinrichtungen zu ermöglichen, die insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, dass im Nutzfahrzeugbereich die Kabinengeräusche lauter sind als im Pkw-Bereich.“


Zu finden auf http://www.bundesrat.de/dokumente --> 424-1-17 - siehe auch http://www.funkmagazin.de/260617.htm

Danke an alle Leute, die sich bei ihren Abgeordneten gemeldet haben.
Einige dürften schon Antwort bekommen haben, einige bekommen sicher noch Antwort.

Diese geänderte Fassung steht nun am 7.7.2017 zu Abstimmung. Denkbar, wäre, dass dann die Verordnung komplett abgelehnt wird (Änderungen sind jetzt wohl nicht mehr möglich), wahrscheinlicher ist, dass das jetzt so angenommen wird.

Damit hätte der CB-Funk einen spürbaren Erfolg erzielt, der uns bis zum Juni 2020 „Luft“ und „Zeit“ gibt, eine praxisgerechtere vernünftigere Lösung für die Zukunft zu entwickeln.

Das Irre an der Situation ist:

CB-Funk ist erlaubt, Amateurfunk (olffenbar?) nicht.
Taxifunk auch nicht, kein Betriebsfunk, kein Behördenfunk, nur CB-Funk.

Leute kauft CB-Geräte :-)

Es ist geplant, das Projekt „Runder Tisch“ gemeinsam mit Nutzern (Funkern), Fachhandel, Distributoren und Herstellern oder Zulassungslabors wieder zu reaktivieren.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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#39

Sehr geehrter Herr ............

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. Frau Collin-Langen MdEP hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung übersandt. Der Nutzen des CB-Funks für etliche Verkehrsteilnehmer ist unbestritten. Die geplante Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbietet daher nicht den Gebrauch der Funkgeräte, sondern legt lediglich fest, dass diese während des Führens eines Fahrzeuges verwendet werden dürfen, wenn „nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet“ (§ 23 Abs. 1a StVO neu). Dies bedeutet, dass die Nutzung von CB-Funk mit einer geeigneten Freisprecheinrichtung auch in Zukunft uneingeschränkt möglich sein wird.

Gegenwärtig wird im Bundesrat die Möglichkeit diskutiert, die Verordnung erst ab einem späteren Zeitpunkt auf CB-Funkgeräte anzuwenden und eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2020 anzufügen. Die weiteren Beratungen werden in Kürze zu einem Ergebnis kommen.

Für den Fall, dass eine solche Übergangsfrist nicht gewährt werden wird, habe ich mich bei technischen Experten des BMVI vergewissert, dass derartige Freisprecheinrichtungen auch heute schon kostengünstig zu erwerben und ohne aufwendige Umbauten im Fahrzeug zu installieren sind. Es wird lediglich notwendig sein, dass Mikrofon in Kopfnähe, beispielsweise an der Verkleidung der Lenksäule direkt hinter dem Lenkrad oder auf dem Armaturenbrett, und das Bedienteil in Ihrer Griffnähe, beispielsweise in der Mittelkonsole, zu befestigen.
( Das würde nur mit Funkgeräten funktionieren wenn diese Westernstecker haben ( mit Taxi-Funkgeräten funktioniert das ) CB-Geräte haben doch noch immer die 6 Pol Stecker die meisten zumindest oder ?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder
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#40

Guten Morgen,

Die geplante Verordnung 424-17 wurde vom Bundeskanzleramt am 5.7.17 für die Sitzung heute zurückgezogen. (http://www.bundesrat.de Termine 7.7. TOP 86)

Hintergrund ist, dass noch die Missachtung der "Rettungsgasse" im Paket noch drastischer bestraft werden sollen (ab 240-320 Euro) . Auch gab es einen neuen Vorschlag, generell "Funkgeräte" also nicht nur "CB" für 3 Jahre auszuschließen.

Aber: Auf der nächsten Sitzung des Bundesrates (geplant 22.9.) kommt das ganze Thema wieder!

[URL]http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/bundesregierung/bmvi/barthle-norbert.html?view[/URL] genauer ab Minute 2:30

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Henning Gajek
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