AFD (CB-Funk) Bundesdelegiertenversammlung
#1

Die AFD = Arbeitsgemeinschaft Funk 11m Band Amateure e.V. ist älter als die gleich abgekürzte Partei und hat mit dieser NICHTS zu tun.

Die AFD = Arbeitsgemeinschaft Funk 11m Band Amateure e.V. lädt ein zur

Bundesdelegiertenversammlung 2017

Im Namen des Bundesvorstandsvorsitzenden Heinz Schmitz - „34 AFD 03“ - lade ich zu unserer diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung ein.

Termin: Sonntag, 19. Februar 2017, Beginn 11 Uhr
Ort: Aachen-Lichtenbusch, Hotel „Zur Heide“, Raafstr. 76. Telefon 02408-925260
Anfahrt: BAB 44, Abfahrt Lichtenbusch, Richtung Monschau, ca. 400 m
an Ampel rechts , in Raafstrasse einbiegen, dann links das Hotel

Tagesordnung

1. Begrüßung der Delegierten und Gäste durch BVV Heinz Schmitz
2. Anwesenheitsliste und Ausgabe der Stimmkarten
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bestellung des Protokollführers
5. Vorschläge zur Tagesordnung
6. Berichte der Vorstandsmitglieder
7. Berichte der Kassenprüfer
8. Entlastung der Vorstandsmitglieder
9. Wahl eines Wahlleiters zur Neuwahl des Bundesvorstandes
10. Wahl des Bundesvorstandes.
11. Finanzielle Situation und Entwicklung des Mitgliederbestandes
12. 12 Watt SSB, Packet Radio, eQSO, FRN, Verfügungen der Bundesnetzagentur
13. Behandlung der Vorschläge zu TOP 5
14. Bestimmung unserer Delegierten zur DAK-Jahreshauptversammlung
15. Berichte aus den Ortsverbänden
16. Allgemeine Aussprache
17. Ende der Bundesdelegiertenversammlung (etwa 14 Uhr)

Die Vorstände der Ortsverbände werden gebeten, je zwei OV-Mitglieder als Delegierte und Ersatzdelegierte wählen zu lassen.

Gute Anreise und freundliche Grüße

Christian Kaupert 65AFD02
Bundesgeschäftsführer

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#2

Hier noch ein Infos zur AFD:

Die Arbeitsgemeinschaft Funk 11-Meter-Band Amateure Deutschland gemeinnütziger e.V. (kurz AFD) (so die genaue Bezeichnung) ist eine Interessengemeinschaft von Funkfreunden seit über 30 Jahren.
Sie wurde 1984 gegründet, also lange vor der gleich abgekürzten Partei und ist politisch und weltanschaulich neutral.

Ich zitiere und ergänze mal von der eigenen Homepage
http://afd.mailes.de

Die AFD 11m hat sich zur Aufgabe gesetzt hat mitzuhelfen, die Bedingungen im 11-Meter-Band (CB-Funk) zu verbessern.

Die ungewöhnlichen Rufzeichen wurden aus einer heute nicht mehr gültigen Numerierung der Telefonbücher der Deutschen Bundespost abgeleitet.

OM Heinz Schmitz ("Kohlenklau" oder "34AFD03" wohnt bei Aachen, wo damals das Telefonbuch Nr. 34 herausgegeben wurde, und ist das 3. Rufzeichen im OV 34).

Die AFD e.V. wurde am 8. Juni 1984 in Trier gegründet; ihr Sitz ist Bonn. Beim Amtsgericht Bonn ist die AFD unter der Reg.-Nr.5869 im Vereinsregister eingetragen.

Die Geschäftsstelle der AFD ist in Kall (Eifel) zu finden und wird aktuell von Bundesgeschäftsführer Christian Kaupert geleitet.

Die AFD ist in der Lobbyliste des Bundestagspräsidenten eingetragen.
Seit dem 19. 11. 1998 ist die AFD als gemeinnützig anerkannt (Finanzamt Geilenkirchen – Nr. 210/5798/0904). Die AFD e.V. ist Mitglied im Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V. (DAKfCBNF), dem lange Zeit maßgeblichen Gremium des CB-Funks in der Bundesrepublik Deutschland, das sich in Zusammenarbeit mit der Industrie dafür einsetzte, Forderungen und Bestrebungen zur Erleichterung im CB-Funk gegenüber der Bundesnetzagentur bzw. dem Gesetzgeber durchzusetzen.

Aufgrund der Initaitive der AFD wurde seinerzeit die Datenübertragung im CB-Funk erlaubt ("Packet-Radio"Wink, die Freigabe von "beliebigen" (Richt)Antennen.

Die AFD hat auch den mittlerweile weltweite Funkbetrieb über so genannte Gateways (Free Radio Network und eQSO internationaler Plattformen) mit angeschoben.

Zur Zeit (Stand Januar 2017) vertritt die AFD e.V. nach eigenen Angaben in ihren 100 Regional- und Ortsbezirken CB-Funker und Funkamateure. Einige Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft arbeiten in verschiedenen europäischen Gremien mit.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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#3

Könnte man ja mal hinfahren,wenn nicht zuviel Schnee kommt.
Mal sehen ob dort überhaupt Jemand vor Ort ist....

Hab hier in der örtlichen Presse noch nie was von gelesen.
Und ich beziehe die Aachener Zeitung seit ca. 30 Jahren!!

Walter
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#4

Hallo Wasserbüffel,

Klasse Idee, dann sind wir zu zweit. Ich werde auch da sein :-)

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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#5

Hallo,

hier ein kurzer Bericht:

Arbeitsgemeinschaft Funk (AFD): Vorstand einstimmig wiedergewählt

Rund 12 Teilnehmer trafen sich am Sonntag zur Delegiertenversammlung der AFD in Lichtenbusch bei Aachen.

AFD ist nicht AfD

"AFD" steht seit 1984 für Arbeitsgemeinschaft Funk 11m Band Amateure Deutschland e.V. Somit existiert die AFD (mit drei Großbuchstaben) schon wesentlich länger als diese "schreckliche Partei" (so Vorsitzender Schmitz), die korrekt "AfD" geschrieben wird (kleines "f"Wink und mit der die AFD als Interessenvertretung absolut gar nichts zu tun hat.

Eine Namensänderung der Arbeitsgemeinschaft Funk, um Verwechslungen auszuschließen, wurde kurz andiskutiert, aber schlussendlich abgelehnt. Es sei nicht einzusehen, einen komplizierten und teuren Prozess einer Namensänderung, die beim Amtsgericht beurkundet werden müsste, anzustoßen. Es gäbe auch einen gewissen Aufmerksamkeitseffekt, wenn man die Bevölkerung informieren könne, dass unter diesen drei Buchstaben etwas ganz anderes zu verstehen sei.

Die Arbeitsgemeinschaft Funk (AFD e.V.) war 1984 von Funkfreunden aus und um Trier gegründet worden, die sich für einen möglichst gut organisierten und ausgebildeten Funkbetrieb im 27 MHz-Bereich (11m Band) einsetzen wollten.
Anfangs konnte man sogar eine "Testprüfung" ablegen und erhielt darüber eine Urkunde mit dem AFD-Rufzeichen. Die Bildung des Rufzeichens ist originell und einzigartig. Es wird aus den ehemalig bundesweit durchnumerierten Bänden des "amtlichen" Telefonbuchs der Deutschen Bundespost (Telekom) gebildet.

So befindet sich die Station "83AFD23" im Telefonbuchbezirk 83 (ehemals Neustadt/Weinstraße) und ist die Nr. 23 in diesem "Ortsverband".

AFD im DAKfCBNF

Die AFD ist eines der letzten verbliebenen Mitglieder, der einstigen von Behörden und Politik anerkannten bundesweiten Vertretung des CB-Funk mit der schwierigen Abkürzung DAKfCBNF (Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V.). Bei der nächsten anstehenden Mitgliederversammlung des DAKfCBNF soll formal über die Auflösung abgestimmt werden. Das ist organisatorisch nicht ganz einfach, da der zuletzt gewählte Vorsitzende wegen Krankheit lange Zeit nicht aktiv werden konnte und sein Schatzmeister umgezogen ist. Der einstimmig wiedergewählte AFD Vorsitzende Heinz Schmitz ("34AFD03" oder "Kohlenklau" aus Übach-Palenberg bei Aachen) ist gewählter Kassenprüfer beim DAKfCBNF und wartet bestens vorbereitet auf die Übersendung der fehlenden Unterlagen. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, hat der DAKfCBNF-Vorsitzende bereits einen Notar konsultiert.

Nach der Satzung des DAKfCBNF muss der Verein aufgelöst werden, wenn es nur noch zwei oder weniger Mitgliedsvereinigungen gibt. Das scheint derzeit der Fall zu sein. Von den zuletzt noch als Mitglied geführten Organisationen IGdFS (Interessengemeinschaft der Funker in Sachsen), der Elbe Weser Runde (EWR) und der AFD scheint mindestens eine Organisation ihren Betrieb - soweit aktuell bekannt - eingestellt zu haben. Die Homepage der Elbe-Weser-Runde ist nicht mehr erreichbar, die der IGdFS wurde letztmalig - nach eigenen Angaben - 2014 geändert.

Sobald die Auflösung des DAKfCBNF rechtsgültig beschlossen wurde, wird es nach Auskunft eines Notars rund ein Jahr dauern, bis alle möglichen offenen rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Fragen abschließend und satzungsgemäß geklärt sind.

AFD bestätigt Vorstand einstimmig

Bei der AFD hingegen ist alles in Ordnung, die Kassenprüfer hatten keinen Grund zur Beanstandung. Alle AFD-Mitglieder erhalten 3-4 Mal die AFD-Mitglieds-Zeitschrift "CQ 11m" per Post zugeschickt. Sie enthält aktuelle Berichte u.a. aus dem FM-Funkmagazin und von Bernd Böhle ("18AFD09"Wink verfaste Geräte-Tests und richtet sich insbesondere an die Leser, die mit dem Internet nicht so vertraut sind oder keinen Zugang haben.

Christian Kaupert ("65AFD02" aus Kall/Eifel) wurde als Geschäftsführer in seinem Amt bestätigt, er verwaltet auch die Homepage unter http://afd.mailes.de Die Finanzen sind bei Helmut Apih ("34AFD07"Wink in besten Händen, Udo Lübben ("51AFD01"Wink ist stellvertrender Vorsitzender und Heinz Schmitz ("34AFD03"Wink wie schon erwähnt Vorsitzender.

Berichte zur Lage des CB-Funks

Breiten Raum nahm die aktuelle Berichterstattung über den CB-Funk ein. Der Beisitzer im Vorstand, Henning Gajek ("83AFD23"Wink informierte über die HN-DX-Group, die CB-Lounge Messe in Durmershein und stellte den Trend zu Miniatur-Funkgeräten wie Albrecht AE 6110, Team Minicom oder CRT One oder Midland Mini-C2162 vor. Auf Vorschlag von Hans Drüe ("35AFD10"Wink soll zur nächsten Tagung im Frühjahr 2018 den CB-Herstellern oder Händlern die Gelegenheit gegeben werden, die Funkfreunde mit einer kleinen Ausstellung oder Prospektmaterial zu informieren.

Im Sommer wird Heinz Schmitz die Vereinsmitglieder zu einem Grillfest in seinem Garten einladen, Antennenmast und Möglichkeiten zum Funken sind vorhanden, beim Regen stehen zwei umgebaute Bauwagen zur Verfügung.

Informationen zur AFD gibt es unter http://afd.mailes.de

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#6

Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Funk 11 Meter Band Amateure ist nicht mehr errreichbar, weis jemand was genaues, dann hätte der DAKCBNF garkein Aktives Mitglied mehr.
Siehe Link
http://afd.mailes.de

73&55 Peter
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#7

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Informationen zur AFD gibt es unter http://afd.mailes.de

Leider nein: "Seite kann nicht gefunden oder geöffnet werden"

Hals- und Kabelbruch!
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#8

Hallo,

da beim Internet-Provider wegen DSVGO alles umgestellt werden musste, ging die Seite offline. Die digitale Zukunft der AFD ist ungewiss. Analog existiert die AFD aber noch, aber das Thema DAKfCBNF brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. So wie es Autos von Borgward oder Maybach nicht mehr gibt, so wie Ericsson keine Handys mehr herstellt, so wird er DAKfCBNF nicht mehr aktiv eingreifen. Wer sollte es denn tun?

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#9

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo,

da beim Internet-Provider wegen DSVGO alles umgestellt werden musste, ging die Seite offline. Die digitale Zukunft der AFD ist ungewiss. Analog existiert die AFD aber noch, aber das Thema DAKfCBNF brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. So wie es Autos von Borgward oder Maybach nicht mehr gibt, so wie Ericsson keine Handys mehr herstellt, so wird er DAKfCBNF nicht mehr aktiv eingreifen. Wer sollte es denn tun?

Hallo Henning
Maybach gibt es schon noch aber unter Mercedes-Maybach für die Reichen.
Gut ähm das ist jetzt nicht das Thema die AFD 11 Meter, wird sich wohl auch wieder nach Lösung der DSVGO online zurück melden.
Das der DAKCBNF nur noch auf dem Papier existiert, ist zwar Fakt, er ist eben nach dem Misst den er verzapft hatte, sowas wie die Hemoride des CB Funk.
Wie dem auch sei zu gewissen zeiten hat der DAKCBNF zwar auch großartiges erreicht, aber auch eben viel Misst gebaut.
Zwei Beispiele von duzenden 433/434 Mhz in den 90 ger, ein Vorschlag des DARC Trottel Verein auf dessen Zug unser DAKCBNF auch noch aufgesprungen ist.
Rufzeichen gegen Bares ohne einen Schutz vor Missbrauch und Kenntnis der RegTP( heute Bnetza) wer den die Inhaber der Rufzeichen sind. Heute werden immer noch Rufzeichen Verkauf, auf welcher rechtlichen Grundlage bitteschön?.
Übrigens habe ich meines vor ca einem Jahr zurück gegeben.
Kommentar am Telefon "dann können wir das ja neu Vergeben" da ist ja schon alles gesagt.

Nun gut der DAKCBNF wird sowieso keinen mehr interessieren

73&55 Peter
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#10

Ach dann noch einer wolle ma se rei lösse
Tatää Tätää
Henning an diesen unsinn des DAKCBNF aller Michael Lenarz kannst du dich bestimmt auch erinnern


Quelle FM Funkmagazin
DAKfCBNF: Abhörverbot für bestimmte CB-Funk-Aussendungen

Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V. (DAKfCBNF) vertritt die Rechtsauffassung, dass CB-Funk-Aussendungen, die nicht ausdrücklich an die Allgemeinheit gerichtet sind, unter das Abhörverbot des Paragraphen 86 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) fallen.

In einem Schreiben des DAKfCBNF an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 27.04.99 heißt es dazu:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk hat bisher bei Anfragen von CB-Funk-Nutzern folgende Auffassung vertreten:

1. Sätze 1-3 des § 86 TKG [Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend.] gelten grundsätzlich auch beim Betreiben von CB-Funkanlagen.

2. Satz 4 des § 86 TKG [Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.] gilt beim Betreiben von CB-Funkanlagen dann, wenn die entsprechende Aussendung als Nachricht für die Allgemeinheit oder als Nachricht für einen unbestimmten Personenkreis gekennzeichnet wurde.

Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob Sie unsere Auffassung teilen oder welche abweichende Meinung Sie vertreten."

Das BMWi hat sich dieser Auffassung grundsätzlich angeschlossen. Das Ministerium antwortete am 15.06.99:

"Sehr geehrter Herr Lennarz,

Ihren Ausführungen zu den Festlegungen des § 86 TKG, Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen, stimme ich grundsätzlich zu.

Die Festlegungen der Verfügungen Nr. 49 - Zuteilung von Rufzeichen im CB-Funk - und Nr. 50 - Nutzung von Frequenzen für die digitale Datenübertragung - der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10/98 vom 27.05.98) bleiben davon jedoch unberührt."

Dieser Rechtmeinung zufolge dürften CB-Funk-Aussendungen nur dann von jedermann empfangen werden dürfen, wenn sie ausdrücklich als Nachricht für die "Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis" gekennzeichnet sind.

Der Gesetzgeber hat dagegen bei der Schaffung des TKG ausdrücklich gewollt, dass Aussendungen des CB-Funks und des Amateurfunks unbeschränkt zu empfangen sein sollten. Das geht aus einer Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation vom 12.06.96 hervor. Darin heißt es:

"Der neu angefügte Satz 4 dient der Klarstellung, daß der Empfang von Rundfunksendungen oder von Aussendungen des Amateur- oder CB-Funks weiterhin keiner Beschränkung unterliegt."

Dies entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung. In einem Beschluss des Obersten Bayerischen Landesgerichts vom 09.02.99 heißt es dazu:

"(...) Satz 4 dient der Klarstellung, daß der Empfang von Rundfunksendungen oder von Aussendungen des Amateur- oder CB-Funks weiterhin keinen Einschränkungen unterliegt (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation [17. Ausschuß] BT-Drucks 13/4864 [neu] S. 54 und 83)."

Die Rechtsmeinung von DAKfCBNF und BMWi widerspricht somit dem Willen des Gesetzgebers und aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung.

- wolf -
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