Allen einen Guten Rutsch
#1

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wünscht Euch

DÜW 21 / San-Remo 1



Stadt weist
auf geltende Vorschriften hin Mit Blick auf den Jahreswechsel und das Abbrennen sowie Abschießen von Silvesterfeuerwerk weist der Ordnungsbereich der Stadt auf geltende Vorschriften hin. Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition sei ohne behördliche Erlaubnis lediglich auf befriedeten oder umzäunten Anwesen zulässig. Dabei könne es sich um ein eigenes oder – mit Zustimmung des Eigentümers – auch um ein fremdes Grundstück handeln. Um zu vermeiden, dass Geschosse das Grundstück verlassen, müsse die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten sei. Von Balkonen dürfe keine pyrotechnische Munition verschossen werden. Dies gelte auch für offen zugängliche Vorgärten und den öffentlichem Verkehrsraum. Darüber hinaus sei auf allgemein bekannte Vorschriften des vorbeugenden Brand- und Lärmschutzes zu achten. Pyrotechnische Gegenstände dürften generell nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen abgebrannt werden. Bei Verstößen drohe eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.ier

Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Ludwigshafener Rundschau - Nr. 302
Datum Mittwoch, den 28. Dezember 2016
Seite 17
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#2

Hallo,

nicht so viel knallen, lieber Funken :-)


73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#3

Ich kann wenigstens die Funke abschalten und mich um wichtigere Dinge kümmern und nicht wie Andere die nur Ordnungswiedrigkeiten der Anderen erkennen und selbst ihre eigenen Fehler nicht Big Grin
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