15.12.2008, 08:33
@ Thomas
Es gibt eine Allgemeinzuteilung und da steht bei Hinweisen, Nr.9:
Mehr Liberalität kann man ja fast nicht erwarten, aber wo sind denn die in Eigenverantwortung und in Zusammenarbeit der Vereinigungen erstellten Regeln?
Hausaufgaben nicht gemacht?
Lasst uns doch mal solche Regelwerke erstellen. Die sollen nicht einschränken sondern aufzeigen! Gerade in den strittigen Fragen (Antenne auf das Hausdach des Vermieters, usw.) hat der CB Funker eigentlich nichts, womit er argumentieren könnte. Es gibt noch sehr viele Bereiche, die völlig offen sind. Wie gesagt, es geht bei diesen Regelwerken nicht darum Verbote auszusprechen oder Handlungsspielräume einzuschränken sondern darum, aktive Hilfestellung zu geben und Grenzen aufzuzeigen. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Die BNetzA hat den Vereinigungen hier Prokura erteilt! Was wird daraus gemacht? Man streitet sich!
55 & 73 Jürgen
PS: Allgemeinzuteilung Hinweise Nr. 11: Wie kann ein CB Funker heute sicherstellen, dass ein für eine unbemannte CB Funkstation benutztes Rufzeichen national oder international nicht schon verwendet wird?
Zitat:.... es gibt kein CB-Gesetz.
Es gibt eine Allgemeinzuteilung und da steht bei Hinweisen, Nr.9:
Zitat:(9) Für die Nutzung der zugeteilten Frequenzen gilt weitgehende Eigenverantwortung. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln, die sich die Teilnehmer am CB-Funk in Zusammenarbeit ihrer Vereinigungen selbst geben.
Mehr Liberalität kann man ja fast nicht erwarten, aber wo sind denn die in Eigenverantwortung und in Zusammenarbeit der Vereinigungen erstellten Regeln?
Hausaufgaben nicht gemacht?
Lasst uns doch mal solche Regelwerke erstellen. Die sollen nicht einschränken sondern aufzeigen! Gerade in den strittigen Fragen (Antenne auf das Hausdach des Vermieters, usw.) hat der CB Funker eigentlich nichts, womit er argumentieren könnte. Es gibt noch sehr viele Bereiche, die völlig offen sind. Wie gesagt, es geht bei diesen Regelwerken nicht darum Verbote auszusprechen oder Handlungsspielräume einzuschränken sondern darum, aktive Hilfestellung zu geben und Grenzen aufzuzeigen. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Die BNetzA hat den Vereinigungen hier Prokura erteilt! Was wird daraus gemacht? Man streitet sich!
55 & 73 Jürgen
PS: Allgemeinzuteilung Hinweise Nr. 11: Wie kann ein CB Funker heute sicherstellen, dass ein für eine unbemannte CB Funkstation benutztes Rufzeichen national oder international nicht schon verwendet wird?