Vorstellung / CB Funk in der Schweiz.
#11

Zitat:13RF279 schrieb:
(...)
Das man generell 1,5 Meter Abstand nimmt, würde so nicht gehen, weil der Deutsche und Europäische Bürokrat, ja mal wieder eine Grundlage dazu braucht für eine Berechnung.
Naja, die deutsche unsinnige 10-Watt-EIRP-Grenze ist eine reine Erfindung des damaligen Postministeriums, also der Verwaltung. Sie ist weder vom Gesetzgeber vorgegeben noch in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie enthalten - von einer wissenschaftlichen Begründung ganz zu schweigen.

Der 10-Watt-EIRP-Wert ist also keineswegs "in Stein gemeißelt", so wie BNetzA manchmal glauben machen möchte. Die Behörde weigert sich, selbst bei einer Funkanwendung wie dem CB-Funk, bei der dieser Wert nur rel. geringfügig überschritten wird, eine praxisgerechte Lösung (ohne Erfordernis einer Standortbescheinigung) zu finden. :-(

Gruß
Wolf :-)
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#12

Hallo Peter
Hallo Wolf

Code:
Die Behörde weigert sich, selbst bei einer Funkanwendung wie dem CB-Funk, bei der dieser Wert nur rel. geringfügig überschritten wird, eine praxisgerechte Lösung (ohne Erfordernis einer Standortbescheinigung) zu finden. :-(

Ein Kampf gegen Windmühlen Wink Vermutlich wird mangels Interesse alles beim alten bleiben.

Code:
Leider konnte ich nicht das Funkgerät zur Hand nehmen, weil ich gerade eine frische OP am Buchnabel hinter mir habe und auf der Couch ruhen muss.

Erstmal gute Besserung. Zum Glück muss man heute keine schweren Bleiakkus herumschleppen Wink Gib ja Li-Ion Akkus Wink

Heute testete ich meine Endgespiesene Zepp Antenne mit dem AE-6110. Beim AE-6110 muss man aufpassen damit die Dämpfung "R" nicht eingeschaltet ist.
Beim ausschalten der Dämpfung war der Empfang ganz ordentlich. Italienische Stationen kamen super rein so wie in den 80'er Big Grin

Auch lokale CB User waren reichlich vorhanden. Am Sonntag läuft schon noch was!

Hier noch ein kleines Bild der Portablen Station

[Bild: CB_Field.jpg]

Beste Grüsse

Bravo Golf


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#13

Zitat:13RF279 schrieb:
Hallo Wolf,
mich würde mal interessieren, was die CEPT zu der Missdeutung, der 10 Watt EIRP durch die BNetza sagt.
Hmm, CEPT hat mit 10 Watt EIRP nix zu tun.

Die 10-Watt-EIRP-Grenze ist in der sog. BEMFV festgelegt, einer ganz normalen Rechtsverordnung der Behörde. Als Rechtsgrundlage für die BEMFV nennt die Behörde § 12 des FTEG. Dort steht nur sehr allgemein, dass die Exekutive ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung nähere Regelungen zum Personenschutz in EM-Feldern zu treffen. Da steht nichts von einer Pflicht zu Standortbescheinigungen ab einer bestimmten EIRP-Grenze.

in einem solchen "Ermächtigungs"-Gesetz muss aber lt. Art. 80 GG "Inhalt, Zweck und Ausmaß" der Verordnung bestimmt sein. Verschiedene Juristen sind der Meinung, dass das bei § 12 FTEG nicht der Fall ist, weil dieser viel zu allgemein gehalten ist.

Das FTEG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/5/EG. Darin ist der Personenschutz noch allgemeiner formuliert. Dort heißt es lediglich, dass zu den grundlegenden Anforderungen der Geräte u.a. der "Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen" gehört.

Gruß
Wolf :-)
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#14

Hallo Peter

Zitat:rage machst du auch Funkbetrieb über Gateways ?

Ich arbeite in der IT Domäne, sollte eigentlich Feuer und Flamme vom FRN-Netzwerk sein.
Leider bin ich da sehr konservativ Wink Auch im AFu habe ich noch keine EchoLink QSOs gemacht.
Aber ich werde mal schauen ob ich mein altes PMR Handfunkgerät finde (Alternativ würde es ja eine App geben)

Zitat:Wenn du über FRN Betrieb machst, vielleicht klappt ja eine Funkverbindung mittels ->CB-Funk Gateway in Bern zu einem Freenet Gateway in DL NRW zu mir.

In Bern-Wankdorf würde es ein Gateway geben. Das wäre von meinem QTH machbar.

Beste Grüsse,
Bravo Golf
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#15

Zitat:13RF279 schrieb:
(...)
Gibt es dazu Prezidenz Fälle, in den der Richter dieses Schwammige Regelung erkannte und Positiv, gegen die Owi eine Entscheidung fällte.
Hallo Peter,

mir sind keine Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen die BEMF bekannt. Ein solcher Verstoß kann auch erst seit August 2013 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Vorher wars kein OWi-Tatbestand.

Demnächst wird in DL das FTEG durch ein neues "Funkanlagengesetz" ersetzt. Im Referentenentwurf des neuen Gesetzes ist die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zum Personenschutz in EM-Feldern (BEMF) in derselben schwammigen Formulierung wie im FTEG enhalten. Aber Verstöße dagegen sind im neuen Gesetz wieder (wie vor August 2013) NICHT als OWi-Tatbestand aufgeführt.

Gruß
Wolf :-)
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#16

Hallo Peter

Zitat:Am besten entweder über CB bei dir in FRN einklinken oder direkt per Clint.

Ok, der Gateway kann ich von hieraus nicht direkt erreichen. Dann schaue ich mir mal der Client an.

Zitat:Was mich hier besonders an deiner Portabelstation Interessiert, ist der Antennentuner
Wo kann man den beziehen bzw. was kostet der.

Das ist ein LDG Z-817 Tuner. Dieser habe ich beim AFu gebraucht. Geht aber problemlos auch für
das 11m Band. Für einen endgespiesenen Draht musst Du allerdings noch ein 1:4 Balun hinten
dran hängen. Der Z-817 kann etwa bis 600Ohm abstimmen.
Max. Power ist 20W Dauerleistung, also optimal für CB. Die grösse wie auf dem Bild ersichtlich
passt perfekt zum AE-6110 Smile

Das ganze bekommt man für 150€ (neu), In Deutschland gibt es dieser Tuner bei Wimo. Will hier keine
Schleichwerbung machen, aber ich hatte bei denen nie Probleme.

Bis dann,
Bravo Golf
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#17

Hallo in die Runde,

hier ein paar Infos der BAKOM (Schweizer Version der BNetzA) zum Thema CB-Funk:

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home...--cb-.html

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#18

Hallo,

wer wissen möchte, wie Schweizer CB-Funk-Rufnamen funktionieren:
Die Zahl gibt die (ehemalige) "Telefoniedirektion" der Schweiz an.

Siehe: http://www.hfi.fm/rufzeichen-nr.-liste.html

Leider sind nicht alle Zahlen gut lesbar

Hier nach Nummern sortiert

61 - Liechtenstein
62 - Basel
63 - Bellinzona
64 - Bern
65 - Biel (Bienne)
66 - Chur
68 - Geneve (Genf)
69 - Lausanne
71 - Luzern
72 - Neuchatel (Neuenburg)
73 - Olten
74 - Rapperswil
75 - St. Gallen
76 - Sion
77 - Thun
78 - Winterthur
79 - Zürich

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#19

Hallo,

ihr habt sicherlich mitbekommen, dass die Schweizer CB-Organisation (SCBO) plant, als eigene Sektion Schweizer Amateurfunk Dachverband USKA mitzuarbeiten. Das wurde als Satzungsänderung bei der SCBO beschlossen und die USKA hat dem Antrag daraufhin zugestimmt.

Im Nachgang gab es nun eine Beschwerde ("Rekurs"Wink von einer anderen Sektion der USKA, weil bei der Abstimmung der SCBO 5 Ja und 5 Enthaltungen abgegeben wurden, die Satzung der SCBO fordert aber eine 2/3 Mehrheit, was damit nicht erfüllt wurde.

Deshalb wird die Abstimmung bei der SCBO nochmal neu angesetzt, am 24.6.2017 wird neu abgestimmt werden.

Amateurfunk und CB-Funk in einer Organisation?

Die Sache ist zweischneidig.

Der klassische CB-Funk hat immer weniger Liebhaber, die Aktivitäten der SCBO gingen dadurch zurück. Weil CB-Funk auch in der Schweiz jetzt allgemein genehmigt ist, hat die Fernmeldeverwaltung (BAKOM) immer weniger Interesse am CB-Funk.

Bei den Nutzern sind Handy und Internet in vielen Fällen "interessanter".

Die 27 MHz-Kurzwelle ist sehr störanfällig durch Sonnenflecken und HF-Müll wie Plasma-Fernseher, Power-Line (Internet über die Stromleitung) und andere schlecht abgeschirmte Computer-Technik.

Die Amateurfunkprüfung wird immer einfacher, weshalb viele zum Amateurfunk umsteigen, viele aber auch schnell merken, dass es nicht das ist, was sie eigentlich wollten.

CB-Funk auf 2m oder 70cm ist realistisch nicht möglich :-(

In der Schweiz gibt es auf 2m gar nichts (Freenet bei 149 MHz ist eine rein deutsche Geschichte) und auf 70cm erlaubt PMR 446 nur Handgeräte mit fest eingebauten Antennen und stark begrenzter Reichweite.

Der geniale Schweizer 933/934 MHz CB-Funk wurde längst von den Handys belegt (erst E-GSM, jetzt LTE 800/900). Ideen das auf 70cm zu machen, gibt es genügend. Es fehlt aber der Schubs an die Fernmeldebehörden, hier aktiv zu werden, weil das "Geschäft" mit dem Verkauf von Geräten ist nicht so lohnend, wie das Folgegeschäft mit dem Verkauf von Diensten, wie Software-Apps, Videodownloads, Musikdownloads, Steuerungs- und Kontroll-Apps.

Siehe auch:

http://www.hndx.de/2017/04/28/scbo-uska-...anstandet/

http://www.funkmagazin.de/280417.htm

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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