Mitschnitt ?
#1

Da hat doch tatsächlich jemand sein Diktiergerät angeschlossen und mitlaufen lassen und über den Lautsprecher hat der jenige was gehört, wahrscheinlich jemand der reinpfeift oder sonst was, ist ja auch egal. Was ich nur damit sagen wollte ,ich habe damit gemeint , dss es verboten wäre ? 😕
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#2

Es ist verboten, das nichtöffentlich gesprochene Wort aufzuzeichnen (§ 201 StGB ). Auf
CB-Funk dürfte der Begriff "nichtöffentlich" nicht zutreffen.

Gruß
Wolf :-)
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#3

Hallo Wolf

Das war auf Freenet und was CB-Funk angeht hat man sich auch schon aufgeregt weil jemand ein Gespräch aufgezeichnet hat und wieder auf der selben Frequenz abgespielt hat , das Spielchen hat mal einer auf einer Taxi-Frequenz gemacht , aber man hat den Jenigen nicht erwischt. ( Manche dürfen einfach alles und wenn es andere machen, gibt es gleich eine Ansage )

Gruß:

Hans-R.
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