Amateurfunk und CB Funk, Allianz oder Dissonanz?
#21

Ich hab jetzt schon mehrfach gelesen, daß der CB Funker sich im DARC weiterbilden sollte, kann, muß, ...
Will er das überhaupt?
muß er das überhaupt?
sagt er sich, ich will nur kommunizieren
oder ist er vielleicht von seinem know how bereits viel weiter?

Wenn ich mir nur den Fragenkatalog zur AFu Prüfung ansehe, das ist doch Kleinkinderkram, pures Auswendiglernen.
Und dann darf der Lizenzierte AFu Geräte selbst bauen oder umbauen B)
Das ist das Selbe als würde jemand seinen Führerschein machen und darf dann sein Auto selbst bauen und im öffentlichen Straßenverkehr benutzen ohne daß das Ding zur Abnahme beim TÜV war, nur weil Bestimmungen aus dem Beginn des letztens Jahrhunderts immer noch gültig sind und der AFu dadurch berechtigt ist diese Geräte selbst zu prüfen.
Womit prüft er die denn?

Das alles sind Dinge, die mir ganz klar sagen,
nein, da will ich nicht dazugehören,
nein, so will ich nie werden.

Ganz klar, ich hab auch schon genug AFu's kennengelernt, die wirklich klasse sind und auf die lass ich auch nichts kommen,

Nur dieses "ich hab Lizenz und alle Anderen sind ja ... " --- nein danke.
Was ist denn, mit denen, die diesen Beruf gelernt haben, studiert haben, wer ist denn da der, der mehr Wissen hat? Der, der ein paar Fragen auswendig gelernt hat, oder der der eine jahrelange Ausbildung und dann noch die dazugehörende Berufserfahrung hat?

Ich will niemandem auf die Füße treten, nur das sind meine Gedankengänge.

Danke, daß ihr mir etwas Zeit geschenkt und das gelesen habt.

73
64Digger295

Digger (der Sucher),
13HN958 / 13RF958  - am Mike Hartmut
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#22

Hallo Hartmut, danke für dein Statement. Du hast völlig Recht, Amateurfunk ist nicht für jeden was, jeder muss das mit sich selbst abmachen ob er dafür Interesse hat oder nicht. Da ist auch nichts dran zu kritisieren. Wem das Spaß mach ok, wem nicht, auch ok!

73 Jürgen
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#23

Hallo,

Es ist offensichtlich, dass die Amaterfunker einige Probleme mit den CB'lern haben.

Gerade wird in der Funkbasis sinniert, warum nur die AFU die Gebühren und Abgaben zu bezahlen haben, nicht aber die CB Funker, die ja auch mit Afu Geräten arbeiten.

Es steht ja jedem frei, sich die Betriebsart auszusuchen, in der man sein Hobby ausleben möchte.
Das die AFU's ihre Beiträge zu zahlen haben, wissen diese ja nicht erst seit vorgestern, oder?

Viele auf CB, finden den Umgang miteinander besser, lockerer und lustiger.

Sicherlich gibt es viele CB'ler, die die Lizenz machen, auch um sich weiterzubilden.

Man kann ja auch beides ausleben, oder?

Besten Gruss
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#24

Hallo Michael, die Funkamateure haben mit den CB Funkern eigentlich keine Probleme. Ich sehe das in unserem OV, da sind CB Funker genauso wie SWL. Sowohl die CB Funker als auch die SWL beteiligen sich rege an unseren Aktivitäten, obwohl sie nicht alles mitmachen dürfen. Dafür bezahlen Sie auch Mitgliedsbeiträge!

Diskussionen gibt es immer dann, wenn aus den Reihen der CB Funker Forderungen gestellt werden mit dem Hinweis, dafür aber bloß nichts "leisten" zu wollen oder zu können. Das erzeugt sofort irgendwie den Eindruck von "Trittbrettfahrerei". Ich persönlich finde das sehr schade, da kommt auch nichts bei raus.

Da fühlen sich die Funkamateure, die Mitgliedsbeiträge an den DARC e.V. und Frequenznutzungsgebühren an die BNetzA zahlen, zu Recht ein wenig "verschaukelt".

Meine Intention war einfach darzustellen, es gibt viele gute und meistens kostenfreie Angebote, die man wahrnehmen kann wenn man will. Es gibt die Möglichkeit die Warterei auf mehr Leistung und mehr Möglichkeiten im CB Funk dahingehend zu "verkürzen", dass man sich mal wertfrei mit dem Thema Amateurfunkdienst beschäftigt. Nicht mehr und nicht weniger!

Zitat:michael07 schrieb:
Gerade wird in der Funkbasis sinniert, warum nur die AFU die Gebühren und Abgaben zu bezahlen haben, nicht aber die CB Funker, die ja auch mit Afu Geräten arbeiten.
Finde ich nicht ganz abwegig diese Diskussion, die CB Funker nutzen auch Frequenzen und das unabhängig von den dazu eingesetzten Geräten!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es überhaupt keine CB Funker mehr gäbe, wenn diese auch Frequenznutzungsgebühren entrichten müssten.

73 Jürgen
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#25

Zitat:13HN516 schrieb:
- ausser AM ( nur CB Funk im Afu seit Ende der 60 her nicht mehr erlaubt)
Ach?
Wo kann man das nachlesen?

73 Achim (13HN465)
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#26

Hallo,

Hier meine Antwort auf die Frage in der Funkbasis, warum die CB Funker keine Gebühren bezahlen:

Hier nur mal die genauen Bezeichnungen der Amateurfunker und der CB Funker nach dem geltenden Frequenzplan der BNetzA:

Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß § 2 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.

Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern "CB-Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

Diese Definition der BNetzA, stellt klar, warum die Amateurfunker diese Gebühren bezahlen dürfen und die CB-Funker eben nicht.

Wer, wann, welche Funkgeräte zum Funken auf den CB Frequenzen benutzt, ist daher völlig unerheblich.

Solange keinerlei Störungen durch die Benutzung von Amateurfunkgeräten auf den CB Frequenzen verursacht werden, sieht sich die BNetzA nicht in der Pflicht zu handeln.
( Aussage der BNetzA auf meine Anfrage )

Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist.

Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).


Besten Gruß
Michael

13HN357
Leiter der Hotel November DX Group
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#27

Stimmt genau Michael

Besser hätte man es nicht formulieren können.

73
64Digger 295

Digger (der Sucher),
13HN958 / 13RF958  - am Mike Hartmut
Mobil: AE 6110 / (AE5890EU), DV27 T / DV27 S / DV 27 lang /
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KF: AE 5890EU, 3/4 λ Eigenbau / Sirio SD 1300 U
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#28

Zitat:DL6WAB schrieb:
Hallo Peter, offensichtlich hast Du, warum auch immer, eine gehörige Antipathie gegen den DARC e.V. entwickelt. Die Gründe dafür sind mir nicht bekannt (und mir auch egal), es soll aber auch OMs geben, die haben ganz andere Erfahrungen mit dem DARC e.V. gemacht (ich z.B. [Bild: grin.gif] ), sind gerne dabei und profitieren von dem Angebot. Aber, jeder wie er mag!
Hallo Jürgen
lassen wir das Thema DARC, es ist einfach so, hab auch keine Lust mehr
über die Gründe zu Philosophieren.
Im übrigen betrifft das um es nochmal zu separieren nicht den Amateurfunk, es gibt solche und solche FA.
Im Bekannten Kreis und außerhalb gibt es sehr viele nette Funkamateure.
In dem Sinne Thema DARC Ende.
Zitat:Santana 51 schrieb:
Zitat:13HN516 schrieb:
- ausser AM ( nur CB Funk im Afu seit Ende der 60 her nicht mehr erlaubt)
Ach?
Wo kann man das nachlesen?
Hallo Achim irgendwo wurde das mal in einem Bericht zur Amateurfunk Geschichte erwähnt, frage mich jetzt nicht mehr wo, lass mich aber auch eines besseren belehren wenn es nicht stimmt das es seit den 60ger verboten ist.
AM ist sowieso wegen der hohen Bandbreite, eher unüblich im Afu.

73&55 Peter
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#29

Zitat:michael07 schrieb:
Diese Definition der BNetzA, stellt klar, warum die Amateurfunker diese Gebühren bezahlen dürfen und die CB-Funker eben nicht.
Hallo Michael,
aus dieser Definition kann ich das nun gerade nicht erkennen. Ich habe mal recherchiert.

Die Gebühren, die erhoben werden, sind sogenannte "Frequenzschutzbeiträge" die sich aus der Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung ergeben. http://www.gesetze-im-internet.de/fsbeitrv/

Zahlen müssen diese Beiträge jeder Senderbetreiber und jeder, dem Frequenzen nach § 55 des Telekommunikationsgesetzes zugeteilt sind.

Für Sendefunkanlagen, die von Amts wegen einer Allgemeinzuteilung für die Benutzung von bestimmten Frequenzen durch die Allgemeinheit oder einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis unterliegen, werden keine Beiträge erhoben.

Die CB Funker sind deshalb von der Zahlung befreit, haben dann aber wohl auch keinen Anspruch auf die Leistungen der BNetzA und störungsfreie Frequenzen.

Die BNetzA schreibt dazu:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach...-node.html

Die Bundesnetzagentur erbringt auf Grund gesetzlicher Regelungen Leistungen, die über Beiträge finanziert werden. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gehören dazu beispielsweise Frequenzplanung, Frequenzkoordinierung, Harmonisierung und Normung. Auf der Grundlage des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) gehören dazu beispielsweise die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Maßnahmen im Rahmen der Geräteüberprüfung.

Die jährlichen Beiträge werden nach den bei der Bundesnetzagentur je Funkdienst entstandenen Kosten für jedes Jahr rückwirkend bestimmt.


Diese Zusammenhänge erklären Einiges!

NACHTRAG

Die Gebühren, die den Funkamateuren alle zwei Jahre ins Haus flattern, ergeben sich aus dem TKG und dem EMVG i.V.m. der FSBeitrV.

73 Jürgen
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#30

Zitat:13HN516 schrieb:
Hallo Achim irgendwo wurde das mal in einem Bericht zur Amateurfunk Geschichte erwähnt, frage mich jetzt nicht mehr wo, lass mich aber auch eines besseren belehren wenn es nicht stimmt das es seit den 60ger verboten ist.
Hmm....ich wüßte ncht, das AM explizit "verboten" wäre.
Ab 29,0Mhz aufwärts ist eine Bandbreite von mindestens 6khz erlaubt (darunter 2,7khz), da passt schon gerade so ein AM-Signal rein.
Auf 80m hört man zwar ab und zu mal Zeitgenossen in AM, was dort nicht empfohlen ist, aber ein (Amateurfunk-)Bandplan ist eben nur eine Empfehlung und kein Gesetz.

Zitat:AM ist sowieso wegen der hohen Bandbreite, eher unüblich im Afu.
Unüblich schon, aber ein AM-Signal mit dem üblichen Sprachband 300-3000Hz ist mit rechnerisch 6khz schmaler als ein FM-Signal.

73 Achim (13HN465)
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