Hallo in die Runde,
es geschehen Zeichen und Wunder:
Die Bundesnetzagentur hat die Vorschriften für Jedermannfunk auf 149 (bekannt als "Freenet" neu gefasst:
Amtblatt 2019-09 / Verfügung Nr. 60:
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz – 149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten - siehe Seite 923
Die Amtsblattverfügung Nr. 54/2016 wird hiermit aufgehoben
Erlaubt sind:
analoge Frequenznutzung (FM)
1.1 Analoge Frequenznutzung
Mittenfrequenz - Kanalbandbreite/Kanalraster
in MHz - - - in kHz
1 149,0250 - - - 12,5
2 149,0375 - - - 12,5
3 149,0500 - - - 12,5
4 149,0875 - - - 12,5
5 149,1000 - - - 12,5
6 149,1125 - - - 12,5
Und digital
149,0250 - 12,5 -- 149,021875 - 6,25
149,0375 - 12,5 -- 149,028125 - 6,25
149,0500 - 12,5 -- 149,034375 - 6,25
149,0875 - 12,5 -- 149,040625 - 6,25
149,1000 - 12,5 -- 149,046875 - 6,25
149,1125 - 12,5 -- 149,053125 - 6,25
149,084375 - 6,25
149,090625 - 6,25
149,096875 - 6,25
149,103125 - 6,25
149,109375 - 6,25
149,115625 - 6,25
Man sieht, es gibt mehr digitale als analoge Kanäle und auf den analogen Frequenzen können auch digitale Freunde funken, was bei Leuten mit älteren analogen Geräten natürlich "Begeisterung" auslösen wird.
Neu: Höhere Sendeleistung
"1.3 Strahlungsleistung
Zitat:Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt
.
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet."
Das Amtsblatt kann kostenlos unter
http://www.bnetza-amtsblatt.de --> 2019 --> 2019-09 heruntergeladen werden.
Wie die Überschrift des Amtsblattes sagt, sind weiter nur Handfunkgeräte erlaubt :-( "Mobilgeräte mit fester Antenne" wie von TEAM oder ALAN werden in einer "Art Grauzone" weiter geduldet.