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Die "Funkgeräte am Steuer"-Geschichte geht in die nächste Runde:
Nach dem unerwarteten Rückzug am 07.07. hat die Bundesregierung den Bundesrat jetzt einen neuen Verordnungsentwurf zur Zustimmung vorgelegt.
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=556-17
Inhaltlich (soweit es Funkgeräte betrifft) nix Neues. Die Drei-Jahres-Schonfrist ist drin - nicht nur (wie mal angedacht) für CB-Geräte, sondern generell für alle Funkgeräte.
Die Geschichte kommt voraussichtlich am 22. September wieder auf die Tagesordnung des Bundesrats (zwei Tage vor der Bundestagswahl
).
http://www.funkmagazin.de/140707.htm
Gruß
Wolf :-)
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Zitat:13HN516 schrieb:
Bluetooth müsste in diesem Fall aber ausgereifter sein, siehe Thema Test Alan Mobilfunkgerät mit Bluetooth Dongel. Die Latenzzeit ist mir noch zu hoch mit 1-2 Sekunden zwischen Sendetaste drücken und sprechen. Mit der bisherigen Bluetooth Technik, würde das Sende Emfangs umschalten in Verbindung mit einer Vox Schaltung, erstmal nicht funktionieren.
...sollte es mal soweit kommen:
Ich habe eines der
wenigen Amateurfunkgeräte, die man zumindest mit
Bluetooth nachrüsten kann.
Das
dazugehörige Headset hat allerdings auch seinen stolzen Preis.
Da es sich um keinen besonderen BT-Standard handelt, habe ich einfach mal das nächstbeste Handy-Stereoset (Taotronics) gepaar und ausprobiert:
Das Mikrofon im Kabel ist zu leise zum Sprechen und für die VOX und hat das Klangbild des berühmten Joghurtbechers.
Aha, ein Mikrofonbügel tuts bestimmt besser, also habe ich mir
das billigste schnurlose Sprechgeschirr mit Bügelmikrofon besorgt.
Modulationsrapport: einwandfrei
Die VOX spricht präzise an, allerdings hat sie eine feste Abfallzeit von ca. 2-2,5s.
Alternativ kann man auch mit den Knopf am Ohr "toggeln", was eine Verzögerung von etwa 0,5s hat.
Der einzige "Schwachpunkt" am Headset wäre vielleicht der dünne Schaumstoffüberzug, aber ansonsten macht es genau, was es soll.
Fazit:
Es sind mit verfügbarer Technik durchaus auch kurze Ansprechzeiten möglich.
Achim
73 Achim (13HN465)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2017, 07:23 von
Santana 51.)
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Hallo,
möglicherweise kommen in den nächsten drei Jahren Freispeicheinrichtungen, die nicht nur schick aussehen, sondern sogar funktionieren. Mit dem klassischen Sprechfunk mit Mikrofon irgendwie nix zu tun.
Funker mit festangeschlossenen Mikrofonen (z.B. Albrecht AE 6110) schauen in die Röhre oder müssen die Zulassungsbestimmungen "verbiegen" (= Kupplung ins Kabel oder Buchse am Gerät einbauen) oder vielleicht gibt's auch ein Bluetooth-Modul, was im Gerät eingebaut werden kann.
Eher wird es neue Geräte mit integriertem Bluetooth geben...
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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Hallo,
Morgen (22.9.2017) wird sich der Bundesrat mit dem Mikrofonverbot erneut beschäftigen und so wie es aktuell aussieht, wird das durchgewunken. Große Proteste sind wohl nicht mehr zu erwarten, weil es keinen mehr interessiert? :-(
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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Diverse Zeitschriften oder Magazine (Chip,Focus etc.) schreiben heute schon mit großer Aufmachung was sich demnächst alles ändert.
Gehen aber weniger auf den Funk ein(weil Sie davon keine Ahnung haben!).
Denen gehts nur ums Handyverbot und die (höheren)Strafen dazu....
http://www.chip.de/news/Hoehere-Bussgeld...50372.html
Eben Boulevardpresse,viel Palaver und kein Hintergrundwissen.
Genau so wie die tägliche Wahlberichterstattung.
Walter
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2017, 22:30 von
Wasserbueffel.)
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Hallo,
es zeigt sich, wie wichtig ein CB-Verband, eine Interessenvertretung wäre.
Die meisten flüchten sich in die "Wird schon gut gehen, die interessieren sich nicht für uns und wir interessieren uns nicht für die Ecke".
Am Sonntag sind Wahlen. Ich hoffe, dass alle hier wählen gehen und ich wünsche mir, dass viele erkennen, dass diese angebliche "Alternative für" keine Alternative ist.
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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Naja, Chip & Co. geben da weitgehend eine dpa-Meldung wieder. Inhaltlich ist die Meldung ja auch richtig und Zielgruppe sind "Normalbürger", also vorwiegend wohl Smartphone-Nutzer, die sich für die speziellen Probleme der Hobbbyfunker wenig interessieren dürften.
Immerhin haben wir bewirkt, dass für Funkgeräte eine "Schonfrist" bis Mitte 2020 eingeräumt wurde. Das zeigt, dass man auf politische Entscheidungen durchaus Einfluss nehmen kann (wenn auch - wie hier - in bescheidenem Maße).
Klar, absolut nichts nützt es, nur rumzumaulen oder Demagogen hinterherzurennen, die außer Angstmacherei, dem Aufbau von Feindbildern und bombastischen Sprechblasen nichts zu bieten haben.
Gruß
Wolf :-)
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Halllo in die Runde,
Großer Schreck: Einem Betroffenen war aufgefallen, dass die ursprünglich angedachte Ausnahmeregelung für CB-Funk oder generell für Funkgeräte gar nicht in dem Bundesrat-Papier 556-17 zu finden ist.
Ursprünglich hatte sich der Bundesrat mit Drucksache 424-17 mit dem Thema beschäftigt.
In dem Text wurde die „Ausnahme für CB-Funk, Verbot erst ab 30.6.2020“ siehe Seite 2 aufgeführt.
[url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[/url]
Das Paket aus 424-17 wurde aber wegen der "Rettungsgasse" zurückgepfiffen und unter der Drucksache 556-17 neu gestartet:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9...onFile&v=1
[url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0501-0600/0556-17.html
[/url]
Es geht im Kern um die StVO, worin in §23 erklärt wird, was man alles nicht darf.
Siehe
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Die Ausnahmeregelung für Funkgeräte findet sich dann hinten in Paragraph 52 unter Übergangsbestimmungen.
Siehe
https://dejure.org/gesetze/StVO/52.html
Also:
Bis zum 30.6.2020 dürfen wir noch mit Mikrofon während der Fahrt funken.
Ist auch nicht mehr lange :-(
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2019, 07:45 von
Henning Gajek.)
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Hallo nochmal,
Dank der Detektivarbeit von Herrn Bormann (Firma Stabo) kann ich "Entwarnung" geben. Die Sonderregelung für (CB-)Funkgeräte gilt zum Glück doch (noch).
Sie findet sich in der Straßenverkehrsordnung Paragraph 52 (Übergangsbestimmungen): Dort heißt es unter Absatz (4):
"§23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden."
Siehe
https://dejure.org/gesetze/StVO/52.html
Da haben wir nochmal Glück gehabt. B)
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2019, 13:18 von
Henning Gajek.)
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Wo haben wir da nochmal Glück gehabt?
Die Zeit ist schnell rum und dann?
Hier könnten sich mal die ganzen Verbände und Vereine aktiv zeigen und gegen diese Nonsenseregelung Sturm laufen!
Juristisch ist die nicht tragbar und anfechtbar.
Es müssten dann nämlich auch Rauchen am Steuer, das Schalten mit Schalkknüppel, das Bedienen von Heizung und Radio etc. verboten werden.
Und was sollen künftig die Fahrschulen, Taxiunternehmen, Bauhöfe, Autobahnmeistereien usw. machen? An die wurde gar nicht gedacht.
Dieses Gesetz ist eine Farce und wäre anfechtbar. Mich wundert nur, warum hier kein einziger CB und Amateurfunkverband tätig wird und einfach stillschweigend diese Kröte schluckt.
Hals und Kabelbruch!
Hals- und Kabelbruch!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2019, 14:03 von
Kabelbruch.)