21.05.2014, 20:23
Zitat:Wolf schrieb:
Hallo,
das Verhalten des Fotografen ist zwar reichlich merkwürdig, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Voraussetzung ist, dass die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus geschehen sind, dass der Fotograf also nicht Euer Grundstück betreten hat.
Weitere Infos dazu findest Du bei Wikipedia unter "Panoramafreiheit":
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Gruß
Wolf :-)
Vor ein paar Jahren war ich in Kiel und auf Laboe an der Strandpromenade stand eine Villa und am Zaun war ein Schild aufgestellt mit dem Hinweis Bitte nicht fotografieren
Gruß: Hans-Rüger