Parkverbot auf Taxihalteplätzen
#1

Abschleppen ohne Behinderung
Parken auf dem Taxi-Stand kann teuer werden

Ausschließlich für Droschken: Auf Taxi-Ständen gilt absolutes Halteverbot.

Wer sein Auto auf einem Taxi -Stand abstellt, weil kein anderer Parkplatz verfügbar ist, der geht ein großen Risiko ein: Auch wenn kein Taxi weit und breit zu sehen ist, rückt der Abschleppdienst meistens unverzüglich an - mit Recht
Taxi-Stand-Parker müssen die vollen Kosten tragen - auch wenn durch das Falschparken kein Taxifahrer behindert wurde, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einmal bekräftigt hat.
Auf Taxi-Ständen gilt absolutes Halteverbot
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Pkw auf einem leeren Taxistand abgestellt - trotz des gut sichtbaren Halteverbots-Schildes. Kaum zehn Minuten später rückte der Abschleppdienst an und nahm das Fahrzeug an den Haken.
Die entstandenen Kosten in Höhe von 143 Euro sowie das Busgeld von 64 Euro wurden dem Falschparker in Rechnung gestellt. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung mit dem Hinweis, es seien keine Taxen behindert worden, da er sich alleine auf dem Taxistand befunden habe.
Genug Platz ist kein Argument fürs Parken
Die Richter sahen das anders. Das Fahrzeug sei eindeutig ordnungswidrig auf dem Taxistand abgestellt worden, weswegen Bußgeld und Abschleppmaßnahme nicht zu beanstanden seien.
Auch wenn noch genug Platz für Taxen vorhanden sind, darf der Autofahrer das absolute Halteverbot nicht einfach ignorieren, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil


Gruß: Hans-Rüger
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Parkverbot auf Taxihalteplätzen - von - 22.04.2014, 18:35
RE: Parkverbot auf Taxihalteplätzen - von - 23.04.2014, 19:29
RE: Parkverbot auf Taxihalteplätzen - von - 23.04.2014, 20:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste