31.05.2013, 19:12
Hallo Alessa,
kleine Anmerkung bezüglich Arbeitskleidung: Schreibt eine Firma bzw. Betrieb gewisse Arbeitskleidung vor (dazu gehören auch Arbeitsschuhe mit Stahlkappen), so muss diese Kleidung vom Betrieb gestellt werden (gilt auch für Praktikanten). So steht es im Arbeitsschutz-Gesetz.
Eine der wenigen Ausnahme ist zum Beispiel die sogenannte "Fahrerkarte" für Lkw- und Busfahrer. Diese muss tatsächlich vom jeweiligen Fahrer bezahlt werden.
kleine Anmerkung bezüglich Arbeitskleidung: Schreibt eine Firma bzw. Betrieb gewisse Arbeitskleidung vor (dazu gehören auch Arbeitsschuhe mit Stahlkappen), so muss diese Kleidung vom Betrieb gestellt werden (gilt auch für Praktikanten). So steht es im Arbeitsschutz-Gesetz.
Eine der wenigen Ausnahme ist zum Beispiel die sogenannte "Fahrerkarte" für Lkw- und Busfahrer. Diese muss tatsächlich vom jeweiligen Fahrer bezahlt werden.
Mit 55 & 73 vom
Bergischen Trödelteam in NRW
(Quwisatz Haderac / 13 EL 501)