Nutzung eines 10m AFu Gerätes auf 11m lizensfrei?
#2

Hallo Woody,

die Diskussion, ob Amateurfunkgeräte unter Einhaltung der CB-spezifischen Parameter auch im CB-Funk benutzt werden dürfen, ist in diversen Foren schon etliche Male geführt worden...

Wenn es nur nach der Frequenzzuteilung für den CB-Funk ginge, wäre das kein Problem. In der Frequenzzuteilung sind nur die technischen Rahmenbedingungen (Frequenzen, Sendeleistung, Modulationsarten etc.) festgelegt, unter denen CB-Funk betrieben werden darf. Die Frequenzzuteilung enthält keine Angaben darüber, welche Geräte benutzt werden dürfen.

-> http://www.bundesnetzagentur.de/cae/serv...533pdf.pdf

Der Haken liegt vielmehr im "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG).

-> http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf

In diesem Gesetz ist unter anderem in § 11 festgelegt, dass (Funk-)Geräte "nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden (dürfen), wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind."

Die "grundlegenden Anforderungen" des Gesetzes werden i.d.R. dann erfüllt, wenn das betreffende Gerät den für den für den jeweiligen Gerätetyp relevanten EU-Normen entspricht. Der Hersteller bzw. Importeur des Geräts bescheinigt die Einhaltung der Normen, indem er eine "Konformitätsbescheinigung" ausstellt, die er jedem Gerät beilegen muss.

Leider ist die Konformitätsbescheinigung für das Mass DX-5000 im Netz nicht zu finden. Der Hersteller bzw. Importeur - in Deinem Falle die Firma Maas - sollte Dir also bescheinigen, dass das DX-5000 für die bestimmungsgemäße Verwendung im CB-Funk vorgesehen ist und Dir die Konformitätsbescheinigung schicken, aus der hervorgeht, dass das Gerät die CB-spezifischen Normen einhält. Dann stünde einer (senderseitigen) Nutzung im CB-Funk nichts im Wege.

Soweit die Theorie. In der Praxis wirst Du damit wenig Erfolg haben. Die technischen Parameter (z.B. Frequenzumfang und Sendeleistungregulierung) sowohl des Maas DX-5000 als auch aller anderen 10m-"Amateurfunk"-Geräte sind nicht mit den CB-Funk-Normen vereinbar. Ein Hersteller/Importeur solcher Geräte wird sich hüten, den Geräten eine bestimmungsgemäße Verwendung im CB-Funk zu bescheinigen.

Gruß
Wolf :-)

PS: Warum willst Du - wenn Du eh schon die Amateurfunklizenz anstrebst - Deine späteren Möglichkeiten einschränken und Dir ausgerechnet einen Monobander ins Shack stellen?

PPS: Dem Händler, bei dem Du bestellt hast, werden gelegentlich Liefer- und Kommunikationsprobleme nachgesagt. Schreib doch mal, wie lange die Lieferung bei Dir gedauert hat.

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Nutzung eines 10m AFu Gerätes auf 11m lizensfrei? - von - 04.11.2012, 02:15
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