07.08.2016, 13:00
Zitat:13RF279 schrieb:Naja, die deutsche unsinnige 10-Watt-EIRP-Grenze ist eine reine Erfindung des damaligen Postministeriums, also der Verwaltung. Sie ist weder vom Gesetzgeber vorgegeben noch in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie enthalten - von einer wissenschaftlichen Begründung ganz zu schweigen.
(...)
Das man generell 1,5 Meter Abstand nimmt, würde so nicht gehen, weil der Deutsche und Europäische Bürokrat, ja mal wieder eine Grundlage dazu braucht für eine Berechnung.
Der 10-Watt-EIRP-Wert ist also keineswegs "in Stein gemeißelt", so wie BNetzA manchmal glauben machen möchte. Die Behörde weigert sich, selbst bei einer Funkanwendung wie dem CB-Funk, bei der dieser Wert nur rel. geringfügig überschritten wird, eine praxisgerechte Lösung (ohne Erfordernis einer Standortbescheinigung) zu finden. :-(
Gruß
Wolf :-)