Mitschnitt ?
#2

Es ist verboten, das nichtöffentlich gesprochene Wort aufzuzeichnen (§ 201 StGB ). Auf
CB-Funk dürfte der Begriff "nichtöffentlich" nicht zutreffen.

Gruß
Wolf :-)
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Mitschnitt ? - von - 01.07.2016, 16:07
RE: Mitschnitt ? - von - 01.07.2016, 19:38
RE: Mitschnitt ? - von - 01.07.2016, 20:59

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