01.07.2016, 19:38
Es ist verboten, das nichtöffentlich gesprochene Wort aufzuzeichnen (§ 201 StGB ). Auf
CB-Funk dürfte der Begriff "nichtöffentlich" nicht zutreffen.
Gruß
Wolf :-)
CB-Funk dürfte der Begriff "nichtöffentlich" nicht zutreffen.
Gruß
Wolf :-)