04.02.2019, 11:25
Halllo in die Runde,
Großer Schreck: Einem Betroffenen war aufgefallen, dass die ursprünglich angedachte Ausnahmeregelung für CB-Funk oder generell für Funkgeräte gar nicht in dem Bundesrat-Papier 556-17 zu finden ist.
Ursprünglich hatte sich der Bundesrat mit Drucksache 424-17 mit dem Thema beschäftigt.
In dem Text wurde die „Ausnahme für CB-Funk, Verbot erst ab 30.6.2020“ siehe Seite 2 aufgeführt.
[url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[/url]
Das Paket aus 424-17 wurde aber wegen der "Rettungsgasse" zurückgepfiffen und unter der Drucksache 556-17 neu gestartet:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9...onFile&v=1
[url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0501-0600/0556-17.html
[/url]
Es geht im Kern um die StVO, worin in §23 erklärt wird, was man alles nicht darf.
Siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Die Ausnahmeregelung für Funkgeräte findet sich dann hinten in Paragraph 52 unter Übergangsbestimmungen.
Siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/52.html
Also: Bis zum 30.6.2020 dürfen wir noch mit Mikrofon während der Fahrt funken.
Ist auch nicht mehr lange :-(
Großer Schreck: Einem Betroffenen war aufgefallen, dass die ursprünglich angedachte Ausnahmeregelung für CB-Funk oder generell für Funkgeräte gar nicht in dem Bundesrat-Papier 556-17 zu finden ist.
Ursprünglich hatte sich der Bundesrat mit Drucksache 424-17 mit dem Thema beschäftigt.
In dem Text wurde die „Ausnahme für CB-Funk, Verbot erst ab 30.6.2020“ siehe Seite 2 aufgeführt.
[url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[/url]
Das Paket aus 424-17 wurde aber wegen der "Rettungsgasse" zurückgepfiffen und unter der Drucksache 556-17 neu gestartet:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9...onFile&v=1
[url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0501-0600/0556-17.html
[/url]
Es geht im Kern um die StVO, worin in §23 erklärt wird, was man alles nicht darf.
Siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Die Ausnahmeregelung für Funkgeräte findet sich dann hinten in Paragraph 52 unter Übergangsbestimmungen.
Siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/52.html
Also: Bis zum 30.6.2020 dürfen wir noch mit Mikrofon während der Fahrt funken.
Ist auch nicht mehr lange :-(
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977