Auf Webseiten Personen zu erkennen
#2

Hallo DCBO 510,

Du darfst Bilder von Personen u.a. dann ohne Einwilligung veröffentlichen, wenn die Personen auf dem Bild nur "Beiwerk" sind (z.B. Fußgänger, die zufällig durchs Bild gelaufen sind) oder wenn die Personen Teilnehmer von "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen" sind. Darunter dürften auch Übersichtsaufnahmen in einem Bierzelt fallen.

Geregelt ist das in § 23 des Kunsturhebergesetzes:
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html

Gruß
Wolf :-)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Auf Webseiten Personen zu erkennen - von - 21.08.2014, 08:47
RE: Auf Webseiten Personen zu erkennen - von - 22.08.2014, 19:00
RE: Auf Webseiten Personen zu erkennen - von - 24.08.2014, 07:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste