Gegen 23:11 Uhr auf Freenet Kanal 5
#1

Auf Freenet Kanal 5,am 30.11.16 gegen 23:11 Uhr da hat doch glatt Jemand die Leistung hochgefahren und das während des Gesprächs und sagte auch noch, jetzt müssten bei dem Jenigen alle Lichter ( auf dem S-Meter ) angehen, da sieht man's mal wieder . Der das sagte hat die Lizenz

Dürfen dann einige Alles nur weil Nachts gefunkt wird und kein anderer mehr was mitbekommt zB. BNetzA ?????? Die fühlen sich wohl alle sehr sicher oder meinen es werden alle Augen zugedrückt selbst alle Hühneraugen

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#2

Hallo,

auf Freenet dürfen nur zertifizierte "Freenet" Geräte mit 0,5 Watt ERP und maximal 6 Kanälen (analog) oder 12 Kanälen (digital, wenn es welche gibt) verwendet werden.

Lizensierte Funkamateure haben KEINERLEI Sonderrechte, da diese Frequenzen nicht zum Amateurfunk gehören.

Das gleiche gilt auch für CB-Funk auf 27 MHz. Es gelten die ETS 300433 auch für lizensierte Funkamateure.

Rechtlich "grau" ist die Verwendung eines "Amateurfunk"-Gerätes auf CB-Frequenzen. Man könnte die Vorschriften so auslegen, dass das erlaubt ist, wenn das Gerät die Grenzwerte der ETS 300433 einhält. Das ist aber nur theoretisch, weil es nahezu kein Amateurfunkgerät, dass dafür umgeschaltet werden kann (ausser ein paar CB-Funkgeräten, die man auf 10m Amateur "umschalten" kann)

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#3

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo,

auf Freenet dürfen nur zertifizierte "Freenet" Geräte mit 0,5 Watt ERP und maximal 6 Kanälen (analog) oder 12 Kanälen (digital, wenn es welche gibt) verwendet werden.

Lizensierte Funkamateure haben KEINERLEI Sonderrechte, da diese Frequenzen nicht zum Amateurfunk gehören.


Für einige anscheinend doch, weil sie sich sicher sind keinen Ärger zu bekommen

Ich frage mich nur, was die damit erreichen wollen ? Angry


Das gleiche gilt auch für CB-Funk auf 27 MHz. Es gelten die ETS 300433 auch für lizensierte Funkamateure.

Rechtlich "grau" ist die Verwendung eines "Amateurfunk"-Gerätes auf CB-Frequenzen. Man könnte die Vorschriften so auslegen, dass das erlaubt ist, wenn das Gerät die Grenzwerte der ETS 300433 einhält. Das ist aber nur theoretisch, weil es nahezu kein Amateurfunkgerät, dass dafür umgeschaltet werden kann (ausser ein paar CB-Funkgeräten, die man auf 10m Amateur "umschalten" kann)



[Bild: i4gnnmex.jpg]
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