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Warum fallen eigentlich CB-Antennen unter das Exportverbot für "Elektro und Elektronikgeräte" ?
Wie hier zu sehen:
http://www.mwf-service.com/shop/racer-60...ahler.html
Ok, hier liefert der Händler eine Erklärung
http://www.mwf-service.com/shop/exportei...nkung.html
Aber eine CB-Antenne hat weder einen Netzstecker noch Batterien, wieso wird die wie ein "Elektrogerät" behandelt?
Achim
73 Achim (13HN465)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2016, 18:14 von
Santana 51.)
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Hallo Achim,
naja, ein "Exportverbot" für Händler gibts nicht, nur halt eine Registrierungspflicht für ein Altgeräte-Rücknahmesystem in jedem EU-Land, in das ein Händler an Privatkunden liefert. Weil das ziemlich teuer ist und sich für kleinere Händler nicht rechnet, verschicken diese halt nicht mehr ins Ausland.
Ob CB-Antennen unter das Elektrogesetz fallen ist Interpretationssache.
Gemäß § 3 ElektroG sind "Elektro- und Elektronikgeräte" im Sinne des Gesetzes
"Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und
a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen"
Man kann den Text zwar derart interpretieren, dass Antennen im Empfangsfall von "elektromagnetischen Feldern abhängig" sind und im Sendefall der "Erzeugung" bzw. "Übertragung" elektromagnetischer Felder dienen (bei letzterem fehlt jedoch das Kriterium "Messung"
.
Ob aber das grundlegende Kriterium (ausgelegt für den Betrieb mit Wechsel- oder Gleichspannung) auf HF-Signale anwendbar (und vom Gesetzgeber gewollt) ist, möchte ich stark bezweifeln.
Gruß
Wolf :-)