Beiträge: 368
Themen: 159
Ort: Ludwigshafen/Rhein
Registriert seit: Aug 2013
Frage: Wieso kann man auf öffentlichen Webseiten Personen erkennen. zB. auf wasen.de da sind Bilder im Festzelt fotografiert wo man Personen erkennen kann, ich habe gedacht, man darf auf Fotos niemand erkennen. Wenn ich im Zelt einzelne Leute fotografiere und es auf meine HP veröffentlichen will muß ich fragen und was ist mit 1000 Personen im Riesenzelt ?
Danke
Beiträge: 179
Themen: 5
Ort:
Registriert seit: Feb 2008
Hallo DCBO 510,
Du darfst Bilder von Personen u.a. dann ohne Einwilligung veröffentlichen, wenn die Personen auf dem Bild nur "Beiwerk" sind (z.B. Fußgänger, die zufällig durchs Bild gelaufen sind) oder wenn die Personen Teilnehmer von "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen" sind. Darunter dürften auch Übersichtsaufnahmen in einem Bierzelt fallen.
Geregelt ist das in § 23 des Kunsturhebergesetzes:
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Gruß
Wolf :-)
Beiträge: 224
Themen: 9
Ort: Köln - Rath / Heumar
Registriert seit: May 2013
Hallo DCBO 510,
auch hier gilt: Keine Regel / Gesetz ohne Ausnahme.
MfG
Marc / 13 EL 501 aus Köln
:|
Mit 55 & 73 vom
Bergischen Trödelteam in NRW
(Quwisatz Haderac / 13 EL 501)