Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Widerspruch gegen Vfg 77/2011
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Hallo,

Funkfreund "Wiesel" aus dem Funkbasis Forum hat Widerspruch gegen die Amtsblattverfügung 77/2011 eingelegt, weil er (stark vereinfacht) der Ansicht war und ist, daß diese Vorschriften in der Praxis gar nicht umsetzbar sind, weil ein "normaler CB-Funker" keinerlei technische Fachkenntnis besitzen muß, um herauszufinden, ob er mit 4 Watt ERP oder mehr funkt.

Wer die Antwort der BNetzA nachlesen mag:

http://www.rzkh.de/bnetza_211a225ws001-2011a.pdf

Zum Lesen ist ein PDF-Reader (z.B. Adobe Acrobat Reader oder Foxit) notwendig.
Gibts z.B. unter http://www.adobe.de ist auf den meisten PCs schon vorhanden.
Hallo,

da das Thema einige interessiert folgende wichtige Fakten:

Ein CB-Funkgerät darf - gemessen mit Dummy Load an 50 Ohm nicht mehr als 4 Watt Trägerleistung bei AM und FM haben, bei AM und SSB nicht mehr als 12 Watt PEP (Spitzenhüllkurvenleistung). Wie das gemessen wird, steht in der Norm EN 300433.

Eine CB-Funkanlage darf nicht mehr als 4 Watt ERP (effektive abgestrahlte Leistung) haben. Das ist internationaler Standard, da hat die BNetzA Recht.

Mit einer absolut legalen Kiste und einer superoptimalen Antenne könnten es aber 6,09 Watt ERP werden (rechnerisch), das gibt sogar die BNetzA zu.

Die BNetzA unterstellt, daß der Funker das weiß und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann (ein Dämpfungsglied einsetzen z.B. längeres Antennenkabel oder den Sendeleistungsregler am Gerät (falls vorhanden ) zurückdrehen oder so...)

Wer daheim mit 12 Watt ERP in AM/SSB funken will, braucht ZUSÄTZLICH eine Standortbescheinigung. Die erlaubt ihm dann, mit mehr als 10 Watt EIRP in SSB zu funken. Bei AM/FM ändert sich am Träger-Grenzwert von 4 Watt ERP aber nichts!

Die BNetzA unterstellt weiter, daß der CB-Funker zu Hause die Leistung so reduziert, daß er unter den 10 Watt EIRP bleiben kann und keine Bescheinigung braucht.

Das ist... sehr freundlich formuliert ... zutiefst unbefriedigend.

Die BNetzA will partout nicht mehr die Hilfsformel (bei lambdahalbe Antennen gehen wir davon aus, daß die Antenne keinen Gewinn gegenüber dem Dipol hat und damit dann Leistung an 50 Ohm gleich ERP-Leistung gilt) einsetzen, weil das offenbar von CB-Kritikern als "Sonderregelung für den CB-Funk" empfunden wird.

Wie gelingt es uns den Fernmeldebürokraten endlich einmal klar zu machen, daß es so nicht geht?

Moin.
Ich habe mal kurz für die Sigma 4000 es grob durchgespielt.

Erstes Problem, was die Berechnung betrifft, was macht die Antenne für einen Gewinn.
Angabe ist 6 dB.....aber was, dBi oder dBD (Isotrop oder Dipol bezogen).

Wenn ich von dBD als Grundlage nehme, dazu 20 m RG213 komme ich bei einer Geräteausgangsleistung von 12 Watt/PEP zu einer Strahlungsleistung von Rund 60 W/EIRP/29 W ERP.(bei 4 W AM/FM sind es immer noch rund 20 W/EIRP bzw 9,7 W/ERP)

Der Sicherheitsabstand dazu wäre laut dem Programm in etwa über 2 m.

Der minimale HSM (Herzschrittmacher) Abstand beträgt hierzu rund 2,35 m (dieser Bereich muß so gestaltet sein, daß dort ohne Euer Wissen KEINER Zutritt hat!!!).

Ihr seht also, die Sache ist in meinen Augen sehr Grenzwertig und was die Strahlungsleistung betrifft, liegen wir weit darüber.

Also, diese Berechnung ist jetzt etwas grob über den Daumen....man könnte jetzt noch die Verluste der PL-Stecker abziehen, eventuelle eingeschleifte Messgeräte.
Aber selbst damit würden wir immer noch über der erlaubten Strahlungsleistung liegen.

Um es etwas zu Komplizieren....wäre der Öffnungswinkel der Antenne auch nicht unwichtig.
Je kleiner dieser ist, umso kleiner wird auch der Sicherheitsabstand.
Dies sind aber alles Daten, welche die Antennenhersteller für den CB-Funk nicht bereitstellen. Noch nicht.

Wer die Möglichkeit hat, eine Richtantenne auf dem Dach zu betreiben, liegt natürlich in vieler
Hinsicht mehr auf der sicheren Seite. Allerdings ist da der Gewinn auch höher, somit muss die Leistung mehr eingedrosselt werden.

Wie die Sache nun bei Balkonantennen aussieht, mag ich jetzt lieber nicht ansprechen.
Da werden rund 2 m Sicherheitsabstand schon sehr eng, unter Umständen.

Somit sind eigentlich die CB-Funker gebeutelt, müssen also bei SSB-Betrieb und guter Antenne schon sich mit dieser Thematik beschäftigen.
Denn....Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe".
Nun lasse mal den Nachbarn zickig sein und diese Antenne ein Dorn im Auge...wenn der Messtrupp anrückt kann es teuer werden, so diese eine Überschreitung feststellen.
Wäre alles i. O. gehen die Kosten zu Lasten des Nachbarn.

Erster Fakt ist auf jeden Fall....die Antennenhersteller bzw die Vertreiber müssen also exakte
Daten zu der Antenne mitliefern (eben die präzise Gewinnleistung und gegebenenfalls den Öffnungswinkel).
Denn wie in diesem Fall sind 6 dB , so diese dBi sind....als dBD nur noch rund 3,5 dBD (klingt natürlich als Verkaufsargument wesentlich weniger).

Ich will es den CB-lern (also uns) jetzt nicht zu schwer machen, aber so grob sollte man schon diese Thematik etwas durchspielen.


Dies nur als Denkanstoß. Insofern unverständlich, daß die BMPT da nicht ein klein wenig mehr
Hilfestellung gibt.

Gruß 73 Arne

PS: wer mal selber kurz überschlagen will, hier der Link: http://www.csgnetwork.com/antennaecalc.html

(allerdings weichen die von mir o. g. Werte etwas ab.

Weiß nicht, was da für ein Faktor beinhaltet ist)Dort ergeben sich folgende Werte: 4 W Ausgangsleistung, 6 dBd Antenengewinn = 15,9 W ERP. 12 W/PEP Ausgangsleistung, 6 dBd Antennengewinn = 47,7 W ERP.

(Edit: Link anklickbar gemacht)
Hallo in die Runde,

die DCBO hatte sich im März 2012 an Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler gewandt und eindringlich (und politikerkompatibel) auf die hier ausgiebig diskutierte Problematik hingewiesen.

Gestern kam ein "Zwischenbescheid": Die Bundesnetzagentur wird in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten.

Weiteres dazu auf http://www.dcbo.net oder unter http://www.funkmagazin.de/170512.htm

Es ist erfreulich, daß das Ministerium die Problematik erkannt und hoffentlich auch verstanden hat.

Es bleibt spannend, wie das Ministerium das Problem lösen wird und welche Möglichkeiten es gibt, die nur historisch verständliche 10 Watt EIRP Grenze praxisgerecht anzupassen.
Oh Oh,

Wenn ich das folgende lese schwand mir übles:
Zitat:Die von Ihnen aufgezeigte Problematik [..]über das Nachweisverfahren [..] von 10 Watt EIRP (eine Erhöhung steht übrigens außer Frage) durch CB-Funker haben wir aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten.
Da kann nichts gutes bei raus kommen.
Insbesondere bei dem Teil mit der BNetzA...
Hallo,

ich hole das mal wieder hoch: Die Bundesnetzagentur grübelt im Auftrag des Ministeriums noch, wie man diesen "gordischen Knoten" durchhauen könnte... :-)

Huhu,

das Antwortschreiben ist interessant.

Leider sehe ich immer noch nicht, wo die Begrenzung auf 'ERP' bei Richtantennen herkommen soll.

In der neuen ETSI EN 300 433-2 V1.3.1 (2011-07) wird Bezug genommen auf die ETSI EN 300 433-1:

Zitat:4.2.2.2 Limit
The transmitter power shall not exceed the limit in EN 300 433-1 [1], clause 7.2.3.

Dort wiederum heißt es:

Zitat:7.2.3 Limits
The transmitter power, or the effective radiated power of equipment with an integral antenna, shall not exceed 4 watts
(carrier power) for angle modulation signals, 4 watts (carrier power) for DSB amplitude modulated signals and/or
12 watts PEP for SSB amplitude modulated signals.

"Effective" kommt hier erst dann zum tragen, wenn die Antenne 'integral', also fest mit dem Gerät verbunden ist (z.B. Handfunkgeräte).

Ist dies nicht der Fall (Mobilfunkgeräte, Feststationen, aber auch Handfunkgeräte mit separater Antennenbuchse), so wird durch den Passus nur die Leistung des Geräts festgelegt (gemessen an der Ausgangsbuchse)!

Dies ist natürlich nur die technische Seite. Das administrative Gegenstück findet sich in der ECC Decision (11)03 vom Juni 2011, die der neuen EN 300 433 voranging.

Aber auch dort heißt es ganz klar:

Zitat:5. that the maximum radiated power for Citizens’ Band radio stations shall be limited to 4 Watts for angle-modulation, 4
Watts (measured as a root mean square ) for DSB modulation, and 12 Watts (measured as a peak envelope power) for
SSB modulation;

Maximum radiated power ist auch hier wieder der Absolutwert, nicht aber ein Wert, der durch Vergleich mit einer Referenz-Antenne entsteht, da dies nirgends erwähnt wird!

Um es nochmal klar auszudrücken: Von "effective" und damit "ERP" wird NUR bei Geräten mit baulich fest verbundener Antenne gesprochen!

Im Antwortschreiben heißt es nun:

Zitat:,,Maximum radiated power" ist dabei der englische Begriff für die "maximale Strahlungsleistung".
Durch die Bezugnahme auf eine maximale äquivalente Strahlungsleistung von 4 Watt ERP setzt die Widerspruchsgegnerin also die ECC-Entscheidunug um (...)

Der erste Satz mag noch richtig sein. Die Gesamtleistung, die abgestrahlt wird, darf 12 Watt nicht überschreiten (in Einklang mit der Bestimmung, dass das Funkgerät nicht mehr Leistung haben darf).

Im zweiten Satz führt die Widerspruchsgegnerin allerdings ein Wort ein, von dem keine Rede im Original ist: "äquivalente".

Die BNetzA setzt damit also NICHT die ECC-Entscheidung um! "Maximum" ist WEDER "equivalent" NOCH "effective" (Lexikon zu Rate ziehen)!

Für einen Widerspruch ist es mittlerweile wohl leider zu spät?

Schöne Grüße
Little Rainbow
Hallo,

es gab und gibt verschiedene Aktivitäten dazu. Ob der Funkfreund "Wiesel" gegen den abgelehnten Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln geklagt hat, ist mir leider nicht bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat aber die BNetzA angewiesen, diese Geschichte aufzudröseln. Falls eine Klage in Köln läuft, werden sie diese wohl erst einmal abwarten wollen.

Ansonsten gut erkannt, daß der Wurm im Detail liegt :-)