Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Ist der DAKfCBNF noch aktuell?
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Hallo Wolf,

interessantes Detail, das war mir so gar nicht mehr erinnerlich.

Nennt man "schwarzen Peter" verschieben.

Es gab mal die Idee von den Datenfunknetz/Packet-Mailbox-Betreibern rund um DL-Net / RegioNet eine Datenbank aufzubauen, wo alle Rufzeichennutzer sich eintragen, damit "bekannt" ist, welche Rufzeichen schon verwendet werden, um Doubletten zu vermeiden. Die Geschichte dürfte eingeschlafen sein.

Hallo Wolf,
dank Deiner Informationen habe ich nun erstmals einen umfangreicheren Überblich zur Rufzeichenvergabe des BMTP bzw. des DAKfCBNF erhalten. Dann ist ja eigentlich noch nicht alles verloren. Bei einer tatsächlichen Auflösung des DAKfCBNF müsste man den Verantwortlichen für die Rufzeichenvergabe nur davon überzeugen, dieses Amt weiterhin auszuführen. Falls rechtlich notwendig, unter der „Schirmherrschaft“ eines noch funktionierenden Dachverbandes oder Vereins. Mir ist leider nicht Bekannt wie viele Anträge dort monatlich noch eingehen und ob Jürgen für den erforderlichen Zeitaufwand derzeit eine finanzielle Vergütung vom DAKfCBNF erhält. Die Bearbeitungsgebühr könnte man dann ja so festlegen, dass ihm persönlich durch dieses Amt zumindest kein finanzieller Nachteil entsteht. Vielleicht wird über diese Problematik aber auch schon längst an anderer Stelle nachgedacht. Wie schon geschrieben, würde ich es allerdings sehr bedauern, wenn diese Chance einfach so vertan würde.

73 Jürgen
Hallo,

die Datenbank des DAKfCBNF bestand / besteht aus mehreren Microsoft Works Datenbankdateien, weil die Datenbestände zu gross wurden. Wenn man Works (gibt's glaub ich nicht mehr neu) noch hat, kann man das in Excel oder DBF umwandeln und vielleicht in eine MS Access Datenbank überführen.

Streng genommen müßte man alle Rufzeicheninhaber anschreiben, dass die Daten übernommen wurden - ob sie damit einverstanden sind.

Da weitgehend nur Postadressen bekannt sind, müsste einiges Geld an Porto investiert werden.
Die Rückläuferquote (Adresse falsch, verzogen, unbekannt) dürfte hoch sein.
Wo email Adressen bekannt sind, wird es ähnlich sein: Ist die e-mail Adresse noch aktiv/wird noch gelesen?

Was man tun könnte:
eine neue Datenbank mit DAA200 bis DRZ999 anlegen.
Darin alle vom DAKfCBNF vergebenen Rufzeichen als "vergeben" eintragen, aber keine weiteren Daten veröffentlichen. Die "rechtmäßigen" Inhaber übers Internet auffordern, sich zu melden und ihre Daten zu bestätigen oder zu aktualisieren, wenn sie das wollen.
Es sollten noch genügend "freie" Rufzeichen vorhanden sein, dass neue Rufzeichen in einem Bereich vergeben werden können, wo es keinen stört.

Für Anhänger der "13" Regelung (sie geht auf den CB-DX-Club "Alfa Tango Italy" http://www.alfatango.org zurück wäre ja folgendes denkbar:

13DNI400 statt DNI400 :-)

73 de DAK223
Hallo Hennig,
ich habe mich sehr über Deine rasche Reaktion gefreut. Wie bereits geschrieben kann es ja durchaus sein, dass man sich in „zuständigeren“ Gremien bereits mit dieser Thematik beschäftigt. Deshalb sollen meine Überlegungen auch nur Denkanstöße sein. Beim DAKfCBNF wird doch sicherlich eine vollständige und bewältigbare Datenbank vorhanden sein. Problematischer schätze ich eher den Versuch ein, Jürgen gegebenen Falls zum Weiterführen dieser Rufzeichenliste zu bewegen. Bei einer möglichen Ablehnung kämmen dann wahrscheinlich aber so viel Arbeit und rechtliche Fallstricke auf einen Nachfolger (Nachfolgeverein) zu, dass es zu einer echten Herausforderung werden könnte. Die zu schützenden, persönlichen Informationen müssten vom DAKfCBNF ja nicht unbedingt an einen Nachfolger weitergegeben werden. Wie Du bereits geschrieben hast, genügt es ja die Vergebenen Rufzeichen einfach als vergeben zu markieren.
Ich selbst war bis 1990 bei der Alfa Tango DX Group unter dem Rufzeichen 46-AT-247 eingetragen. Nach der Angliederung der DDR und der Einführung einer Zahlungspflicht in der AT- Gruppe habe ich mich dort dann aber nicht mehr gemeldet. Auf die 13DNI400 musste ich ab und zu auch schon zurückgreifen, weil einige Dekodierungsprogramme die DNI 400 nicht annehmen. Die 13DNI400 ist aber nicht nur doppelt gemoppelt (13 und DNI), sondern mir einfach zu lang. Da würde ich persönlich lieber bei meiner auch im Amateurfunk international anerkannten SWL-Kennung bleiben.

73 Jürgen
Hallo,

hier noch kurz drei ergänzende Infos:

1. Es gab m.W. auch zwei Versionen gedruckter Rufzeichenlisten:
- eine Liste aus dem Jahre 1996, die der DAKfCBNF selbst herausgebracht hat, und
- eine Liste aus dem Jahre 2000, die vth herausbrachte (Autor: Andreas Uhlig)

In der DAKfCBNF-Liste waren die Teilnehmer mit Namen und voller Postanschrift angegeben (sofern sie der Veröffentlichung zugestimmt hatten), in der vth-Liste nur mit Namen und Wohnort.


2. Der DAKfCBNF hatte damals aus dem vom BMPT zugeteilten Rufzeichenblock bestimmte Blöcke für Packet-Radio-Mailboxen, -Nodes und -Digipeater reserviert:

Reserviert für Mailboxen:
DBO200 - DBO999
DBQ200 - DBQ999
DBX200 - DBX999

Reserviert für Nodes:
DND200 - DND999
DNO200 - DNO999
DNQ200 - DNQ999
DNX200 - DNX999

Reserviert für Digipeater:
DIG200 - DIG999
DIQ200 - DIQ999
DIX200 - DIX999


3. Bereits vor der "offiziellen" Rufzeichenzuteilung im Jahre 1997 gab es am 2. Dezember 1993 eine "inoffizielle" (ohne Veröffentlichung im Amtsblatt) Zuteilung von Rufzeichen an den DAKfCBNF.

Es handelte sich um den Rufzeichenblock
DCB mit nachfolgender Zahl 100 - 99.999.

Der DAKfCBNF musste der Behörde einmal im Jahr eine Auflistung der zugeteilten Rufzeichen übergeben. Die Behörde behielt sich vor, bei Funkstörungen auf diese Liste zuzugreifen.

Später, bei der Freigabe von Datenfunk (Packet Radio), stellte sich heraus, dass die Syntax dieser Calls nicht mit dem Packet-Radio-Protokoll kompatibel ist. Deshalb erfolgte 1997 die Zuteilung der bekannten sechsstelligen Calls. Der DAKfCBNF tauschte damals alte gegen neue Rufzeichen kostenlos um.

Gruß
Wolf :-)
Zitat:...gibt's da "Berührungsängste" zwischen lizensierten Funkamateuren, die eine Prüfung abgelegt und bestanden haben und den "Hobbyfunkern", die sich ein Gerät gekauft und einfach "losgelegt" haben.
Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist, aber wie schön "unkompliziert" war das früher in Spanien:
Wenn das UKW-Relais gerade mal frei war, dann meldeten sich gelegentlich die "Pentiende", was soviel heißt wie angehender Amateur.
Die hatten zwar noch kein Amateurfunk-Call, durften aber schon mal die Betriebstechnik üben....

Achim
Hallo Achim,
dein Beitrag passt zwar nicht ganz zu der obigen Fragestellung, aber falls Du da nicht eventuell auf eine unzulässige Nutzung dieser Regelung anspielst, wird das auch in Deutschland seit einigen Jahren so praktiziert. Hier dürfen nicht lizenzierte Personen zu Ausbildungszwecken praktischen Funkbetrieb auf den Amateurfunkbändern machen. Allerdings ist dieses nur unter Aufsicht eines Funkamateurs mit einem Ausbildungsrufzeichen erlaubt.
Wer sich bereits zutraut beim "Amateurfunk" live mitzumachen, der kann auch bei HamSphere seine Erfahrungen sammeln. Das ist eine legale und recht authentische Möglichkeit ohne Lizenz QSOs mit lizenzierten Funkamateuren zu führen. Aber Vorsicht, ein wenig Sachkenntnisse sollte man da schon haben wenn man nicht unangenehm auffallen will !

73 Jürgen
Es gibt (traurige) Neuigkeiten vom DAKfCBNF

http://deutscher-arbeitskreis-fuer-cb-un...torben.pdf

Im Alter von 73 Jahren ist der zuletzt gewählte stellvertretende Vorsitzende des DAKfCBNF Friedel Everding (Elbe-Weser-Runde) verstorben. Er war ein ruhiger besonnener Vertreter, der sich unter anderem um die Homepage gekümmert hatte, soweit mir bekannt.

Der Text der Meldung enthält einen logischen Fehler, vermutlich wurden die Jahreszahlen vertauscht.

FreeSWLStation

Hallo Jzusamnen
Am 16 Mai.2019 habe ich einen Offenen Brief bzw E-Mail
an DAKCBNF. ev geschrieben mit folgendem Inhalt.
Adresse dakcbnf.ev@ewe.net (da die @t-online nicht mehr funktioniert)

Sehr geehrter Vorstand
des DAKCBNF ev.
Wie ihr vielleicht wisst, kann ein Verein nur mit der entsprechenden Anzahl an Mitglieder (mindestens 2 ) lt Satzung bestehen. Da es sich um Mitglieder des DAKCBNF ev handelt, welche Juristische Personen sind, aber nicht nehr Aktiv sind, sollte man über eine Auflösung nachdenken.
Unerklärlich ist für mich auch der Rufzeichen Verkauf, für den es überhaupt keine rechtliche Grundlage gibt.
Der DAKCBNF hat zwar mit Sicherheit einiges zu Erhalt und der Entwicklung des CB Funk beigetragen, ist jedoch in den letzten Jahren durch eigene Fehler nicht mehr von den Funker akzeptiert.

Mfg
Peter Graf
13HN516

Anmerkung
Die Antwort blieb man mir mit dem heutigen Brief ebenfalls schuldig. (einen ähnlichem Brief, hatte ich schon einmal vor ca 5 Monate an den DAKCBNf.ev gesandt)
Es gibt immer noch die Rufzeichenvergaben gegen Geld ohne Rechtsgrundlage

Der größte Gipfel der Frechheit sind jedoch Rufzeichen zum Preis von 15 Euro, (oder sogar im Vollumen gegen entsprechende Summe) für Unbemannt arbeitende CB Funk Stationen.
Rufzeichen für unbemannt arbeitende Stationen im CB Funk und nur für solche!!! vergibt nur die Bnetza in Form von Kennungen, als hoheitliche Bundesbehörde. Der DAKCBNF. ev hat überhaupt keine Befugnisse dazu, diese Rufzeichen haben keine Gültigkeit.
Link zum richtigen Amtlichen Antrag

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach...-node.html
Fazit der DAKCNF. ev, ist die Hemoride des CB Funk und muss ganz schell von der Bildfläche verschwinden.

Grüße
73&55 Peter
Hallo,

Du schreibst an die Firma Borgward und möchtest von denen ein Auto kaufen, nur weil sie in den 1950er Jahren mal (richtig gute) Autos hergestellt haben? :-)

Der DAKfCBNF mag formaljuristisch noch existieren, aber Aktivitäten sind seit Jahren keine feststellbar, die handelnden Personen sind oft nicht mehr "erreichbar" oder haben nicht die Lust oder die Möglichkeiten, die das moderne Internet bietet...

Wenden wir uns Organisationen zu, die es wirklich gibt.
Schreiben wir auf, welche Forderungen wir haben und suchen uns Mittel und wege, sie umzusetzen.
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